LUGA 2022
LUGA Luzern 2022
22. April bis 1. Mai 2022, besucht am 29. April 2022
Der Schweizer Tierschutz STS erwartet von Ausstellungen, dass sie nicht nur das Tierwohl berücksichtigen, sondern auch im Hinblick auf die Haltungssysteme eine Vorbildfunktion einnehmen. Auch die LUGA 2022 wurde dieser Vorbildfunktion mehrheitlich gerecht; die Tierhaltung präsentierte sich grösstenteils in einem zufriedenstellenden Licht. Positiv anzumerken ist die Bereitschaft der Ausstellenden zu einem guten Dialog und zur Realisierung von Verbesserungen. Sodann waren auch heuer manche in den Vorjahren angemerkten Kritikpunkte angegangen und im Sinne des Tierwohls verbessert worden.
Trotz dieses grundsätzlich positiven Eindrucks darf nicht vergessen werden, dass noch Optimierungsmöglichkeiten vorhanden sind. So könnten die Gehege stellenweise noch bedürfnisgerechter bzw. umfangreicher gestaltet werden und auch beim Thema Rückzug/Sichtschutz besteht noch Spielraum nach oben.
Der STS empfiehlt zudem, ein Auge auf die Besatzdichten zu haben. Selbst vermeintlich grosszügige Gehege können beengt sein, wenn zu viele Tiere darin untergebracht sind. Im Falle der Schafe und bei den Streichelzoo-Tieren sollte die Besatzdichte wieder etwas reduziert werden und darf aus unserer Sicht keinesfalls erhöht werden.
Wichtig ist uns auch, dass die ausgestellten Tiere stets die Wahlmöglichkeiten erhalten, ob und wann sie sich den Besucherinnen und Besuchern exponieren wollen. Insbesondere sollten auch Fressplätze im besucherabgewandten Bereich installiert werden, damit die scheueren Tiere dort ungestört fressen können. Wann immer möglich sind zudem sichtschutzbietende Elemente bzw. Verstecke als Rückzugsmöglichkeiten anzubieten, diese sind auch gesetzlich vorgeschrieben und sollten im Minimum allen Tieren Platz bieten, besser noch im Überangebot vorhanden sein.
Für die Ziegen sind nutzbringende Klettermöglichkeiten und ein ausreichendes Angebot an erhöhten Liegeflächen wichtig. Beim Streichelzoo mit Ziegenhaltung wünscht sich der STS erhöhte Liegeflächen auch im Rückzugsbereich.
Dem Witterungsschutz muss ebenfalls höhere Priorität eingeräumt werden. Während Hitzeschutzmassnahmen an der LUGA bisher gut umgesetzt wurden, vernachlässigte man 2022 stellenweise den Kälteschutz. Dieser ist genauso wichtig für das Wohlbefinden der Tiere und auch rechtlich verbrieft – Art. 3 Abs. 2 der Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt vor, dass Gehege mit geeigneten Klimabereichen versehen sein müssen. Abweichungen sind hierbei auch für Tierausstellungen nicht zulässig. Unabhängig von der Dauer der Veranstaltung muss der Witterungsschutz zu jeder Zeit gewährleistet und den Tieren angepasst sein (Art. 30b Abs. 2 TSchV).