Welpe auf Schulter eines jungen Mannes.

Top & Flop

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Top & Flop: So funktioniert es


Was war gut für das Tierwohl? Und was schlecht? Mit der Aktion «Top & Flop» will der Schweizer Tierschutz STS anhand konkreter Beispiele und Ereignisse den Menschen die Augen öffnen. Für schlechte Tierhaltung beispielsweise oder gar Tierquälerei gibt es vom STS einen Daumen runter. Für vorbildlichen Tierschutz und Tier-Engagement zeigt der STS den Daumen nach oben. Wir stellen nicht bloss und prangern nicht an. Aber wir nennen die Dinge beim Namen und zeigen auf, wie es besser geht.

Haben Sie etwas gesehen, etwa in den Medien, das ein Top oder Flop verdient?
Dann schreiben Sie eine Mail an: sts@tierschutz.com.

Bitte immer mit Quellenangabe, Link o.ä. Wir prüfen das Thema und entscheiden sorgfältig, ob sich das Beispiel
für die Aktion «Top & Flop» eignet.

Vielen Dank fürs Mitmachen.

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Hunde-Duftspray von Dolce & Gabbana

Die italienische Modemarke Dolce & Gabbana lanciert ein alkoholfreies Hunde-Duftspray für 97 Franken.

Völlig unnötig, deshalb dreht der STS den Daumen nach unten: Flop!

Ein gesunder Hund riecht wie ein Hund. Schwach, wenn das Fell trocken ist. Stärker, wenn es nass oder verunreinigt ist. Richtig angewendet, dürfen dann auch mal spezielle Hundeshampoos eingesetzt werden.

Hundeparfüms können möglicherweise die wichtige Kommunikation zwischen Hunden stören, die über sehr feine Nasen verfügen und sich vor allem über den Geruchssinn orientieren.

Hunde versuchen zudem, einen für ihn unnatürlichen Geruch zu überdecken. Deshalb: Hätte ein Hund die Wahl, würde er wohl Pferdeäpfel («Rossbollen») dem Hundeparfüm vorziehen.

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Feuerwerksverbot für Private in der Stadt Baden

Der STS freut sich über einen wichtigen Schritt für mehr Tierschutz der Stadt Baden: Bald soll das private Abfeuern von Feuerwerk wie Böllern, Knallern und Raketen verboten werden. Der Stadtrat von Baden möchte damit ein Zeichen setzen und reiht sich ein in die immer länger werdende Liste an Gemeinden und Orten, in welchen Feuerwerk verboten wird. 

Daumen hoch, das ist top!

Für Tiere ist Feuerwerk purer Stress: Wenn die Raketen heulen und die Böller krachen, dann leiden zig Tausende von Tieren im ganzen Land. Betroffen sind Heimtieren, aber auch Wildtiere wie Rehe, Füchse oder Fledermäuse schrecken wegen des Lärms auf und versuchen zu fliehen. Bei Wasservögeln ist belegt, dass sie zum Teil – einmal aufgescheucht – nicht mehr an ihre Brut- oder Mauserplätze zurückkehren.

Der STS engagiert sich seit langem gegen lautes privates Feuerwerk und ist erfreut dass Baden nun ein Zeichen setzt. Ein schweizweites Verbot von privatem Feuerwerk ist aus Tierschutzsicht die ultimative Lösung. Ein solches Verbot würde unzähligen Wild-, Heim-, und Nutztieren zugutekommen und viel Angst ersparen. Auch die Umwelt würde massiv entlastet. Im 2023 kam die Volksinitiative https://www.feuerwerksinitiative.ch/ mit 137 193 gültigen Unterschriften zustande.

Der STS unterstützt das Volksbegehren. 

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Daumen hoch für die Staatsanwaltschaft St. Gallen

An der Ausstellung Tier und Technik im Februar 2020 in St.Gallen wurde bei einer Kuh ein Euterödem mit Schweregrad 2 festgestellt, nachdem das Tier bewusst einem zu langen Melkintervall (19 Std.!) ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat nun die Olma Messen mit einer Busse von 10 000 Franken wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz belegt. Das Vergehen ist den Olma Messen anzurechnen, da sie die Oberaufsicht und die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere während der Ausstellung inne hat.

