Hybridkatzen in der Schweiz
Tierschutzproblematik bei Zucht, Handel und Haltung von Hybridkatzen
Der Handel mit Hybridkatzen – Kreuzungen aus Haus- und Wildkatzen – boomt, vor allem wegen ihres exotischen Aussehens. Doch ihre Haltung überfordert Katzenhalterinnen und -halter oft sehr schnell. Im Freilauf kommt es häufig zu massiven Konflikten mit anderen Katzen, in der Wohnung lassen sie sich aufgrund ihres grossen Beschäftigungs- und Bewegungsdrangs nicht tiergerecht halten. Der Schweizer Tierschutz STS rät von der Haltung von Hybridkatzen ab und fordert strengere Auflagen für Zucht und Haltung.
Was ist eine Hybridkatze?
In der Zoologie versteht man unter einem Arthybrid ein Tier, das aus der Verpaarung zweier Individuen unterschiedlicher Arten hervorgeht. Genau dies geschieht auch bei den sogenannten Hybridrassen in der Katzenzucht. Verschiedene Wildkatzenarten werden hierbei mit Hauskatzen verpaart, um so neue «Rassen» zu kreieren. Im Zu-sammenhang mit Hybridkatzen wird häufig von Filialgenerationen (abgekürzt «F») gesprochen, um den Verwandtschaftsgrad zu den Wildkatzenvorfahren zu definieren. F1 steht für die Nachkommen ersten Grades (d.h. ein Elternteil ist eine Wildkatze) und F2 für die Nachkommen zweiten Grades (d.h. ein Grosselternteil ist eine Wildkatze). Nach diesem Prinzip werden auch nachfolgende Filialgenerationen bezeichnet.
Vertreter von Hybridrassen besitzen in ihrem Erbgut sowohl Gene der Hauskatze wie auch der entsprechend eingekreuzten Wildkatzenart. Dies unterscheidet die Hybridrassen von allen anderen Zuchtrassen. Vertreter von herkömmlichen Rassen, wie etwa Siamesen oder Britisch Kurzhaar, stammen allesamt ausschliesslich von unserer Hauskatze ab und sind durch die Zucht auf gewünschte optische Merkmale hin entstanden.
Unter Züchtern werden oft nur die ersten Filialgenerationen, als Hybridkatzen bezeichnet, insbesondere diejenigen Tiere, die laut Gesetz die gleichen Anforderungen an die Haltung haben, wie reine Wildkatzen. Biologisch gesehen ist dies selbstverständlich nicht korrekt, denn auch spätere Generationen tragen noch einen gewissen Anteil Wildkatzengene in sich, sind also nach wie vor Arthybride.
Welche Hybridrassen werden in der Schweiz gehalten?
Bengalkatze
Die weitaus am häufigsten in der Schweiz gehaltene Hybridkatze ist die Bengalkatze. Sie stammt aus der Kreuzung der Hauskatze mit einer asiatischen Wildkatzenart, die in der deutschen Sprache ebenfalls Bengalkatze genannt wird (Prionailurus bengalensis). In der Schweiz leben Stand September 2023 über 13’000 registrierte Bengalkatzen. Wie viele es tatsächlich sind, lässt sich nicht bestimmen, da die Registration von Katzen in der Schweiz nicht vorgeschrieben ist.
Savannah
Immer grössere Beliebtheit erlangt auch die sogenannte Savannah, die aus der Kreuzung einer Hauskatze mit einem Serval, einer afrikanischen Wildkatzenart, entstanden ist. Zurzeit leben in der Schweiz über 800 registrierte Savannahs.
Weitere Hybridrassen
Es existieren weitere Hybridrassen wie etwa die Caracat (Kreuzung der Hauskatze mit dem Karakal) oder die Chausie (Kreuzung der Hauskatze mit der Rohrkatze). Registrierte Vertreter dieser Hybridrassen gibt es in der Schweiz keine, es ist aber zu vermuten, dass doch einige Individuen in der Schweiz leben.
