Swiss Wild Life
Reptilien- und Wirbellosenbörse, Dompierre FR
Besucht am Sonntag, 5. März 2023
Seit März 2018 definiert die Tierschutzverordnung weiterführende Vorschriften zum Umgang mit Tieren an Veranstaltungen. Die spezifischen Rechtsvorschriften zu Reptilienbörsen finden sich in der Fachinformation Tierschutz 18.6. Obwohl die Fachinformation auf der Webseite des Veranstalters abgelegt ist, liessen sich keine Verweise darauf weder im Börsenreglement, noch im Rahmen der Veranstaltung finden. Anlässlich von kurz dauernden Veranstaltungen dürfen die für Gehege vorgeschriebenen Mindestmasse demnach leichtgradig unterschritten werden, solange dies mit den vom Veterinäramt erteilten Bewilligungsauflagen zu vereinbaren ist. Die Einrichtungsvorschriften der TSchV gelten hingegen unabhängig von der Dauer einer Veranstaltung. Auch das Klima muss den Bedürfnissen der Tiere stets angepasst sein.
Dem Tierwohl zuträglich war auch die Einsehbarkeit in die Behälter nur von einer Seite und die grundsätzlich geforderte Einzelhaltung. Leider waren in Dompierre in vielen Fällen keine Rückzugsmöglichkeit für die Tiere vorhanden, oder die dafür angebotenen Strukturen waren für das Tier gar nicht nutzbar. Löblich zu erwähnen sind die wenigen, tiergerecht eingerichteten Terrarien und Boxen. Der Stressreduktion sollte grösstmögliche Priorität eingeräumt werden. Tiere, für welche die kleinen Behälter eine offensichtliche Stressbelastung darstellen, müssen in grössere Unterkünfte verbracht oder aus der Ausstellungssituation entfernt werden. Solange kein Kauf erfolgt, ist zudem auf die Verhinderung einer Manipulation der Tiere und der Behälter zu achten. Bei einem allfälligen Kauf müssen Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Veranstalterinnen und Veranstalter darauf hinweisen, dass die Tiere ruhig untergebracht oder sofort vom Käufer oder der Käuferin in ihr zukünftiges Terrarium überführt werden sollen.
Auch auf die Informationsvermittlung muss grossen Wert gelegt werden, da ausreichende Kenntnisse der Tierhalterinnen und Tierhalter den Grundstein für eine tierfreundliche Haltung darstellen. Es ist folglich unbedingt notwendig, die Käuferinnen und Käufer schriftlich über die Tierarten, deren Bedürfnisse und die korrekte Haltung zu informieren. Hierfür sollen die Behälter mit vollständigen Angaben über die darin untergebrachten Tiere (Artname auf lateinisch, Alter, Geschlecht, Körperlänge, Herkunft, Schutzstatus, allfällige Bewilligungspflicht) versehen sein. Hier besteht grosser Nachholbedarf. Aus Sicht des STS ist eine Abgabe von Informationsblättern oder -broschüren, welche über die Bedürfnisse der Tiere, die tiergerechte Haltung und die Rechtsvorschriften aufklären, zentral. Eine solche Abgabe ist gemäss Art. 111 TSchV beim gewerbsmässigen Verkauf von Tieren zudem gesetzlich vorgeschrieben.
Der STS ist ferner der Ansicht, dass an Börsen stets auch Vorzeigeterrarien installiert sein sollten. Derartige Terrarien weisen grosszügige Platzverhältnisse, eine tiergerechte Einrichtung und Strukturierung sowie eine erstklassige Beleuchtung auf; sie dienen damit als Anschauungsbeispiele, welche den Unterschied zwischen einer temporären Unterbringung unter Verkaufsbedingungen und der permanenten Haltung zu Hause verdeutlichen. Leider verpasste man in Dompierre diese wichtige Chance zur Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher und Interessierten.
Zusammenfassung
Die Tierbörse in Dompierre muss in einigen Bereichen verbessert werden. Sei dies im Bereich der Tierhaltung (Rückzugsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Präsentation in einzelnen, zugänglichen Behältnissen u. a.) wie auch im Bereich der Beschriftung der Behälter und der Informationspflicht. Eine Beschriftung der Behälter mit den wichtigsten Angaben (Artname auf lateinisch, Alter, Geschlecht, Körperlänge, Herkunft, Schutzstatus, allfällige Bewilligungspflicht) wäre ein erster Ansatz. Beim Tierverkauf ist die Abgabe von Informationsmaterial, welches über die Bedürfnisse der Tiere, deren artgerechte Haltung und die Rechtsvorschriften aufklärt, zwingend.