World Dog Show, Genf
bis 27. August 2023, besucht am 25. August 2023
Die World Dog Show, die jedes Jahr in einem anderen Land stattfindet, gehört zu den grössten Hundeausstellungen der Welt und lockt jeweils Tausende Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Welt an. Dieses Jahr fand dieses Grossereignis in Genf statt – eine gute Gelegenheit also, den ausländischen Gästen zu zeigen, wie Hundeausstellungen in der Schweiz ablaufen und welche Tierschutzvorgaben bei uns gelten. Leider wurde die Chance verpasst der Welt eine tierschutzkonforme, hundefreundliche Ausstellung zu präsentieren und eine Vorbildfunktion für andere Länder einzunehmen. Die Fachinformation Tierschutz zum Thema Hundeausstellungen, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Juni 2023 veröffentlichte (siehe Fussnote 1, Seite 2), wäre ein guter Wegweiser gewesen, wie eine solche Veranstaltung tierfreundlicher durchgeführt werden kann.
Leider ist es aber den Veranstaltern noch nicht gelungen ein Zeichen zu setzen – im Gegenteil: die Welthundeausstellung in Genf muss in vielen Aspekten kritischer beurteilt werden als andere internationale Hundeausstellungen, die in den letzten Jahren in der Schweiz stattfanden: Neben der Präsenz und auch Prämierung vieler Hunde mit klaren Extremzuchtmerkmalen, fiel auch das unerlaubte und übermässige Zurechtmachen negativ auf, ohne dass die Kontrollorgane einschritten. Zudem war öfter auch ein harter Umgang mit den Hunden sowie häufiges Würgen beobachtet worden.
Die Fachinformation Tierschutz Nr. 18.8 «Hundeausstellungen» des BLV betont, wie wichtig eine Kontrolle jedes angemeldeten Hundes auf unzulässige Zuchtmerkmale hin ist, um die Zielsetzung einer tierschutzkonformen Veranstaltung zu erreichen. Sicher keine leichte Aufgabe an einer Ausstellung dieser Grösse. Trotzdem hätte erwartet werden können, dass alles getan wird, um Hunde mit eindeutigen, zum Ausschluss führenden Merkmalen, die Teilnahme zu verweigern. Dies konnte allerdings von den Fachpersonen bei der Eingangskontrolle nie beobachtet werden. Und auch die Präsentation zahlreicher Hunde mit unzulässigen Zuchtmerkmalen zeigte, dass die gesetzlichen Vorgaben weder durch den Veranstalter und dessen Kontrolleure noch von den Richtenden gesetzeskonform umgesetzt wurden.
Viele Hunde wurden in sehr kleinen Käfigen oder Transportbehältern gehalten. Die meisten wurden nur kurz für die Präsentation herausgenommen und danach gleich wieder «verstaut». Die engen Platzverhältnisse erlaubten es den Hunden weder ausgestreckt in Seitenlage zu liegen noch aufrecht zu stehen oder in natürlicher Position zu sitzen. Oftmals wurden mehrere Hunde in einem Behältnis untergebracht, so dass die Platzverhältnisse noch enger wurden. Auch in diesem Fall wurden sämtliche Vorgaben der Fachinfo BLV schlichtweg ignoriert. Insbesondere auch die hohen Umgebungstemperaturen machten den Hunden zu schaffen, viele hechelten und hatten deutlich zu warm. Gerade hier hätten grosszügige Platzverhältnisse einem Hitzestau entgegenwirken können, was leider unverständlicherweise vielfach überhaupt nicht erfüllt wurde. Selbst geeignete Wasserbehältnisse waren rar und viele Hunde mussten in der Folge dürsten. Aus Tierschutzsicht sehr problematisch – und in vielen Aspekten nicht konform mit den Vorgaben des BLV – war der grobe Umgang eines Teils der Ausstellerinnen und Aussteller mit ihren Hunden. Wie seit Jahren vom STS beobachtet und kritisiert, wurden Hunde beim Zurechtmachen oder im Ring gewürgt, grob festgehalten und in unnatürliche Positionen gezwungen. Insbesondere bei der Präsentation im Ring fiel das Würgen sehr vieler Hunde auf, zum Teil mit verbotenen Würgeleinen ohne Stopp, zum Teil, weil der Stopp zu eng eingestellt war oder der Leinenzug schlicht zu stark war. Viele der Halsbänder waren sehr dünn, so dass sich die Wirkung verstärkte und die Hunde noch mehr unter der harten Hand ihrer Halter leiden mussten. Im Vergleich zu anderen Ausstellungen konnte insgesamt vermehrt beobachtet werden, dass der schonende Umgang mit den Hunden fehlte, insbesondere wenn sie unerwünschtes Verhalten zeigten. So wurde etwa kräftig an der Leine gerissen und einige Hunde wurden gar mit der flachen Hand geschlagen oder mit dem Fuss getreten.
