Initiativen und Stellungnahmen
Tierschutz Initiativen
Der STS unterstützt zwei Initiativen gegen Tierquälerei
Die beiden Initiativen für ein Importverbot von Pelzen und Stopfleber von misshandelten Tieren sind zustande gekommen. Die erforderlichen Unterschriften wurden am 28. Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereicht und am 20. Februar 2024 bestätigt.
Neue Initiative will Pelzimport verbieten
Die Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» fordert ein generelles Einfuhrverbot von Pelzen und Pelzprodukten. In ausländischen Zuchtfarmen, die 85 Prozent der Pelze produzieren, verbringen die meisten Tiere ihr kurzes Leben in kleinen Drahtkäfigen – ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen oder ihre natürliche Verhaltensweise auszuleben. Diese Haltungsbedingungen gelten als tierquälerisch; viele europäische Länder haben die Zucht von Pelztieren bereits verboten. In die Schweiz werden jährlich 350 Tonnen Pelze importiert, was der Schlachtung von rund 1,5 Millionen Tieren entspricht. Mehr als die Hälfte dieser Pelze stammt aus China, wo regelmässig die schrecklichen Haft- und Tötungsbedingungen von Tieren angeprangert werden, die teilweise noch lebend gehäutet werden. Das Volksbegehren wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, auch vom Schweizer Tierschutz STS.
Stopfleber-Initiative gegen die Tierquälerei
Das Mästen und die Produktion von Stopfleber (Foie gras) ist in der Schweiz seit über vierzig Jahren verboten, der Import dieser tierquälerisch erzeugten Produkte aber weiterhin erlaubt. Die Stopfmast setzt Enten und Gänse einem massiven Leiden aus.
Mit jährlich 200 000 Kilogramm importierter Gänseleber gehört die Schweiz zu den Hauptimporteuren. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400 000 Enten und 12 000 Gänse getötet. Dem will die Volksinitiative «Ja zum Importverbot von Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» ein Ende setzen. Sie verlangt, dass die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten verboten wird. Es sei «scheinheilig, dass in der Schweiz die Produktion von Stopfleber unter Strafandrohung verboten ist, diese aber von ausländischen Produzentinnen und Produzenten hergestellt und importiert werden darf», schreiben die Initiantinnen und Initianten. Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt die Initiative.
Der STS unterstützt die Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk
Für Tiere ist das 1.-August-Feuerwerk der blanke Horror. Nun will eine Volksinitiative, die im November 2023 eingereicht und am 4. Dezember 2023 für gültig erklärt wurde, die Knallerei verbieten. Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt das Volksbegehren.
Stellungnahmen
Vernehmlassungsantwort zur Tierschutzverordnung und weiteren Verordnungen im Tierschutzbereich (Februar 2024)
Revision der Tierschutzverordnung: Ein Anfang ist getan – viel Handlungsbedarf bleibt bestehen
Die in die Revision geschickten Änderungen im Bereich Tierschutz werden vom Schweizer Tierschutz STS mehrheitlich begrüsst. Einige der Anliegen und Forderungen, die der STS schon lange auf seiner Agenda hatte, werden nun angegangen und dann hoffentlich auch in die neuen Verordnungen aufgenommen. Bei anderen besteht nach wie vor grosser Handlungsbedarf, weshalb der STS eine zeitnahe Totalrevision der entsprechenden Verordnungen fordert.
Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS zur Botschaft des Bundesrates zur Agrarpolitik ab 2022
Für den Schweizer Tierschutz STS ist die bundesrätliche Botschaft AP22+ zu wenig konkret. Die Landesregierung hat damit ihre Pläne für die Förderung des Tierwohls nicht klar auf den Tisch gelegt. Wenn die Politik nicht voll und ganz hinter der Tierwohlbewegung steht und den Druck der Öffentlichkeit für mehr Tierschutz mit deutlich mehr Mitteln kräftig unterstützt, drohen die Tierwohl-Förderprogramme des Bundes zu stagnieren.
Denn, in verschiedenen Bereichen sind die Marktzahlen für tiergerecht erzeugte Produkte rückläufig. Es braucht nun ein starkes Bekenntnis der Politik, dass Weidehaltung und Auslauf oberste Priorität haben, dass für den Ausbau der Tierwohlprogramme RAUS und BTS die heutigen 9.5% der Direktzahlungen nicht genügen und dass die Produzenten für ihre Tierwohlleistungen angemessen entschädigt werden müssen.
Mit der AP22+ sollen ausserdem finanzielle Anreize für wegweisende Projekte (z.B. Zweinutzungsrassen bei Hühnern, muttergebundene Kälberaufzucht) geschaffen werden, hingegen soll eine einseitig auf Hochleistung ausgelegte Zucht nicht mehr von solchen Anreizen profitieren. Letztlich sollen zukünftig die Herdengrössen besser begrenzt werden und somit die Tierhaltung in einer bäuerlichen Landwirtschaft gestärkt werden, womit die Politik auch eine Antwort auf die Forderungen der Massentierhaltungsinitiative geben könnte.
