
Marché-Concours Saignelégier
Marché-Concours Saignelégier
9. bis 11. August 2019, besucht am 10. August 2019
Obwohl der Marché-Concours für Tradition steht und für die Zucht, Vermarktung und Nutzung der Freibergerpferde eine wichtige Rolle spielt, müssen sich die Haltungsbedingungen der Pferde, insbesondere in den alten Stallungen, unbedingt verbessern. Bei mehr als der Hälfte aller Pferde wurden die gesetzlichen Vorschriften betreffend der Boxengrösse nicht eingehalten. Es gab Boxen, die nur ein Drittel der vorgegebenen Mindestfläche der Tierschutzverordnung vorwiesen. Die geringfügige Unterschreitung der Flächenvorschriften an kurzandauernden Ausstellungen ist erlaubt – jedoch unseres Erachtens nicht im vorgefundenen Ausmass. Der STS stufte die beengte Situation als sehr belastend für die Pferde ein. Die angebundenen Equiden standen viel zu nahe beieinander, was in der Konsequenz zu häufigem Abwehrverhalten mit gegenseitigem Beissen, Treten und Schlagen führte. Gemäss Messeleitung übernachten nur wenige Pferde auf dem Gelände und es wird zukünftig dafür gesorgt, dass sich diese Pferde frei in den Boxen bewegen können. Diese Anpassung wird vom STS positiv bewertet.
In Bezug auf die Einrichtung der Unterkünfte und Gehege sowie auf die klimatischen Bedingungen dürfen die Ausstellungen die Vorgaben der Tierschutzverordnung nicht unterschreiten. Am Marché-Concours gab es jedoch Verstösse aufgrund fehlender Rückzugsmöglichkeiten und unzureichender Einstreu. Weiter müssen mit der Situation überforderte Tiere anders untergebracht oder nach Hause transportiert werden. Diese Vorschrift hatte am Marché-Concours anscheinend keine Bedeutung – kein einziges Pferd, das vom STS als verängstigt und überfordert eingestuft wurde, konnte die Ausstellung verlassen, entgegen der geltenden Schutzbestimmungen.
Die Bedingungen am Marché-Concours verdeutlichen, dass das Organisationskommitee die Verantwortung der Haltung nicht gänzlich an die Besitzer abtreten darf. Im Gegenteil: Insbesondere auch sie stehen in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und dass den Besucherinnen und Besuchern eine pferdefreundliche Haltung aufgezeigt wird. Die massiven und häufig beobachteten Unterschreitungen der Tierschutzverordnung rücken die gesamte Veranstaltung in ein schlechtes Licht. Dies überdeckte gar die positiven Haltungsbeispiele und auch die Vorführungen, die sich mehrheitlich als sehr vorbildlich präsentierten.