Der STS streckt den Daumen nach oben und sagt: Top. Diese Strafe musste sein.

Es ist das erste Mal, dass ein Veranstalter mit einer so hohen Busse belegt wird und damit der gesetzliche Rahmen bei Vergehen gegen das Tierschutzgesetz genutzt wurde. Seit Jahren verfolgt der STS die Problematik der viel zu langen Melkintervalle bei Kühen an Ausstellungen. 

Die Aussteller und Züchter streben mit den übervollen Eutern eine bessere Prämierung an zu Lasten des Tierwohls. Übervolle Euter und zu lange Melkintervalle sind für das Tier mit schweren Belastungen verknüpft. Es entstehen dabei Euterödeme und schmerzhafte Entzündungen, die tierärztlich mit Schmerzmitteln, Entzündungshemmern und Antibiotika behandelt werden müssen. Die Tiere leiden an den Prämierungen stundenlang an starken Schmerzen ihren angeschwollenen Euter. Damit die Milch nicht raustropft, werden den Tieren die Zitzen verklebt. Die Prozeduren an den Ausstellungen sind mit Belastungen verknüpft. Das Tierwohl an Auktionen und Prämierungen ist daher häufig nicht gewährleistet.

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Daumen runter für wolfsfreie Zonen

Der Nationalrat nimmt am 17. April 24 einen Vorstoss an, wonach gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen werden sollen, dass die Kantone wolfsfreie Zonen ausscheiden können. Die Forderung ist unerfüllbar. Genauso gut könnte gefordert werden, dass es keine Nacktschnecken mehr in den Gärten haben darf. Oder dass Rehe keine Strasse mehr überqueren dürfen, weil es verboten ist. 

Deshalb gibt es vom STS einen Daumen runter – Flop, und was für einer.

Wir haben Wölfe in der Schweiz. Besonders Einzelwölfe sind sehr mobil. Landes- und Kantonsgrenzen interessieren sie nicht. Wer wolfsfreie Zonen fordert hat die Biologie der Wölfe nicht begriffen. Oder, und dies ist wahrscheinlicher, betreibt Polemik und schürt die Ängste um den Wolf zusätzlich. Eine tragbare, nachhaltige Lösungsfindung wird so boykottiert. 

Die Forderung nach wolfsfreien Zonen ist utopisch. Gleichzeitig wird suggeriert, dass es ein Möglichkeit wäre, seine Tiere zu schützen. Dem Tierhalter ist damit aber nicht geholfen, im Gegenteil. Denn er wird auf Herdenschutzmassnahmen verzichten und so seine Tiere einem erhöhten Risiko aussetzen, von Einzelwölfen gerissen zu werden. Nur mit Herdenschutz kann eine Koexistenz von Alpwirtschaft und Wolfspräsenz erreicht werden. 

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Daumen runter für den Weltreiterverband (FEI)

Die FEI verbietet an internationalen Turnieren das Filmen auf dem gesamten Turniergelände. Nur noch Rechteinhaber dürfen Videomaterial publizieren. Damit können weder Tierschutzorganisationen noch Privatpersonen unangebrachtes Verhalten gegenüber von Pferden mittels Video an die Öffentlichkeit bringen. 

Deshalb dreht der STS den Daumen nach unten: Flop!

Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS ist dieser Entscheid skandalös. Transparenz ist einer der wichtigsten Faktoren im Pferdesport, damit er in der Öffentlichkeit akzeptiert bleibt und die Pferde nicht «hinter dem Vorhang» schlecht behandelt werden. Es darf nicht sein, dass Vergehen gegen das Wohl der Pferde von Privatpersonen und Organisationen nicht dokumentiert werden dürfen. 

