Ein weiss braun schwarzer Hund an einer Leine der nach oben schaut

Hundeausstellung Luzern

Internationale Hundeausstellung Luzern


27./28. August 2022, besucht am 27. August 2022

Eine Hundeausstellung unter freiem Himmel im Grünen mit viel Beschattung abzuhalten, bietet für die Hunde grundsätzlich Vorteile. Spaziergänge in der Umgebung ermöglichen den Hunden Ausgleich zu den anstrengenden Ausstellungstagen. Bei anderen im Freien ausgetragenen Ausstellungen (Kreuzlingen TG, Aarau AG) lobte der Schweizer Tierschutz STS jeweils die grosszügigen Platzverhältnisse, die ausreichend Individualabstand zwischen den Tieren ermöglichten. Dies ist für das Wohlbefinden der Hunde an Ausstellungen ein wichtiger Aspekt, da sie sich so eher entspannen können und mit ihnen auch die Halterinnen und Halter. Leider waren die Platzverhältnisse in Luzern deutlich beschränkter, bzw. die Teilnehmer- und Besucherzahl war dermassen hoch, dass Ausstellende und Hunde sich dicht gedrängt um die Ringe platzieren mussten. Die Ausstellungsorganisatoren sollten dies bei der Planung in Betracht ziehen und die Anzahl der Ausstellenden den Gegebenheiten vor Ort anpassen. Ebenfalls geregelt werden sollte die Art, wie die Hunde während der Ausstellung untergebracht werden. Es ist aus Tierschutzsicht nicht tragbar, die Hunde über viele Stunden in kleinen Käfigen oder Transportbehältern einzusperren, die ihnen noch nicht einmal das aufrechte Sitzen oder ausgestreckte Liegen ermöglichen.

Seit vielen Jahren schreibt das Ausstellungsreglement der SKG vor, dass Stylingmassnahmen der Hunde, die über das Bürsten oder Kämmen hinausgehen, verboten sind. Das Zurechtmachen durch Spray, Puder, Schere etc. sowie das Einbinden von Haaren und ähnlichem sind also nicht erlaubt. Obwohl diese Vorschrift schon so lange in Kraft ist, schaffen es die Ausstellungsverantwortlichen bisher nicht, diese Vorgaben auch konsequent durchzusetzen. In Luzern schien das unerlaubte Zurechtmachen sogar eher noch verstärkt praktiziert worden zu sein im Vergleich zu Ausstellungen, die vom STS in der Vergangenheit besucht wurden. Zumindest aber wurde dies oft weniger im Verborgenen gemacht. Kontrollpersonal, das diese Vorschrift durchsetzen sollte, konnte nicht beobachtet werden. Ein professioneller Vorführer aus Italien verlegte das ganze Stylingprozedere gar auf den Parkplatz vor dem Ausstellungsgelände. Dort schien er sicher vor Zurechtweisungen und Ahndungen gewesen zu sein und konnte so auch ungestört die verbotenen Galgen einsetzen.

Es ist aus Sicht Tierschutz unverständlich, dass die SKG und die Ausstellungsverantwortlichen es seit Jahren nicht schaffen, diese für das Tierwohl an den Ausstellungen wichtigen Vorschriften durchzusetzen. Auch die Behörden sind hier ganz klar in der Pflicht und tragen die Verantwortung, dass die Verordnungen und Tierschutzbestimmungen auch eingehalten und vollzogen werden. Diese Durchlässigkeit untergräbt die Glaubwürdigkeit gegenüber den Ausstellenden, dem Publikum und den tierbegeisterten Personen und lässt bei diesen den Eindruck aufkommen, dass auch andere Vorschriften zwar auf dem Papier bestehen, aber bei einer Zuwiderhandlung nicht geahndet werden. Ein gutes Beispiel dafür ist die in der Schweiz laut Gesetz verbotene Anwendung von Würgehalsbändern. Auch hier wird das Verbot seit Jahren nicht konsequent durchgesetzt. In Luzern waren solche Halsbänder weiterhin im Einsatz und es konnte nicht beobachtet werden, dass fehlbare Tierhalterinnen und -halter und Vorführende geahndet wurden. Im Vergleich zu vorgehenden Ausstellungen wurde auf dem Gelände mit Hinweisplakaten nur sehr vereinzelt auf dieses Verbot hingewiesen. Wie bereits mehrfach vom STS kritisiert, reicht das reine Verbot der nicht tierschutzkonformen Leinen und Halsbänder bei weitem nicht aus. Wie vielfach beobachtet und dokumentiert, können Stopps so eng eingestellt oder im entscheidenden Moment im Ring enger gestellt werden, dass sie für den Hund keinerlei schützende Funktion mehr haben. Ausserdem lässt sich jeder Hund mit genügend Zug an der Leine nach oben würgen, unabhängig davon, welches Material verwendet wird. Die Belastung, die dies für die Hunde bedeutet, darf indessen aber nicht unterschätzt werden. Die meist dünnen Halsbänder und Vorführleinen, die oft auch noch weit nach oben (direkt hinter die Ohren und über den Kehlkopf) geschoben werden, üben grossen Druck auf die empfindlichen Körperstellen aus, führen zu Atemnot und Angst sowie zu Schmerzen im Halsbereich, was, wie wir vor Ort immer wieder beobachten konnten, bis hin zum Würgen oder Husten – und auch Beissen – führt.

Überforderte Wolfshunde (und das vielfach ruppige und grobe Handling ihnen gegenüber) waren an dieser Ausstellung speziell negativ aufgefallen. Entsprechendes Videomaterial ist vorhanden und kann auf Nachfrage eingesehen werden. Hier besteht aus Sicht des STS dringender Handlungsbedarf. Auch die entsprechenden Richterinnen und Richter müssten hier eine gewisse Verantwortung übernehmen.

Aus Sicht des STS könnten die meisten der in diesem Bericht kritisierten Punkte durch die Anwesenheit von unabhängigem Aufsichtspersonal gut unterbunden werden: Das übermässige Zurechtmachen, übertriebene Härte gegenüber den Hunden, der Einsatz von problematischem Zubehör und der Ausschluss von übertypisierten, extrem gezüchteten Hunden sind allesamt Punkte, die gut kontrollierbar wären. Daher empfiehlt der STS dem Organisationskomitee als wichtigsten Schritt, die Kontrollen deutlich auszuweiten. Selbst wenn sich nicht alle Ausstellenden beim ersten Mal einsichtig zeigen, dürften sich die Kontrollen innert weniger Durchführungen etabliert haben, was zu einer besseren Einhaltung der SKG-Weisungen und Reglemente wie auch der national geltenden Bestimmungen führen würde.