Fachstelle Tiere und ältere Menschen

Zusammen alt werden dürfen


Tiere tun älteren Menschen gut. Sie ermöglichen Sozialkontakte, verschaffen Bewegung und bringen Freude und Wohlbefinden. Zur Lebensqualität im Alter können Tiere wesentlich beitragen. Oft ist das Tier der einzige ständige Begleiter und nimmt eine wichtige Rolle im Leben eines älteren Menschen ein: Sie hören zu, lassen sich streicheln, geben dem Alltag Struktur. Gerade ältere Menschen haben häufig eine sehr enge Beziehung zu ihrem Haustier.

Tierische Wohngenossen spielen im Alter eine wichtige Rolle. Doch was ist nötig, damit ein Tier auch bei zunehmender Fragilität oder beim Umzug in eine Institution gehalten werden kann? Die Fachstelle Tiere und ältere Menschen unterstützt beratend das Zusammenleben von Mensch und Tier im Alter. Es sorgt dafür, dass dieses Zusammenleben auch bei zunehmenden altersbedingten Einschränkungen für Mensch und Tier nicht zur Belastung wird und seine positiven Wirkungen behält. Die Fachstelle bietet konkrete Hilfestellung und Unterstützung für ambulante Dienstleistende, pflegende Angehörige und Institutionen an.

Denn für ältere Menschen ist das Zusammenleben mit ihren geliebten Haustieren sehr wertvoll. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass es den Tieren und den Menschen in ihrem gemeinsamen Lebensabend gut geht und sie möglichst lange bei sich zu Hause zusammen alt werden dürfen.

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    Mit meinem Tier in ein Alters- oder Pflegeheim


    Einen geeigneten Platz finden

    Viele ältere Menschen tun sich schwer mit der Vorstellung, sich für den Umzug ins Altersheim vom geliebten Haustier trennen zu müssen. Oft ist das Tier der einzige ständige Begleiter und nimmt eine wichtige Stelle im Leben des alten Menschen ein. Neben der Umstellung in eine völlig neue Lebenssituation mit all ihren Unsicherheiten und Ängsten sowie dem Verlassen der bisher gewohnten Umgebung kommt die Angst hinzu, sich vom geliebten Begleiter trennen zu müssen – ganz abgesehen von der Frage, was dann mit dem Tier geschieht. Im Idealfall kann ein Haustier ins Alters- oder Pflegeheim mitgenommen werden. Die Erfahrung zeigt, dass das auch für die psychische und physische Gesundheit der Tierbesitzerin oder des Tierbesitzers die ideale Lösung ist. Es setzt aber voraus, dass das Tier am neuen Platz artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten werden kann und auch für die Betreuung gesorgt ist, wenn der Besitzer oder die Besitzerin nicht (mehr) in der Lage ist, selber für das Tier zu sorgen.

    Welche Abklärungen müssen getroffen werden?

    • Wer ist für das mitgebrachte Tier verantwortlich?
    • Wer kommt für Futter- und Tierarztkosten auf?
    • Was passiert mit dem Tier, wenn die Besitzerin / der Besitzer nicht mehr in der Lage ist, es zu betreuen? (Betreuung rechtzeitig regeln)
    • Was passiert mit dem Tier, wenn die Besitzerin / der Besitzer stirbt? (Nachfolge frühzeitig regeln)
    • Sind die anderen Heimbewohnerinnen und -bewohner mit dem neuen Tier einverstanden?
    • Gibt es bereits vorhandene Tiere, die ein Eingewöhnen erschweren könnten? (insbesondere Katzen reagieren stark ablehnend auf Neuankömmlinge) Für all diese Fragen steht die Fachstelle Grizzly den Seniorinnen und Senioren sowie den Mitarbeitenden von Alters- und Pflegeheimen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind sehr gerne für Sie da.

    Musterverträge

    Es ist sehr wichtig, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer für das geliebte Haustier sorgen wird, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Fachstelle für Tiere und ältere Menschen bietet Ihnen Musterverträge an für den Fall, wenn Sie beispielsweise ins Spital müssen oder aus einem anderen Grund nicht mehr in der Lage sind, selbst für das Tier zu sorgen.

    Unter anderem sind folgende dieser Mittel in der Schweiz strikt verboten, weil mit ihnen dem Hund Leid und Schmerzen zugefügt wird:


    «Tiere im Altersheim»


    Grizzly-Beitrag in SRF-«Mitenand»

    Beratung und Unterstützung:
    Tiere im Altersheim

    Die Fachstelle Tiere und ältere Menschen des Schweizer Tierschutz STS steht den Seniorinnen und Senioren sowie den Mitarbeitenden von Alters- und Pflegeheimen mit Rat und Tat zur Seite.

