
Die Hundehaltung
Wie viele Hunde darf man in der Schweiz halten?
Eine maximale Anzahl der Hunde pro Haushalt gibt es in der Schweiz vom Bund aus so nicht. Die Kantone regeln allerdings selbstständig, wie viele Hunde auf einmal Gassi geführt werden dürfen.

Rehkitzrettung
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Tieradoption
Wer ein Tier adoptiert, schenkt ihm ein besseres Leben und leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Tierschutz.

Heimtierhaltung
Wie halten Sie ein Heimtier artgerecht? Erfahren Sie die wichtigsten Daten und Fakten über die verantwortungsvolle Tierhaltung der beliebtesten Heimtiere.

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Politik
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Maria Mustermann
CEO Lorem Ipsum

Unterstützen Sie uns, den Tieren zu helfen
Helfen Sie uns, den Tieren zu helfen. Mit Ihrer Spende arbeiten wir hartnäckig auf spürbare Verbesserungen für Tiere in Not hin. Die Fach- und Beratungsstellen des Schweizer Tierschutz STS und seine Sektionen setzen sich wirkungsvoll für das Wohl der Tiere ein. Das versprechen wir Ihnen.
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Freiwilligenarbeit
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Gönnerservice
Als STS-Gönnerin oder STS-Gönner werden Sie regelmässig über die Aktivitäten des Schweizer Tierschutz STS informiert.
Hunde kaufen oder adoptieren: Die Anschaffung
Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Hund adoptieren oder kaufen möchten? Wir klären die wichtigsten Punkte, damit Sie den für sich passenden Vierbeiner finden.
Hundehaltung: Kursobligatorium im Wohnkanton?
Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen vielen Anforderungen gerecht werden. Je nach Kanton existieren unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Vor der Anschaffung eines Hundes muss man sich daher stets bei seinem Wohnkanton rechtzeitig über die aktuellen Regelungen gut informieren. In manchen Kantonen muss bereits vor der Anschaffung ein Kurs (Sachkundeausweis/SKN) absolviert werden. Vorsicht ist auch geboten, weil die Haltung von gewissen Rassen- und Rassetypen in einigen Kantonen verboten ist oder an strenge Auflagen gebunden ist (obligatorischer SKN, Maulkorb- oder Leinenpflicht, etc.)! Auch wenn der Sachkundenachweis im Wohnkanton nicht vorgeschrieben ist, ist es auch Tierschutzsicht immer empfehlenswert, auf freiwilliger Basis einen Kurs zur Hundehaltung zu absolvieren. So schützt man sich vor Fehltritten beim Hundekauf und erlernt einen tiergerechten Umgang. Sobald der Hund eingezogen ist, empfiehlt der Schweizer Tierschutz STS eine Hundeschule zu besuchen, resp. den Praxisteil des SKN zu absolvieren.
Weitere wichtige Voraussetzungen
- Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit für den Hund haben
- Täglich mehrmalige Spaziergänge sind ein Muss
- Informieren Sie sich über Hundeschulen und freiwillige Kurse
- Holen Sie sich eine schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters ein
- Klären Sie ab, welche Betreuungsmöglichkeiten Sie haben (Ferien, Arbeitszeit)
- Setzen Sie sich mit der Herkunft und den Aufzuchtbedingungen auseinander Informieren Sie sich über den skrupellosen Welpen- und Hundehandel , um beim Hundekauf keine Tierquälerei und keine Betrüger zu unterstützen
- Klären Sie ab, welches Hundegesetz in Ihrem Kanton herrscht (www.tierimrecht.org). Bei Unklarheiten können Sie sich auch an Ihr kantonales Veterinäramt wenden.
- Verlinken auf entsprechendes Kapitel

