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Fachstelle Tierschutzkontrollen

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Fachstelle Tierschutzkontrollen


Die Fachstelle Tierschutzkontrollen des Schweizer Tierschutz STS bearbeitet Meldungen über tierschutzwidrige Haltungen und Tiermisshandlungen, in Ergänzung zur Inspektorentätigkeit seiner Sektionen. Zur Abklärung der Meldungen kann die Fachstelle auch Besuche vor Ort durchführen. In der Regel informiert die Fachstelle die Tierhalterinnen und Tierhalter über die Mindestanforderungen der geltenden Tierschutzverordnung und zeigt ihnen praktikable Verbesserungen zugunsten der Tiere auf.

Vorgehen bei Tierschutzverstössen

Die Zuständigkeit für Meldungen über tierschutzwidrige Haltungen oder Tiermisshandlungen liegt in erster Linie bei den kantonalen Veterinärämtern. Zuständig ist jeweils der Kanton, in dem die Tiere sich aufhalten. Das Veterinäramt hat die Aufgabe und Kompetenz, Tierhaltungen zu kontrollieren, Untersuchungen durchzuführen und falls notwendig Massnahmen zum Schutz der Tiere zu erlassen.

Wo können Sie Ihre Beobachtungen melden


Kantonales Veterinäramt

Bei Verstössen des Tierhalters an seinen eigenen Tieren melden Sie den Fall dem kantonalen Veterinäramt im Kanton, wo sich die Tiere aufhalten. Dieses kann eine Kontrolle durchführen und Massnahmen gegen den Tierhalter ergreifen.

Eine Liste der kantonalen Veterinärämter finden Sie hier:

Polizei

In sehr dringenden Fällen und ausserhalb der Bürozeiten des Veterinäramtes informieren Sie die Polizei. Die Polizei ist ebenfalls zu informieren bei Tierquälereien an fremden Tieren, also wenn der Täter nicht Halter der Tiere ist. Die Polizei kann eine Strafuntersuchung einleiten und bei Bedarf auch das Veterinäramt miteinbeziehen. Eine solche Meldung können Sie bei einer beliebigen Polizeistelle aufgeben, am besten aber im Kanton, wo sich die Tierquälerei zugetragen hat.

Fachstelle Tierschutzkontrollen des Schweizer Tierschutz STS

Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Meldungen über tierschutzwidrige Haltungen und Tiermisshandlungen zu allen Tierarten aus der ganzen Schweiz entgegen. Die Identität des Hinweisgebers muss für Nachfragen und Rückmeldungen bekannt gegeben werden, wird aber auf Wunsch vertraulich behandelt. Die Meldung kann per Post, per Mail, per Telefon aber am besten via Meldeformular erfolgen. Die Fachstelle Tierschutzkontrollen wird sich anschliessend mit dem Hinweisgeber in Verbindung setzen.

Die Fachstelle Tierschutzkontrollen des STS kann nur Kontrollen durchführen, wenn der (fehlbare) Tierhalter damit einverstanden ist oder die mangelhafte Haltung von einem öffentlichen Ort aus einsehbar ist. Zudem können Sie uns Fälle melden, bei denen Sie mit den Untersuchungen des Veterinäramtes oder der Polizei nicht zufrieden sind.

Meldeformular


    Angaben zu Ihrer Person (*Pflichtfeld)

    Angaben zu Ihrer Person für allfällige Nachfragen und Rückmeldungen

    Name*

    Vorname*

    Strasse*

    PLZ, Ort*

    E-Mail*

    Telefon/Mobile*

    Haben Sie das kantonale Veterinäramt informiert?*

    An welchem Datum?*

    Ihre Meldung an den Schweizer Tierschutz STS

    Name und Vorname Tierhalterin/Tierhalter

    Adresse Tierhalterin/Tierhalter
    Strasse, PLZ und Ort

    Betroffene Tierart(en) * (Mehrfachnennung möglich)

    Anzahl betroffener Tiere *

    Ort der Feststellung *
    Adresse, Ortsbezeichnung, Koordinaten, Google Maps

    Zeit / Dauer der Feststellung
    Seit wann besteht Missstand ? Wie lange werden Tiere dort gehalten (von-bis) ? Wiederholte Feststellung (täglich, einmal,…)

    Beschreibung
    Beschreiben Sie kurz Ihre Feststellung

    Zeugen
    Name, Adresse, Erreichbarkeit für Rückfragen

    Kontakt mit Tierhalterin/Tierhalter
    Haben Sie die Tierhalterin/den Tierhalter auf Tierschutzprobleme aufmerksam gemacht ? Ihre/seine Reaktion darauf…

    Foto- und Videoupload (max.10MB / jpg,png oder mp4)

    Bitte senden Sie grössere Dateien an sts@tierschutz.com mit dem Hinweis auf Ihre heutige Meldung.