Gesetzliche Grundlagen
Hybride mit einem hohen Wildtieranteil sind laut Artikel 86 der Tierschutzverordnung (TSchV) den Wildtieren gleichgestellt. Das bedeutet, dass für sie die gleichen Haltungsvorschriften wie für die entsprechenden Wildtiere gelten. Unter diese Vorschrift fallen Nachkommen aus Verpaarungen bei denen ein Eltern- oder ein Grosselternteil ein Wildtier ist (F1 und F2). Gleiches gilt für Wildtierhybride mit einem Wildtieranteil von 50 Prozent oder mehr, wobei es keine Rolle spielt wie viele Generationen zurück die erste Wildtiereinkreuzung stattgefunden hat. Falls keine Rückkreuzung mehr vorgenommen wird, dürfen Hybridkatzen ab der dritten Generation wie Hauskatzen gehalten werden. Die private Haltung von Hybridkatzen, die laut Art. 86 den Wildtieren gleichgestellt sind, ist nur mit einer Bewilligung erlaubt.
Laut Tierschutzverordnung (Art. 28 Abs. 1) ist die gezielte Verpaarung von Hauskatzen und Wildkatzen verboten. Ebenso ist das Züchten mit Hybridkatzen der ersten und zweiten Generation nicht zulässig.
Weitere Informationen dazu finden sich in der Fachinformation Tierschutz des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV):
Tierschutzprobleme bei der Zucht
Paarung, Trächtigkeit und Geburt
Man muss sich vor Augen führen, dass die Kreuzungen, die am Ursprung von Bengalkatzen, Savannahs und Caracat stehen, zwischen Tieren unterschiedlicher Gattungen vorgenommen werden. Das heisst, dass Arten untereinander verpaart werden, die nicht sehr nahe miteinander verwandt sind und wo es unter natürlichen Umständen nie zu zwischenartlichen Paarungen kommen würde. Dieser biologische Fakt ist wichtig, um zu verstehen, wie problematisch diese Zuchten sind.
Am Beginn der Hybridkatzenzucht steht immer eine Zwangsverpaarung, wobei im Allgemeinen das Weibchen eine Hauskatze ist und der Kater ein Vertreter der entsprechenden Wildkatzenart. Dies, weil nur so eine Paarung überhaupt möglich ist und weil es für die Züchter von Vorteil ist, wenn sie bei der Betreuung des Muttertiers und der Jungtiere mit einer zahmen Hauskatze umgehen können.
Da der Wildkater um einiges grösser ist als die Hauskatze und zum Teil ein anderes Verhalten zeigt, kann es während der Paarungen zu Verletzungen des Weibchens kommen. Gerade der Nackenbiss des Katers kann schwerwiegende, unter Umständen tödliche Folgen für das Weibchen haben. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Savannah: Der Servalkater ist mit einem Gewicht von bis zu 20 kg und einer Schulterhöhe von ca. 60 cm etwa doppelt so gross und fünf Mal so schwer wie die Hauskatze! Für die körperlich bei weitem unterlegenen Kätzinnen sind die erzwungenen Deckakte mit grosser Verletzungsgefahr, Angst, Stress und Schmerzen verbunden.
Die Tragzeit von Hauskatzen ist deutlich kürzer als etwa beim Serval und anderen Wildkatzen. Aus diesem Grund kann es zu embryonalen Entwicklungsstörungen kommen. Hybridkatzenwelpen sind bei der Geburt ausserdem beträchtlich grösser als Hauskatzenwelpen. In der Folge kommt es insbesondere bei der F1 Generation oft zu Früh-, Fehl- oder Todgeburten. Ausserdem sind Schwergeburten beziehungsweise Komplikationen, die einen Kaiserschnitt nötig machen, häufig. Kater der F1 bis mindestens zur F3 Generation sind steril. Es wird daher zum Teil bis heute weiter mit Wildkatern gezüchtet, mit all den erwähnten problematischen Folgen, die das mit sich bringt.
Genetik
Die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz bezüglich der Zucht- und Haltungsvorschriften hängen davon ab, wie hoch der Wildtieranteil bei einer Hybridkatze ist. Dies setzt allerdings voraus, dass man diesen Wert auch tatsächlich ermitteln kann. Alleine durch die Angabe der Filialgeneration ist dies nicht möglich. Diese zeigt lediglich an, wie weit zurück im Stammbaum die Kreuzung mit einer Wildkatze liegt. Wie hoch der Wildtieranteil aber bei Vertretern der Filialgenerationen F2, F3 etc. ist, kann sich unterscheiden, je nachdem wie viel Wildkatze in den Generationen davor steckt. Demnach können sich die Wildtieranteile bei Vertretern der gleichen Filialgeneration deutlich voneinander unterscheiden. Lediglich in der ersten Generation – vorausgesetzt eine Hauskatze wird mit einer Wildkatze verpaart – ist klar, dass alle Katzenwelpen der Filialgeneration F1 einen Wildkatzenanteil von 50 % haben.