    Wir bieten Unterstützung an – sowohl für Seniorinnen und Senioren, die eine gute Lösung für ihr Tier suchen, als auch für Alters- und Pflegeheime, die eigene Haustiere erlauben oder heimeigene Tiere halten. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir sind sehr gerne für Sie da.


    Tiere in Alters- und Pflegeheimen


    Informationen für Heimleitungen

    Beratung und Unterstützung

    Sie hören zu, sie lassen sich streicheln, sie geben dem Alltag Struktur. Gerade ältere Menschen haben häufig eine sehr enge Beziehung zu ihrem Haustier. Tiere können wesentlich zur Lebensqualität im Alter beitragen, auch im Alters- oder Pflegeheim. Verschiedene wissenschaftliche Studien belegen die gesundheitsfördernde Wirkung von Tieren. Dieses Wissen wird in der betagten Betreuung je länger, je mehr umgesetzt.

    Regelmässiger Kontakt mit Tieren wirkt sich positiv auf betagte Menschen aus. Immer mehr Alters- und Pflegeheime ermöglichen deshalb ihren Bewohnenden, Haustiere mitzubringen – oder sie halten selbst eigene Tiere. Falls Sie eine Beratung wünschen betreffend der Anschaffung von heimeigenen Tieren, geeigneten Tierarten und Haltung dieser sind wir sehr gerne für Sie da. Auch wenn eine neue Bewohnerin oder ein neuer Bewohner das eigene Tier in Ihre Institution mitbringen möchte, begleiten wir Sie gerne im Prozess.

    Positive Erfahrungen mit Tieren

    Ältere Menschen, welche auch im hohen Alter noch Kontakt zu Tieren haben, erleben viel Positives in ihrem Alltag wie beispielsweise:

    • Freude und Abwechslung im Alltag
    • Tiere fördern den Kontakt und die Kommunikation mit anderen Menschen und geben Gesprächsstoff
    • ältere Menschen erfahren Zuwendung durch Tiere, das öffnet die Herzen
    • Beruhigung von demenzbetroffenen Menschen
    • Die Eingewöhnung von neuen Bewohnenden in den Heimalltag ist einfacher mit Tieren
    • Tiere spenden Trost und steigern die Lebensfreude
    • Minimierung der Einsamkeit und depressiven Stimmungen
    • Tiere geben eine Tagesstruktur
    • Positive Auswirkungen auf das Arbeitsklima in Alters- und Pflegeheimen
    • Bezug auf frühere Tätigkeiten (Bauern, Älpler) und Erinnerung an frühere Zeiten
    • Tiere vermitteln bei Sterbenden grosse Ruhe
    • Katzen spüren, wenn es älteren Menschen schlecht geht und suchen bewusst dessen Nähe
    • Demenzbetroffene Menschen, welche kaum mehr kommunizieren, reagieren stark auf Tiere – manche beginnen sogar wieder zu sprechen
    • Motivation zu Bewegung, beispielsweise durch Spaziergänge mit einem Hund
    • Tiere sorgen für Humor im Alltag
    • Die Betreuung der Tiere vermittelt das Gefühl, noch gebraucht zu werden
    • Tiere wirken zum Teil auch als Schmerztherapie

    Hygienegerechter Umgang mit Tieren in Alters- und Pflegeheimen

    Tierschutzgerechte Tierhaltung in Alters- und Pflegeheimen

    Natürlich geben Tiere auch zu tun. Sie wollen gefüttert und betreut werden, sie brauchen Kontakt zu Artgenossen oder Menschen. Hunde brauchen ihren täglichen Spaziergang, Katzen ihre Unabhängigkeit, ihre Streicheleinheiten und ein stets sauberes Kistchen. Den Kaninchen, Ziegen oder Schafen muss der Stall gemistet werden.

    Für all diese Aufgaben muss jemand zuständig sein und die Verantwortung übernehmen. Seien das noch rüstige Seniorinnen und Senioren, denen solche Arbeiten den Tagesablauf strukturieren und eine sinnstiftende Beschäftigung ermöglichen, oder sei das, besonders bei grösseren Tierhaltungen, speziell ausgebildetes Tierpflegepersonal. Tiere verursachen auch Kosten, das ist unbestritten. Aber den Reichtum, den sie zurückgeben, ist in Franken und Rappen nicht zu messen.

    Wer die Bereicherung des Heimalltags dank Tierhaltung einmal erlebt hat, möchte nicht mehr darauf verzichten. Bei der Planung und Durchführung von tierschutzgerechter Tierhaltung in Ihrer Institution unterstützen wir Sie gerne.