Der aktuelle Entscheid der FEI widerspricht den Zielen der von ihr eingeführten «social licence to operate». Es hiess, man hätte die Notwendigkeit eines Wandels erkannt und im Juni 2022 die «Equine Ethics and Wellbeing Commission» (Kommission für Ethik und Wohlbefinden von Pferden) ins Leben gerufen, um die gesellschaftliche Akzeptanz in Bezug auf den Pferdesport zu erhalten und das Pferdewohl zu sichern. 

Im Pferdesport ist die Transparenz und das Eingreifen bei Vergehen gegen das Pferdewohl von grösster Wichtigkeit.

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Daumen hoch für die Swiss Western Riding Associations (SWRA)

Die Swiss Western Riding Associations (SWRA) – der grösste Westernverband der Schweiz – hat im März 2024 entschieden, dass ab sofort Ausrüstungs- und Gebisskontrollen an den Turnieren der SWRA vorgenommen werden müssen. Bisher waren die Kontrollen freiwillig und selten.

Daumen hoch, sagt der STS. Der Schweizer Tierschutz STS ist erfreut über diese Entscheidung und fordert andere Verbände auf, Gebisskontrollen inkl. Sanktionierungen ebenso einzuführen.

Diese Regelung ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Pferdewohl an Pferdesportturnieren. Wichtig ist dieser Entscheid in der Western Szene, weil u.a. noch immer scharfe Gebisse in Trainings verwendet werden. Zwar sind z.B. «twisted wire Gebisse» reglementarisch an Turnieren untersagt, jedoch kann die Einhaltung nur dann sichergestellt werden, wenn auch Kontrollen vorgeschrieben sind.

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Daumen hoch für den Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn verbietet als erster Kanton die sogenannten Schottergärten. Dafür gibt es vom STS einen Daumen hoch.

Schottergärten sind aus Gründen des Natur- und Tierschutzes klar abzulehnen, da sie weder für Pflanzen noch für Tiere einen Lebensraum darstellen. Die voranschreitende Versiegelung von Böden bedeutet für Tiere bereits jetzt eine stetige Verkleinerung und Zerstückelung ihres Lebensraums. Dass nun auch Gartenflächen, die richtig angelegt wertvolle Lebensräume darstellen können, zu «toten» Flächen umgewandelt werden, muss verhindert werden. Das Verbot des Kantons Solothurn ist deshalb zu loben und führt hoffentlich dazu, dass sich weitere Kantone zu einem Verbot durchringen und der Bund Schottergärten im besten Fall schweizweit untersagt.

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Daumen hoch für Galopp Schweiz

Galopp Schweiz hat sich dazu entschieden, den Gebrauch von Peitschen in den Pferderennen per sofort zu verbieten. Neu darf die Peitsche mitgeführt, jedoch nicht mehr zum Antreiben verwendet werden. Dafür gibt es vom STS ein «Daumen hoch». Der STS ist sehr erfreut über diesen längst fälligen Entscheid. Er kritisiert den Peitschengebrauch seit Jahren in seinen Pferdesportberichten und übte Druck auf die Verbände aus.

Galopp Schweiz schreibt in seiner Medienmitteilung, dass aus Ihrer Sicht Peitschen dem Pferd keine Schmerzen zufügen, sie aber ihre Pferde nicht mehr schlagen wollen. Aus Sicht des STS fügen Peitschen den Pferden Schmerzen zu, auch wenn diese schockabsorbierend produziert sind. Genau deswegen ist der Entscheid von Galopp Schweiz wichtig für das Wohlbefinden der Pferde.

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Daumen runter für Einsatz von Eseln im Herdenschutz

Die jurassische Kantonsrätin Francine Stettler reichte im Dezember 2023 einen Vorstoss ein, der den Einsatz von Eseln zum Schutz von Schaf- und Ziegenherden vor dem Wolf fordert. Diese Lösung, die in einigen wenigen Kantonen punktuell vor Jahren umgesetzt wurde (Waadt, Fribourg, Luzern), erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Francine Stettler argumentiert damit, dass Esel sich anders verhalten als Pferde und sich somit u.a. gut mit Schafen abfinden könnten. Auch für Daniel Mettler, Verantwortlicher für Herdenschutz bei Agridea, der landwirtschaftlichen Beratungszentrale, kann der Einsatz von Eseln in bestimmten Fällen tatsächlich eine Lösung sein.

