Ein liegender Wolt mit erhobenem Kopf und im Hintergrund sind mehrere Holzstämme

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Bundesrat gibt Wölfe zum Abschuss frei

Es hat sich abgezeichnet. Der Bundesrat prescht mit Änderungen in der Jagdbestimmung vor, die jeglichen wildbiologischen Ansatz vermissen lassen. Neu werden Wölfe mit dem Rechenschieber gemanagt. Kantone, die gemäss dieser willkürlichen Quotenregelung mehr Rudel haben als festgelegt, dürfen diese abschiessen – egal, ob die Tiere Schaden anrichten oder nicht.

Dass die Alpwirtschaft mit der Präsenz des Wolfes zu kämpfen hat, ist unbestritten. Ein solches Abschussgesetz wird das Problem aber nicht lösen, im Gegenteil. Diesen Sommer haben Graubünden und Glarus gezeigt, dass Herdenschutz wirkt. Die Anzahl gerissener Nutztiere ging um fast die Hälfte (GR) und sogar um rund 80 % (GL) zurück. Es ist schon lange bekannt, dass die Anzahl gerissener Nutztierrisse weder von der Anzahl Nutztiere noch der Anzahl Wölfe im Gebiet abhängig ist, sondern in erster Linie davon, ob wirkungsvolle Herdenschutzmassnahmen umgesetzt worden sind.

Mit der neuen Verordnung verabschiedet man sich von diesem bewährten Ansatz. Und man missachtet wissentlich den Volkswillen, wonach sich das Stimmvolk bei der Jagdabstimmung 2020 klar gegen einen präventiven Abschuss von Wölfen ausgesprochen hat. Der Schweizer Tierschutz STS wird sich bei der anstehenden Vernehmlassung dezidiert gegen diese äusserst fragwürdige Verordnungsrevision aussprechen.

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