Mehrere hundert Schweine sterben unter Höllenqualen
Bei lebendigem Leib zu verbrennen oder an Rauchgasen zu ersticken ist wohl eine der grausamsten Arten zu Tode zu kommen.
Das gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere. Es fehlen oftmals die technischen Voraussetzungen für einen geeigneten Brandschutz und die Fluchtwege.
Jährlich mehrere Hundert Tiere betroffen – Tierhalter nehmen Brände billigend in Kauf
Jedes Jahr erleiden in der Schweiz mehrere hundert Tiere einen grausamen Tod in den Flammen, dies seit vielen Jahren. So verbrannten oder erstickten vorgestern in Gossau (SG) qualvoll rund 800 Schweine und im letzten Dezember kamen bei einem Stallbrand in Bottens (VD) 500 Rinder und Kälber ums Leben.
Möglich sind solche Schicksale, weil einerseits in immer grösseren Ställen auch immer mehr Tiere gehalten werden und somit im Brandfall gleich mehrere Hundert Tiere sterben. Und möglich ist das auch, weil im Fall eines Feuers oftmals auch systemische Mängel vorliegen. Vielfach scheint den Tierhaltern auch bewusst zu sein, dass ihre technischen Anlagen unzureichend sind. Dennoch nehmen sie potenzielle Brände billigend und grob fahrlässig in Kauf. Aufgrund fehlender Regelungen beim Brandschutz in Stallgebäuden, ist davon auszugehen, dass es noch weitere solche Katastrophen geben wird.
Eklatante Gesetzeslücken beim Brandschutz in Tierställen
Aus Sicht Tierschutz bestehen seit Jahren in Bezug auf die bautechnischen Vorgaben beim Stallbau und Stallbetrieb grosse regulatorische und rechtliche Lücken. Hier besteht seit Langem dringender Handlungsbedarf, damit solche tragischen, mit immensem Tierleid behafteten Schicksale wirkungsvoll verhindert werden können und die Tiere in den Ställen geschützt sind. Verschärfte gesetzliche Regelungen und behördliche Kontrollen müssen gewährleisten, dass die Rettung der Tiere im Brandfall genauso effektiv und schnell möglich ist, wie die von Menschen.
Bund und Kantone schieben sich den Ball hin und her und vergeuden dabei Zeit
Der Schweizer Tierschutz STS fordert seit Jahren bessere und schnell wirksame Brandschutzmassnahmen. Bisher scheiterte das allerdings bereits an der Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen. Für den STS ist klar, dass die Kompetenz zum Erlass der dringend benötigten Vorschriften für einen wirkungsvollen Brandschutz beim Bund liegt. Dieser hingegen sieht das anders – und spielt den Ball den Kantonen zu. Er empfiehlt dem Parlament, das Postulat von Nationalrätin Anna Giacometti (FDP, GR) (24.3030, Tierspezifische Brandschutzvorschriften für Ställe) abzulehnen. Weil er angeblich keine Bundeskompetenz zum Erlass von Brandschutzvorschriften habe. Diese falle in die Kompetenz der Kantone.
Das fachlich vom STS unterstützte Postulat verlangt vom Bundesrat, dass er die Einführung tierspezifischer Brandschutzvorschriften für Ställe prüft, dennvorbeugender Brandschutz muss bereits im Planungsstadium von baulichen und technischen Anlagen sowie in bereits bestehenden Betrieben angemessen berücksichtigen und gegebenenfalls angepasst werden. Mit Brand- und Rauchmelder sowie Sprinkleranlagen in Ställen bestehen heute präventive technische Lösungen. Diese müssen zur Prävention allerdings flächendeckend in allen Ställen installiert werden. Im Weiteren muss bei Bränden auch das artspezifische Verhalten der Tiere berücksichtigt werden. Besonders Schweine und Hühner wollen in ihrer Panik den brennenden Stall oft nicht verlassen, rotten sich zusammen oder rennen beim Fluchtversuch sogar in die Flammen. Diesen Umständen muss mit ausreichenden vorbeugenden Brandschutzmassnahmen und der Planung von geeigneten Fluchtwegen Rechnung getragen werden. Neben der Einführung tierspezifischer Brandschutzvorschriften braucht es eine zusätzliche Kontrolle durch ein Amt/eine Stelle mit der entsprechenden Fachkompetenz.
Für den STS ist klar, dass die Kompetenz zur Regelung des Brandschutzes in Tierställen dem Bund obliegt und er fordert den Bund auf, zeitnah entsprechende Regelungen zum Schutz der Tiere einzuführen, damit die Qual hunderter Tiere bei Stallbränden endlich ein Ende hat.
Der STS behält sich im Weiteren vor, nach Abschluss der feuerpolizeilichen Untersuchung im Brandfall in Gossau Klage einzureichen.