Stellungnahme: «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
Massentierhaltungsinitiative abgelehnt – Handlungsbedarf bleibt vorhanden
Das Schweizer Volk hat die Massentierhaltungsinitiative abgelehnt. Das Thema bleibt für den STS auf der Traktandenliste, weil nach wie vor grosser Handlungsbedarf besteht. Sogar der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum direkten Gegenentwurf den Handlungsbedarf erkannt und bestätigt, dass Verfassung und Gesetzgebung die Nutztiere bis heute ungenügend schützen. Deshalb bedauern wir sehr, dass nach der einjährigen politischen Debatte nun die Tiere die Verlierer sind. Die offizielle Landwirtschaft hat nicht nur den vom STS lancierten Kompromissvorschlag in der politischen Debatte abgelehnt, auch wurden alle anderen Vorschläge bachab geschickt.
Der Schweizer Tierschutz STS kämpft weiter für die Verbesserung des Tierwohls auf verschiedenen Ebenen: Mit eigenen Aktivitäten bekämpfen wir den Trend in Richtung Massentierhaltung. Der STS finanzierte eine Kampagne «Weniger Fleisch – dafür aus tiergerechter Haltung», die er zusammen mit Produzenten- und Konsumentenorganisationen ins Leben rief. Damit werden die Konsumentinnen und Konsumenten für mehr Tierwohl sensibilisiert. Zusätzlich wollen wir mit der Kampagne «Absatzoffensive Labelprodukte» den Detailhandel und die Gastronomie dazu bewegen, den Absatz von tierfreundlich erzeugten Produkten zu fördern.
Weiter kämpfen wir auf dem politischen Weg, indem der STS vom Bund dringend Konzepte für die Tierwohlförderung verlangt. Im Rahmen der Revision der Tierschutzverordnung und der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP22+) sind konkrete Schritte einzuleiten: Nutztiere sollen sich frei bewegen (Anbindehaltung nur in Kombination mit Weiden) und eingestreut gehalten werden. Sie sollen, wenn immer möglich, Zugang zu Auslauf bzw. Weide haben. Mit dem «Ausbaupfad Tierwohl» will der STS die Weiterentwicklung der Tierwohlprogramme in den politischen Prozess der AP22+ einbringen, indem die angestrebten Beteiligungen mit konkreten Zielen gesetzlich verankert werden sollen.
Stellungnahme: «Nachhaltige Entwicklung 2030»
Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS Fehlende Tierwohlperspektive
Der Schweizer Tierschutz STS hat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundes – mit Fokus auf dem Themenschwerpunkt Landwirtschafts- und Ernährungssystem – unter die Lupe genommen. Das Fazit: Die vorliegende Strategie ist sowohl aus Nachhaltigkeits- wie auch aus Tierwohlsicht wenig ehrgeizig und nicht zukunftsfähig. In eine integrierte Ernährungspolitik sind Tierwohl- und Umweltziele gleichwertig aufzunehmen. Tierwohl ist ein Angelpunkt nachhaltiger Entwicklung.
Der Bundesrat hat im November 2020 die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) präsentiert und die Vernehmlassung eröffnet, deren Frist in diesen Tagen ausläuft. Das Strategiepapier zeigt auf, wie in der Schweiz die UNO-Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung) umgesetzt werden sollen. Darin identifiziert der Bundesrat den Bereich «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion» als einen jenen Schwerpunkte, in dem besonderer Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig klammert die Landesregierung dabei Tierwohlaspekte völlig aus, die aber in einer integrierten Ernährungspolitik eine zentrale Rolle einnehmen müssen.
Obwohl das Tierwohl in den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) nicht als Ziel formuliert ist, gehört es zu den zentralen Elementen einer nachhaltigeren Ernährung. Der STS erwartet von den Nachhaltigkeitsleitlinien des Bundes ambitiösere Ziele: Zu einer integrierten Ernährungspolitik gehören sowohl Tierwohl- wie Umweltziele. Der Tierschutz-Dachverband verlangt vom Bund eine aktivere Rolle, indem dieser zum Beispiel durch Bildung und Aufklärung einen nachhaltigen und tierwohlorientierten Konsum aktiv und stärker fördert. Aber auch indem Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten für nachhaltig und tiergerecht produzierte Nahrungsmittel nicht mehr bezahlen müssen als für Lebensmittel, die auf Kosten der Umwelt und des Tierwohls hergestellt wurden.
Eine ehrgeizigere, klar formulierte Zielsetzung wünscht sich der STS auch bezüglich dem angestrebten Anteil der Bevölkerung, der sich gesund, ausgewogen und tierwohlverträglich ernährt. Dieser soll im Jahr 2030 bei zwei Drittel liegen. Der Bund hat nun dringend die Zügel in die Hand zu nehmen und zu erklären, wie er die Schweizer Nutztierhaltung in eine neue, tiergerechtere Zukunft führen will. Denn nur tiergerechte Haltungssysteme sind mit einer nachhaltigen Ernährungspolitik zu vereinbaren. Da hat die Schweiz international eine Führungsrolle zu übernehmen.