Eine genetische Analyse zur genaueren Bestimmung wäre sehr aufwendig und teuer und ausserdem nur möglich, wenn das Genom der entsprechenden Wildkatze in einer Datenbank vorhanden ist. Dies ist nach unseren Erkenntnissen allerdings nicht der Fall. Fakt ist also, dass der genaue Wildkatzenanteil bei Vertretern von Hybridkatzen in den allermeisten Fällen nicht bekannt ist.
Es gilt ausserdem zu bedenken, dass selbst wenn man einen Wildkatzenanteil ermitteln könnte, sich daraus keine direkten Rückschlüsse auf das Verhalten der Katze ziehen lassen. Dies ist bei weitem zu einfach gedacht. Das heisst eine Hybridkatze, die zum Beispiel 25 Prozent Wildkatzenanteil hat, verhält sich nicht einfach zu einem Viertel wie eine Wildkatze. Das Verhalten und die äussere Erscheinung wird bestimmt durch das komplexe Zusammenspiel vieler Gene und ist auch abhängig davon, welche Gene dominant sind.
Zucht und Handel
Hybridkatzen erfreuen sich in der Schweiz in den letzten Jahren einer immer grösseren Beliebtheit. Gerade bei Rassen, bei denen eine grosse Nachfrage herrscht, ist die Gefahr sehr gross, dass skrupellose Züchter, Verkäufer und Händler, denen das Tierwohl egal ist, ein lukratives Geschäft wittern. Bei Hybridkatzen, die aufgrund ihres Wildkatzenerbes sehr hohe Haltungsansprüche haben, ist dies besonders fatal.
Schweizer Züchter können den hohen Bedarf an Bengalkatzen und Savannahs nicht decken, und so werden viele Tiere über das Internet aus dem Ausland gekauft, wo Haltung und Zuchtmethoden häufig desaströs sind. Bei ausländischen Tieren lässt sich nicht ausschliessen, dass bis heute zur «Blutauffrischung» erneut entsprechende Wildkatzen eingekreuzt werden. Dies bedeutet, dass solche Zuchten dazu führen, dass zum Teil wohl bis heute mit Wildfängen (illegaler) tierschutzwidriger Handel betrieben wird und dass Wildtiere unter erbärmlichen Bedingungen gehalten werden.
Auf Online-Plattformen finden sich zahlreiche Angebote von Hybridkatzen. Nicht wenige von ihnen stammen von unseriösen, dubiosen Anbietern und Katzenhändlern, die sich als liebevolle Hobbyzuchten im familiären Umfeld ausgeben und mit fingierten Stammbäumen die angebliche Exklusivität ihrer Tiere betonen. Oft zeigt ein etwas genauerer Blick auf ein Inserat aber bereits, dass die Katzen nicht aus vorbildlichen Zuchten stammen, sondern aus internationalem tierschutzwidrigem Handel.
Tierschutzprobleme bei der Haltung
Züchter von Hybridkatzen beschreiben ihre Tiere häufig als unproblematische, exklusive Hauskatzen in Wildkatzenoptik, die sehr umgänglich mit Menschen und Tieren sind und problemlos in der Wohnung gehalten werden können. Die Realität ist allerdings oft eine andere. Hybridkatzen brauchen im Vergleich zu Hauskatzen mehr Beschäftigung, Bewegung und geistige Auslastung. Oft sind sie sozial unverträglich und den Artgenossen körperlich überlegen. Sie können sehr stark auf eine Person bezogen sein, gleichzeitig sind viele aber auch scheu oder gar aggressiv gegenüber Menschen. Zum Teil sind medizinische Behandlungen dadurch oft sehr schwierig und selbst Routinekontrollen nur unter leichter Narkose möglich.