Der STS meint: Daumen runter für diese nicht tiergerechten Forderungen. 

Esel sind für den Herdenschutz nicht geeignet. Sie verteidigen nur ihr eigenes Territorium und können bei Wolfsangriffen ebenfalls gefährdet sein. Esel brauchen nicht nur Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Equiden im Allgemeinen, sondern immer auch Kontakt zu Artgenossen, also zu anderen Eseln (so auch im aktuellen Revisionsentwurf der Tierschutzverordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV). Zudem müssen sie immer die Möglichkeit haben, sich unter einem trockenen Unterstand aufzuhalten. Ihr Fell ist nicht wasserabweisend und bei Regen und Kälte können Esel schnell krank werden. Zudem ist eine tägliche Gesundheitskontrolle und Tränkung notwendig, was nach Erkenntnissen des STS bei der Alpsömmerung meist vernachlässigt wird. 

Lamas und Esel werden vom Bund nicht als Herdenschutztiere unterstützt, da der Schutz bisher nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Zudem untersagt die Tierschutzgesetzgebung die Einzelhaltung von Neuweltkameliden und Equiden. Lamas dürfen also zu Herdenschutzzwecken ebenso wie Esel nicht alleine in den Schafen gehalten werden.

Sowohl der Einsatz als Herdentiere als auch die Bewilligung von Einzelhaltungen sind strikte abzulehnen. Der STS fordert Francine Stettler, Agridea und die Kantone auf, die Bedürfnisse und Besonderheiten von Eseln endlich anzuerkennen.

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Daumen runter für Walliser Jäger und Regierung

Neuerdings nutzen Walliser Jäger Hütten für die Wolfsjagd und schiessen von dort Richtung Wildruhezone. Die Nutzung von Jagdhütten ist üblicherweise auf der Jagd nicht erlaubt. Der  Kanton Wallis trickst hier mit der Begründung, es handle sich ja nur um provisorische Einrichtungen. So oder so: Vom STS gibt es für dieses unfaire Vorgehen einen Daumen runter – Flop!

Offensichtlich soll mit den Hütten versucht werden, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Wölfe abzuschiessen. So steht eine Hütte am Rand einer Wildruhezone. Von Ruhezone kann also keine Rede mehr sein. Es werden zudem bewusst Risiken in Kauf genommen, denn Wanderwege und Routen von Wintersportlern befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind nicht gesperrt. Erst kürzlich kam es zu einem Fehlabschuss, als ein Herdenschutzhund mit einem Wolf verwechselt und erlegt wurde. Es ist zu befürchten, dass in Folge solcher Schnellschüsse, weitere Unfälle passieren.

Eine Regulierung von Wölfen ist nur dort zu rechtfertigen, wo diese nachgewiesenermassen grosse Schäden angerichtet haben, trotz Umsetzung geeigneter Herdenschutzmassnahmen. Alle anderen Massnahmen helfen nicht, die Situation der Nutztiere zu verbessern. Es scheint, das eigentliche Ziel ist es, den Wolf in der Schweiz auszurotten.

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Daumen hoch für Veterinäramt Aargau

Seit Jahren kritisiert der STS die Zucht von brachyzephalen Katzen wie Perser oder Exotic Shorthair, sogenannte Extremzuchten. Nun wurde erstmals gehandelt. Das Veterinäramt Aargau hat ein Zuchtverbot für einen Züchter von Exotic Shorthair verhängt. Es handelt sich ausgerechnet um den Präsidenten des Dachverbandes der Katzenzüchter der Schweiz (FFH). 

