Reptilienbörse Aqua-Terra
Reptilienbörse Aqua-Terra, Belfaux
Sonntag, 8. September 2019
Seit März 2018 definiert die Tierschutzverordnung, TSchV, weiterführende Vorschriften zum Umgang mit Tieren an Veranstaltungen. Anlässlich von kurz dauernden Veranstaltungen dürfen die für Gehege vorgeschriebenen Mindestmasse demnach leichtgradig unterschritten werden, solange dies mit den vom Veterinäramt erteilten Bewilligungsauflagen zu vereinbaren ist. Die Einrichtungsvorschriften der TSchV gelten hingegen unabhängig von der Dauer einer Veranstaltung. Auch das Klima muss den Bedürfnissen der Tiere stets angepasst sein.
Die Umstände an Börsen unterscheiden sich teilweise von denen anderer Tierausstellungen, da es sich hier um Ausstellungen von Tieren mit Verkaufsbedingungen handelt. Aus diesem Grund – und auch, weil der STS an diesen Börsen immer wieder die fehlenden Kontrollen und die mangelhafte Umsetzung der Vorschriften feststellen muss, wäre es hilfreich und im Sinne des Tierschutzes, schweizweit geltende Bestimmungen für die Ausstellung und den Verkauf von Reptilien an Börsen zu erlassen.
Verglichen mit der letztmals in Belfaux besuchten Reptilienbörse 2017 präsentierte sich die diesjährige Veranstaltung in besserem Licht. Verbesserungen zeigten sich insbesondere im Hinblick auf die manipulationssichere Präsentation der Tiere und die Informationsvermittlung. Auch die Einsehbarkeit nur von einer Seite und die grundsätzliche geforderte Einzelhaltung ist dem Tierwohl zuträglich. Löblich zu erwähnen sind die einzelnen, tiergerecht eingerichteten Terrarien und Boxen. Der Stressreduktion sollte grösstmögliche Priorität eingeräumt werden. Tiere, für welche die kleinen Behälter eine offensichtliche Stressbelastung darstellen, müssen in grössere Unterkünfte verbracht oder aus der Ausstellungssituation entfernt werden. Solange kein Kauf erfolgt, ist zudem auf die Verhinderung einer Manipulation der Tiere und der Behälter zu achten. Bei einem allfälligen Kauf müssen Verkäufer und Veranstalter darauf hinweisen, dass die Tiere ruhig untergebracht oder sofort vom Käufer in ihr zukünftiges Terrarium überführt werden sollen.
Auch auf die Informationsvermittlung muss grossen Wert gelegt werden, da ausreichende Kenntnisse der Tierhalter den Grundstein für eine tierfreundliche Haltung darstellen. Es ist folglich unbedingt notwendig, die Käufer schriftlich über die Tierarten, deren Bedürfnisse und die korrekte Haltung zu informieren. Hierfür sollen die Behälter mit vollständigen Angaben über die darin untergebrachten Tiere (Artname auf lateinisch, Alter, Geschlecht, Körperlänge, Herkunft, Schutzstatus, allfällige Bewilligungspflicht) versehen sein. Verglichen mit der 2017 besuchten Börse verbesserte sich die Beschriftung zwar deutlich – es besteht allerdings nach wie vor Verbesserungsbedarf. Aus Sicht des STS ist eine Abgabe von Informationsblättern oder -broschüren, welche über die Bedürfnisse der Tiere, die tiergerechte Haltung und die Rechtsvorschriften aufklären, vonnöten. Eine derartige Informationsabgabe ist gemäss Art. 111 TSchV beim gewerbsmässigen Verkauf von Tieren auch gesetzlich vorgeschrieben. Die in Belfaux gesehenen Ansätze waren vielversprechend und müssen nun weiterverfolgt werden.
Der STS ist ferner der Ansicht, dass an Börsen stets auch Vorzeigeterrarien installiert sein sollten. Derartige Terrarien weisen grosszügige Platzverhältnisse, eine tiergerechte Einrichtung und Strukturierung sowie eine erstklassige Beleuchtung auf; sie dienen damit als Anschauungsbeispiele, welche den Unterschied zwischen einer temporären Unterbringung unter Verkaufsbedingungen und der permanenten Haltung zu Hause verdeutlichen. Leider verpasste man in Belfaux diese wichtige Chance zur Sensibilisierung.