Stimmen die Haltungsbedingungen für Hybridkatzen nicht, reagieren sie oft mit Unsauberkeit, ständigem Miauen, Demolieren des Mobiliars und Aggression gegenüber Artgenossen. In den allermeisten Fällen kommen Hybridkatzen mit der von den Züchtern oft propagierten Wohnungshaltung nicht zurecht, zeigen die erwähnten Verhaltensauffälligkeiten und anhaltendes Betteln, um ins Freie gelassen zu werden. Unter diesen Umständen werden schlussendlich viele Hybridkatzen als Freigänger gehalten. Allerdings lassen auch bei dieser Haltungsform die Probleme oft nicht lange auf sich warten. Hybridkatzen zeigen sich Nachbarkatzen gegenüber häufig sehr aggressiv und legen dabei Verhaltensweisen an den Tag, die deutlich vom Verhalten der Hauskatzen abweichen. So wird immer wieder berichtet, dass Hybridkatzen ohne vorhergehende warnende Verhaltensweisen direkt und unvermittelt zum Angriff übergehen und während den Kämpfen auch massiv zubeissen. Da sie Hauskatzen auch körperlich überlegen sind, erleiden diese dabei nicht selten schwere Verletzungen. Durch das Verhalten der Hybridkatzen werden andere Katzen zum Teil massiv eingeschüchtert. Sie trauen sich dann kaum noch ins Freie und reagieren ihrerseits mit Verhaltensauffälligkeiten. Nicht selten wird berichtet, dass Hybridkatzen sogar in fremde Häuser und Wohnungen eindringen und die dort lebenden Katzen auch in ihrem Zuhause bedrohen oder angreifen.
Nicht wenige Hybridkatzenhalter können und wollen den Anforderungen, die Hybridkatzen an ihre Haltung stellen, nicht gerecht werden. Werden die kleinen Kätzchen grösser und stellen sich Verhaltensprobleme ein, wollen viele ihre Tiere wieder loswerden. Davon zeugen zahlreiche Inserate auf Internetplattformen, wo meist junge ausgewachsene Hybridkatzen für wenig Geld zum Verkauf angeboten werden. Auch viele Tierheime der Sektionen des STS stellen eine Zunahme von Hybridkatzen, die abgegeben werden, fest. Dies bestätigte eine aktuelle Umfrage bei den entsprechenden Tierheimen. Als Abgabegrund werden meist Verhaltensprobleme wie Unsauberkeit und Aggression gegenüber Artgenossen angegeben. Eine Sektion bringt es folgendermassen auf den Punkt: «Bei den Abgabegründen von Bengalkatzen sind die Gründe zu mindestens 90 % das Standardverhalten dieser Rasse und dementsprechend rassebedingt.» Eine Mehrzahl der Sektionen gibt an, dass die Betreuung einer Hybridkatze weitaus zeitintensiver ist, als dies bei anderen Katzen der Fall ist. Einerseits brauchen sie mehr Beschäftigung und Bewegung, andererseits sind sie sehr oft sozial unverträglich und können mit keinen anderen Katzen zusammengehalten werden. Dadurch übersteigen die Platzansprüche oft die Möglichkeiten der Tierheime.
Gefahren für die einheimische Fauna
Aufgrund ihrer grossen Sprungkraft, ihrer Schnelligkeit und ihres grossen Jagdgeschicks stellen Hybridkatzen, die als Freigänger gehalten werden, eine Gefahr für die einheimische Fauna dar. Bengalkatzen scheinen ausserdem keine Scheu vor Wasser zu haben und können demnach auch in Gebieten jagen, die von Hauskatzen nicht aufgesucht wurden.
Auch wenn nach unserem Kenntnisstand bisher kein solcher Fall nachgewiesen werden konnte, besteht zumindest die potentielle Gefahr, dass Hybridkatzen sich mit unserer einheimischen Wildkatze (Felis silvestris) verpaaren. Da es bei der Freigängerhaltung von Hybridkatzen oft zu Konflikten mit Nachbarn kommt, ziehen Halter nicht selten in ländliche Gebiete, wo theoretisch die Möglichkeit gegeben ist, dass es zu einer Begegnung mit einer europäischen Wildkatze kommt. Die europäische Wildkatze ist in der Schweiz streng geschützt und gilt als potentiell gefährdet. Eine Hybridisierung mit der «normalen» Hauskatze wird bereits als potentielle Gefährdung dieser Art angesehen, weil über kurz oder lang keine genetisch reinen europäischen Wildkatzen mehr existieren könnten. Durch die Bengalkatze und andere Hybridrassen könnte sich diese Problematik zusätzlich verschärfen, weil hiermit noch Gene weiterer Arten ins Spiel kämen.