Der STS sagt: Daumen hoch! Denn die eigentlich bestehenden Vorschriften gegen solche Extremzuchten werden in der Regel viel zu lasch oder gar nicht durchgesetzt. Dass das Aargauer Veterinäramt nun durchgreift, ist aus Sicht des STS sehr positiv. 

Mehr Informationen:

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Daumen hoch für Fressnapf

Fressnapf Schweiz hält soziales Engagement und Tierschutz für sehr wichtig. Fressnapf spendet mit der Initiative «Tierisch engagiert» fast 60 000 Franken für Menschen, Tiere und Organisationen. Darunter finden sich besondere Projekte verschiedener Tierschutzorganisationen, auch des Schweizer Tierschutz STS. Wir sagen Danke und halten den Daumen hoch – Top!

«Wir freuen uns sehr, dass eine so beachtliche Spendensumme zusammengekommen ist und wir gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden wichtige Projekte für Mensch und Tier unterstützen können. Mit «Tierisch engagiert» möchten wir ausserdem zeigen, wie sehr Tiere unser Leben bereichern. Uns liegt das Wohl der Tiere sehr am Herzen», sagt Hermann Aigner, Geschäftsführer Fressnapf Schweiz.

Fonds für alte und schwer vermittelbare Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS

19 810 Franken gehen an den Fonds für alte und schwer vermittelbare Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS. Tausende von Hunden, Katzen und anderen Haustieren landen jedes Jahr aus den verschiedensten Gründen im Tierheim. Viele der älteren und verhaltensgestörten Heimtiere warten meist vergeblich auf ein neues Zuhause. Der Fonds des Schweizer Tierschutz STS richtet Beiträge an die Tierheime der STS-Sektionen, die Heimtiere in Obhut haben und infolge ihres Alters oder aus anderen Gründen nicht oder schlecht vermittelbar sind. Damit soll ihnen ein artgerechtes, tierfreundliches Leben ermöglicht werden, solange sie gesund und lebensfroh sind. «Diese Tiere brauchen unseren Schutz und unsere Zuwendung», sagt Katja Polzin, Geschäftsführerin Administration des STS.

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Daumen runter für fehlbare Goldfisch-Halterin

Eine Tierhalterin aus Bern hielt ihren Goldfisch während fünf Jahren ohne einen einzigen Artgenossen. Dem Aquarium fehlte jegliche Einrichtung, es enthielt auch keine Pflanzen, Steine oder sonstigen Materialien, die dem Zierfisch als Ruhe- oder Rückzugsort hätten dienen können. Im Sommer 2023 wurde zudem festgestellt, dass der Wasserbewohner in den vorangehenden drei Monaten nur in einem kleinen runden Gefäss gehalten worden war. Das Haustier war folglich dazu verdammt, sich im Kreis zu drehen.

Weil der Goldfisch-Halterin das Tierwohl offensichtlich egal war, hält der Schweizer Tierschutz STS symbolisch den Daumen nach unten – Flop! Denn ein Goldfisch-Aquarium muss mindestens 120 cm lang und 50 cm breit sein. Tierschutz und Wildtierverordnung schreiben zudem vor, dass die Becken über Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten verfügen müssen und nicht von allen Seiten einsehbar sein dürfen. Ebenfalls wichtig: Als Schwarmfische dürfen Goldfische nicht allein gehalten werden.

Die Frau wurde nun von der Staatsanwaltschaft Bem-Mitteland wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 6000 Franken verurteilt, wie 20 Minuten berichtete. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer zweijährigen Probezeit aufgeschoben. Dennoch muss sie eine Verbindungsbusse von 1200 Franken sowie 500 Franken Gebühren bezahlen. «Mit dieser Haltung litt der Goldfisch über Jahre, was die Beschuldigte in Kauf nahm», so die Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland.

Schwarz weisse Katze die hinter einem Metall Gitter sitzt.

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Der STS ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Ihre Spende können Sie deshalb in der Steuererklärung als Abzug geltend machen.