Das sagt das Schweizer Gesetz
Vor jedem Hundekauf sollte man sich im Wohnkanton über die Gesetzeslage genau informieren.: Die Hundehaltung ist hierzulande genau reglementiert. Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Anforderungen und Auflagen. Es gibt auch Rassen und Rassetypen, die in einigen Kantonen verboten sind. Allem voran gilt die gesamtschweizerische Tierschutzgesetzgebung , welche die Mindestbedingungen für die Haltung und einen schonungsvollen Umgang mit Hunden festlegt. Sie enthält unter anderem Vorschriften zu Sozialkontakten und der Bewegung und der Unterbringung des Hundes. Weitere Vorschriften beziehen sich auf den Gebrauch von Erziehungshilfen.
Unter anderem sind folgende dieser Mittel in der Schweiz strikt verboten, weil mit ihnen dem Hund Leid und Schmerzen zugefügt wird:
- Erziehungshalsbänder, die mit elektrischen Reizen, Duftstoffen oder Druckluft funktionieren
- Stachelhalsbänder
- Zughalsbänder ohne Stopp
Das müssen Sie über die Hundehaltung wissen
Wie viele Hunde darf man in der Schweiz halten?
Eine maximale Anzahl der Hunde pro Haushalt gibt es in der Schweiz vom Bund aus so nicht. Die Kantone regeln allerdings selbstständig, wie viele Hunde auf einmal Gassi geführt werden dürfen.
Wie viel Auslauf muss ein Hund haben?
Hunde brauchen viel Auslauf, bei jedem Wetter. Wenn Sie einen Hund haben, bestimmt dieser Ihren Tagesablauf entscheidend, denn man muss mindestens 4-mal täglich mit einem ausgewachsenen Hund spazieren gehen und sich mit ihm beschäftigen. Davon sollte einer der Spaziergänge ein längerer sein, mindestens eine Stunde, je nach individuellem Bedürfnis des Hundes auch deutlich mehr. Wichtig: Auch kleine Hunde wie Chihuahuas und Pomerian Spitze brauchen genügend Auslauf und müssen sich mehrmals täglich draussen versäubern können. Das Aufstellen eines Katzenklos als alleinige Versäuberungsmöglichkeit ist keine Option und verboten.
Wie lange darf ein Hund alleine gelassen werden?
Hunde sind nicht gerne alleine und deshalb am liebsten mit ihrem Menschen unterwegs. Für sie ist der Sozialkontakt zentral für ihr Wohlbefinden. Hunde dürfen niemals den ganzen Tag alleine gelassen werden. Es ist auch keine Option, sie stundenlang im Auto warten zu lassen.
Welche Hunde sind in der Schweiz verboten?
Welche Hunderassen in der Schweiz verboten sind, hängt vom jeweiligen Kanton ab. So gibt es beispielsweise Listenhunde, die je nach Kanton als potenziell gefährlich eingestuft sind und aufgrund dessen nicht in jedem Kanton gehalten werden dürfen. Kupierte Hunde dürfen schweizweit nicht gehalten oder importiert werden. Bewilligungspflichtige Ausnahmen gibt es für Hunde als Umzugsgut oder für Ferienaufenthalte. Diese Ausnahmegenehmigungen werden nur sehr restriktiv erteilt. Voraussetzung ist, dass die Halter sich rechtzeitig um eine solche bemühen.
Ein Hund bellt ständig in der Nachbarschaft. Warum ist das so und was kann man tun?
Wenn ein Hund oft und regelmässig über einen längeren Zeitraum bellt, kann dies ein Alarmzeichen sein, dass der Hund leidet. Nicht alle Hunde vertagen das Alleinsein. Es muss daher immer im Einzelfall angeschaut werden, wie lange – und ob überhaupt – es akzeptabel ist, den Hund allein zu lassen.
Leider macht die Tierschutzgesetzgebung in der Schweiz keine genauen Angaben, wie lange ein Hund am Stück allein gelassen werden darf. Es gibt jedoch allgemeine Bestimmungen zur Haltung von Hunden und Richtwerte, an die man sich orientieren kann.
Nach Ansicht des Schweizer Tierschutz STS sollten Hunde pro Tag generell nicht länger als 3 bis höchstens 4 Stunden alleine gelassen werden. Natürlich nur, wenn er das Alleinsein gut verkraften kann und es mit ihm sorgfältig eingeübt wurde. Sinnvoll ist, in einem ersten Schritt das Gespräch mit der Halterin oder dem Halter zu suchen und versuchen herauszuhören, wie die Hundehaltung aussieht und ob ein Tierschutzproblem vorliegt. Sie können den entsprechenden Nachbarn auch Informationen geben und sie darauf aufmerksam machen, dass Sie sich um das Wohlbefinden des Hundes sorgen. Vielleicht kann die Besitzer überzeugt werden einen Dogsitter zu engagieren? Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Möglichkeiten der Hundebetreuung. Bei Verdacht auf Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung oder falls sich die Halterin oder der Halter uneinsichtig zeigt, können Sie sich auch an das kantonale Veterinäramt wenden. Bei jeder Meldung ans Veterinäramt ist es sinnvoll, die Situation möglichst genau zu dokumentieren (unbedingt inkl. Fotos, Ort und Datum der Vorfälle und Missstände).
Welche Kurse sind für Neuhundehalterinnen gut?
Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt das Nationale Hundehalterbrevet. Dieses umfasst einen Theorie- und Praxisteil. Die Absolvierung des Theorieteils ist schon VOR dem Hundekauf zu empfehlen. So können Sie gleichzeitig Kontakt mit einer Hunde-Fachperson knüpfen und erhalten eine kompetente Ansprechperson bei allen Fragen rund um den Hundekauf. Mehr Infos zum Nationalen Hundehalterbrevet NHB gibt’s hier: www.nhb-bpc.dog/

Maria Mustermann
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