Fazit zu Hybridkatzen Haltung
Am Ursprung jeder Hybridrasse steht die Verpaarung zwischen Vertretern zweier Arten, die unter natürlichen Umständen und freiwillig nie passieren würde. Der erzwungene Deckakt ist für die Kätzin mit Angst, Stress, Schmerzen und oft auch Verletzungen verbunden. Während der Trächtigkeit und bei der Geburt des Nachwuchses besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, die für das Muttertier wie auch für die Welpen mit viel Leid verbunden sein können. Aufgrund der unterschiedlichen physiologischen Parameter der beiden verpaarten Arten, kommt es oft zu Fehl- und Frühgeburten und viele Katzenwelpen der ersten Filialgeneration sind nicht lebensfähig. Aus Tierschutzsicht sind deshalb solche Zwangsverpaarungen strikt abzulehnen. Auch die schweizerische Gesetzgebung sieht diese Praktiken als nicht tolerabel an und verbietet daher die gezielte Verpaarung einer Wildkatze mit einer Hauskatze sowie die Zucht mit Vertretern der F1 bzw. F2 Generation. Im Ausland sind solche Verpaarungen aber nach wie vor möglich. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese nicht selten unter tierschutzwidrigen Bedingungen stattfinden und dass gerade Muttertiere oft leiden oder gar geopfert werden, wenn es zu Komplikationen während der Trächtigkeit kommt, insbesondere wenn es sich dabei um wenig «wertvolle» Hauskatzen handelt.
Nach unseren Erkenntnissen werden in der Schweiz bei den Bengalkatzen keine Zuchttiere mehr verwendet, bei denen die Einkreuzung einer Wildkatze nur wenige Generationen zurückliegt. Allerdings scheint bei Bengalkatzen zum Teil ein Problem mit Inzucht zu bestehen, so dass vermutlich im Ausland bis heute auch Einkreuzungen mit der wilden Bengalkatze stattfinden. Bei der Savannah hingegen ist die Zucht mit Zuchttieren, bei denen die Verpaarung mit einem Serval nur wenige Generationen zurückliegt auch in der Schweiz durchaus üblich. Das bedeutet, dass aufgrund der Gesetzeslage Schweizer Savannah-Züchter ihre Zuchttiere oft aus dem Ausland beschaffen müssen und dass dort Einkreuzungen von Servals bis heute stattfinden. Die Zucht von Hybridkatzen steht also bis heute in Verbindung mit dem Handel und der Haltung von Wildtieren, die aus Tierschutzsicht klar abzulehnen sind.
Die Zucht und die Haltung einer «Rasse» an deren Ursprung wie auch im weiteren Verlauf viel Tierleid steht, ist aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS strikt abzulehnen, selbst wenn heute – zumindest in der Schweiz – keine Wildtiere mehr direkt eingekreuzt werden.
Der Handel mit Rassetieren unterliegt heute den Regeln des Marktes. Das bedeutet unter anderem, dass immer wieder neue, exklusive «Produkte» angeboten werden müssen, um die Verkaufs- und Gewinnchancen zu verbessern. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in Zukunft neue Hybridrassen im Ausland gezüchtet werden, die mit einer gewissen Verzögerung dann in der Schweiz ihre Abnehmer finden werden. Die Tierschutzproblematik im Zusammenhang mit der Zucht von Hybridkatzen wird also bestehen bleiben und macht es unbedingt notwendig, dass jetzt auf Gesetzesebene reagiert wird und nicht wie vielfach erst im Nachhinein versucht wird, das Tierleid durch Vorschriften besser einzudämmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen, so wie sie aktuell in der Schweiz bestehen, sind bei weitem nicht ausreichend und praxistauglich. Wie so oft wird ein Teil der tierschutzrelevanten Praktiken einfach ins Ausland verlagert. Dies bedeutet im Fall der Hybridkatzen, dass die Haltung der benötigten Wildkatzen, so wie die Zucht der ersten beiden Generationen im Ausland stattfindet. Schweizer Züchter importieren die daraus hervorgehenden Zuchttiere und verwenden sie hier für die eigene Zucht. Das Gesetz sieht vor, dass der Wildtieranteil darüber entscheidet, ob eine Hybridkatze wie eine Hauskatze oder wie die entsprechende Wildkatze gehalten werden muss. Die dafür notwendigen genetischen Analysen können allerdings bis anhin gar nicht durchgeführt werden. Veterinärämter müssen faktisch also den Angaben der Züchter bzw. vorhandener Ahnentafeln Glauben schenken, da sie über keinerlei Möglichkeiten verfügen deren Richtigkeit zu überprüfen. Dies öffnet selbstverständlich Betrügern Tür und Tor. Doch selbst Züchter, die bemüht sind korrekte Angaben zu liefern, können dies eigentlich nicht, weil ohne genetische Analysen ein genauer Wildtieranteil in den allermeisten Fällen nicht bestimmbar ist.