Der Schweizer Tierschutz STS ist enttäuscht, dass den Vorschlägen zur Verbesserung des Tierwohls an Ausstellungen, so wie sie von unserer Seite vielfach und schon lange gefordert werden, und wie sie nun teils auch in der Fachinformation des BLV verdeutlicht wurden, immer noch zu wenig Beachtung geschenkt wird. Durch die Publikation der Fachinformation des BLV zu den Hundeausstellungen bestehen nun klare Vorgaben und die SKG, die Ausstellungsverantwortlichen, die Richtenden und die Vollzugsbehörden stehen nun in der Pflicht, diese zeitnah und konsequent umzusetzen.
Unsere wichtigsten Forderungen für eine tierschutzkonforme Hundeausstellung in der Übersicht:
- BLV-Fachinformation wird in allen Punkten berücksichtigt. Insbesondere werden generell fachkompetente Eingangskontrollen installiert.
- Eingangskontrollen mit klar geregelten Kompetenzen, zu der auch die Wegweisung von Hunden gehört, die extreme Zuchtmerkmale aufweisen und/oder vom Verhalten her so auffällig sind, dass sie nicht für die Zuchtprämierung geeignet scheinen oder mit der Ausstellungssituation klar überfordert sind (z. B. aggressives oder überängstliches Verhalten).
- Organisatoren und Ausstellungsverantwortliche, Ausstellungskontrollen und Richtende, die couragiert genug sind, auch Verbote und Wegweisungen durchzusetzen, z. B. wenn Hundehalterinnen und -halter trotz Ermahnung übermässiges Zurechtmachen an ihren Tieren ausüben oder ihren Hund unverhältnismässig grob behandeln. Auch extreme Zuchtmerkmale müssten hier zu einer Wegweisung oder mindestens zu einer Disqualifikation im Ring führen.
- So werden Hunde an Ausstellungen tierschutzkonform behandelt und ausgestellt:
- Hunde, die mit der Situation überfordert sind, dürfen und müssen das Ausstellungsgelände sofort verlassen.
- Hunde mit extremen Zuchtmerkmalen bleiben Zuhause.
- Kein Hund wird gemassregelt, schon gar nicht mit physischer Gewalt.
- Kein Hund wird gewürgt oder mit Zwang im Ring vorgeführt.
- Kein Hund bedroht Menschen oder andere Hunde.
- Kein Hund hat Durst. Es steht ihm stets frisches Wasser zu Verfügung.
- Kein Hund hat zu warm oder zu kalt an der Ausstellung. Entsprechende Entlastungsmassnahmen sind Pflicht (z. B. Ventilatoren, Schattenplätze, Matten/Decken etc.).
- Alle Hunde haben genug Platz in ihren Transport- und Aufbewahrungsbehältnissen. Jeder Hund kann darin aufrecht sitzen, stehen, sich umdrehen und ausgestreckt liegen.
- Jeder Hund hat die Möglichkeit für individuellen Rückzug und Sichtschutz. – Kein Hund muss sich in seinem Käfig versäubern.
- Kein Hund hat unnatürliche Schutzkleidung an, z. B. Hals- und Pfotenschutz.
- Kein Hund wird übermässig zurechtgemacht. Es sind keine Puderreste, keine Sprays, keine Cremes und Lotionen auf den Tischen zu sehen. Es wird nicht toupiert, nicht geschnipselt und nicht gesprayt. Ebenso keine Haare eingeflochten oder aufgewickelt. Hunde, die sich nicht bürsten lassen, werden nicht mit Zwang und Grobheit festgehalten, weder an den Ohren, den Lefzen, noch am Schwanz oder am Fell.
- Im Ring sind kein grober Umgang, kein Würgen und keine Zwangsmassnahmen erlaubt. Die Richtenden sorgen dafür, dass die Hunde im Ring freundlich behandelt werden und ahnden fehlbare Hundehalterinnen und -halter mit Wegweisung oder Disqualifikation.
- Hunde, die bewusst so gezüchtet wurden, dass sie weniger Extremzuchtmerkmale aufweisen und dadurch ein gesünderes Leben in Aussicht haben, werden bewusst prämiert und nicht wie bis anhin durch Disqualifikation oder Nicht-Prämierung zurückgestellt.