    FAQ


    Wie soll ich vorgehen, wenn ich schlechte Tierhaltungen oder die Misshandlung von Tieren beobachte?

    Ist man selbst unsicher über den Tatbestand kann es sinnvoll sein, direkt mit dem Tierhalter in Kontakt zu treten. In allen anderen Fällen können Sie Ihre Beobachtungen dem kantonalen Veterinäramt melden oder den Schweizer Tierschutz STS informieren. Zuständig ist das Amt jenes Kantons, in dem die Tiere gehalten werden. Das Veterinäramt hat die Kompetenz, Tierhaltungen zu kontrollieren, Untersuchungen durchzuführen und falls notwendig Massnahmen zum Schutze der Tiere zu erlassen. Für Meldungen zuhanden der Fachstelle Tierschutzkontrollen des Schweizer Tierschutz STS verwenden Sie bitte das entsprechende Meldeformular.

    Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung möglicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterinäramt auf Beweismittel angewiesen. Führen Sie deshalb in Ihrer Meldung alle Beweismittel auf, die die Richtigkeit Ihrer Sachverhaltsschilderung belegen können (zum Beispiel Name und Adresse von Zeugen und Foto- sowie Filmaufnahmen).

    Können Sie meine Meldung anonym behandeln?

    Auf Wunsch behandeln wir Ihre Meldung anonym, d.h. wir werden Ihren Namen weder der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde noch dem Tierhalter bekannt geben. Wir können aber keine absolute Anonymität garantieren. Reicht zum Beispiel der betroffene Tierhalter eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen ein und werden wir als Zeugen einvernommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten. Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung möglicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterinäramt auf Beweismittel angewiesen. Wenn ohne Ihre (Zeugen-)Aussage der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann, wird das Veterinäramt möglicherweise den betroffenen Tieren nicht helfen können.

    Wo finde ich Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften zum Tierschutz?

    Die Tierschutzvorschriften sind im eidgenössischen Tierschutzgesetz und in der dazugehörigen Verordnung geregelt. In der Verordnung finden Sie vor allem Detailbestimmungen zur Haltung der einzelnen Tierarten. Daneben gibt es noch einige kleinere Verordnungen zu Spezialthemen. Eine vollständige Liste aller Gesetzestexte finden Sie unter [ » www.admin.ch ]. Scrollen Sie dort zur Nummer 455 (Tierschutzgesetz).
    Da Gesetzestexte oft nicht einfach bzw. nicht leicht verständlich sind, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV für die Haltung vieler Tierarten Broschüren erstellt. [ » www.blv.admin.ch ]

    Garantiert das Gesetz eine artgerechte Haltung der Tiere?

    Die im Gesetz definierten Minimalstandards dürfen nicht gleichgesetzt werden mit einer artgerechten, tierfreundlichen Tierhaltung. Der Gesetzgeber hat bei der Festsetzung der Minimalstandards auf die Interessen der Tierhalter stark Rücksicht genommen. Die gesetzlichen Minimalstandards definieren deshalb bloss, was gerade noch erlaubt ist, jedoch nicht, was artgerecht ist. Werden sie unterschritten, können die Behörden einschreiten bzw. kann sich die Tierhalterin bzw. der Tierhalter unter Umständen strafbar machen.

    Haben Sie Fragen?


    Tierschutzkontrolle

    Med. vet. Caroline Lüthi, Leitung
    Hans Ulrich Fankhauser, dipl. Landwirt

    +41 61 365 99 99
    sts@tierschutz.com

    Ein Igelbaby das von einem Mensch gehalten wird und von einer Spritze gefüttert wird

    Tierärztliche Beratungsstelle

    Die tierärztliche Beratungsstelle ist zuständig für interne und externe Anfragen zur Tiergesundheit, Tiermedizin und dem allgemeinen Tierwohl.

    Ein Babyvogel in der Hand eines Menschen vor einem verschwommenen Hintergrund

    Beratungsstelle für Rechtsfragen

    Der STS informiert und berät gerne Personen zu den geltenden Tierrechten in verschiedenen Situationen und klärt auf.