Zweifelsohne sind Wildkatzenhybride sehr schöne und eindrückliche Tiere. Und genau diese optische Attraktivität ist in den allermeisten Fällen der Grund, wieso Tierhalter sich für diese «Rasse» entscheiden. Und die Züchter machen ihnen die Entscheidung auch leicht, preisen sie doch ihre Tiere meist als Hauskatze mit Wildkatzenoptik an. Dies suggeriert, dass man Hybridkatzen wie «normale» Hauskatzen halten kann und sie keine speziellen Anforderungen an ihre Haltung stellen. Ein gewisser Anteil der Halter wird wohl auf die Bedürfnisse der Hybridkatzen aufmerksam gemacht, ignoriert sie aber, weil der Wunsch genau ein solches Tier zu haben, zu gross ist. In der Praxis zeigt sich aber, dass sehr viele Halter den hohen Haltungsanforderungen nicht gerecht werden können oder wollen. Die Tiere reagieren mit Verhaltensauffälligkeiten was oft dazu führt, dass die Besitzer ihre einstmals begehrten Katzen wieder loswerden wollen. Solche Abgabetiere finden sich zahlreich in Inseraten auf Online-Plattformen sowie in den Tierheimen. Dass viele Hybridkatzen nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden und dadurch stark belastet sind, ist aus Tierschutzsicht sehr bedenklich. Hybridkatzen scheinen mit der Wohnungshaltung meist nicht klar zu kommen, doch auch die Haltung als Freigänger ist aufgrund von Konflikten mit Artgenossen und zum Teil auch aufgrund ihres ausgeprägten Jagdgeschicks bedenklich. Die häufig auftretenden Tierschutzprobleme im Zusammenhang mit der Haltung von Hybridkatzen sind ein klares Indiz dafür, dass ihre Ansprüche unterschätzt werden und die gesetzlichen Vorgaben zur Haltung von Hybridkatzen nicht ausreichen.
Forderungen des STS
Aufgrund der aufgeführten tierschutzrelevanten Probleme im Zusammenhang mit der Zucht, dem Handel und der Haltung von Hybridkatzen lehnt der Schweizer Tierschutz STS die Zucht und Haltung solcher Hybridkatzen ab. Unsere Hauskatze hat sich über einen sehr langen Zeitraum an das Leben mit den Menschen angepasst. Dass dies nun der Einkreuzung von Wildkatzen zum Opfer fällt – nur des äusseren Erscheinungsbildes wegen – ist aus Tierschutzsicht nicht tragbar.
Die Vorschriften zur Zucht und Haltung von Hybridkatzen, so wie sie derzeit in der Schweiz bestehen, greifen nicht. Wenn keine genetische Analyse des Wildkatzenanteils möglich ist, macht es keinen Sinn, die Vorgaben zur Haltung darauf abzustützen. Aus diesem Grund fordert der STS, dass die gesetzlichen Vorschriften verschärft und angepasst werden. Das Halten von Hybridkatzen muss bewilligungspflichtig werden, egal welcher Generation sie angehören. Ausserdem soll ein obligatorischer Sachkundenachweis dafür sorgen, dass sich zukünftige Halter über die hohen Haltungsansprüche vor dem Kauf der Hybridkatzen bewusst werden.
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