    Tierbesuche

    Regelmässiger Kontakt mit Tieren wirkt sich positiv auf Seniorinnen und Senioren aus. Falls Alters- und Pflegeheime keine Tiere halten können, organisieren wir Besuche mit Tieren vor Ort. So wird auch älteren Menschen, welche keine eigenen Tiere mehr halten können, den wertvollen Kontakt zu Vierbeinern doch noch ermöglicht. Während etwa einer Stunde dürfen die Bewohnenden die Tiere streicheln, striegeln oder mit ihnen ein paar Schritte durch den Garten gehen. Besonders auf demenzbetroffene Menschen haben Tiere eine unglaubliche Wirkung. Personen, die oft monatelang gar nicht mehr gesprochen haben, blühen auf und beginnen mit den Tieren zu plaudern.

    Falls es die Mobilität der Bewohnenden zulässt und das Alters- oder Pflegeheim den Mehraufwand nicht scheut, organisiert die Fachstelle für Tiere und ältere Menschen auch Besuche auf dem Alpakahof in Opfikon. Auch ältere Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können von diesem Angebot profitieren. Während ca. einer Stunde können die betagten Personen jeweils in Begleitung von Alpakas und mehreren Begleitpersonen die Umgebung des Hofs erkunden und danach gemeinsam einen «Zvieri» auf dem Hof geniessen. Auf diese Weise kommen ältere Menschen raus aus ihrem Heimalltag und können einen Spaziergang mit ganz besonderem tierischem Charme erleben.

    Die Tierbesuche sind bis Ende 2024 ausgebucht.

    Spaziergänge für Hunde von älteren Menschen

    Es ist für den STS ein grosses Anliegen, dass Mensch und Tier auch im hohen Alter gut und gesund zusammenleben können. Durch abnehmende Mobilität können Seniorinnen und Senioren den täglichen Spaziergang mit ihren geliebten Vierbeinern oft nicht mehr selbst durchführen.

    In diesem Fall kann die Fachstelle Tiere und ältere Menschen externe Personen vermitteln, die mit den Hunden spazieren gehen, denn Hunde brauchen täglich Bewegung an der frischen Luft. Die Vermittlung dieser Personen ist kostenlos. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sich viel mehr Personen melden, wenn pro Spaziergang rund CHF 10.– bis 15.– angeboten werden.

      Angaben der Tierbesitzerin / des Tierbesitzers oder der betreuenden Person

      Name*

      Vorname*

      Strasse/Nr.*

      PLZ/Ort*

      Telefonnummer*

      E-Mail*

      Haftpflichtversicherung vorhanden?
      JaNein

      Angaben Hund

      Name*

      Rasse*

      Alter*

      Geschlecht*

      Foto des Hundes: (jpg/png max. 8 MB)

      Sonstige Angaben:

      Ab wann sollen die Spaziergänge starten?*

      Wie oft und wann soll der Hund spazieren gehen: (Wochentage, Zeiten)?*

      Dauer der Spaziergänge?*

      Besondere Eigenschaften des Hundes:

      Tierischer Besuch im Altersheim
      Alpaka-Besuch im Altersheim Kühlewil

      Mit dem Tier daheim leben


      Infos für pflegende Angehörige und ambulante Dienste

      Hilfreiche Fragen: Bin ich bereit für die Anschaffung eines Haustiers?

      Tiere tun älteren Menschen gut und können zur Lebensqualität im Alter wesentlich beitragen. Sie ermöglichen Sozialkontakte, sorgen für Bewegung und bringen Freude sowie Wohlbefinden in den Alltag. Oft ist das Tier der einzige ständige Begleiter und nimmt eine wichtige Stelle im Leben eines älteren Menschen ein. Wer sich überlegt, ein Tier oder sogar mehrere Tiere aufzunehmen, sollte zuvor einige Fragen klären.

      Die folgende Checkliste hilft, den eigenen Tierwunsch kritisch zu überdenken und gewissenhaft anzugehen:

      Checkliste Tierwunsch


      Lebensumstände

      • Welche Tierart passt zu meinem Charakter und meinen Lebenszielen?
      • Wie viel Aufmerksamkeit benötigt das Tier? (Bei älteren Menschen raten wir beispielsweise von Welpen ab)
      • Wie fit bin ich, um die Tierbedürfnisse dauerhaft zu erfüllen? (Hunde müssen z.B. täglich ausgeführt werden)
      • Wie lange ist die Lebenserwartung des Tieres? Bin ich bereit, mich so lange zu binden?
      • Wie viel Zeit kann und will ich dem Tier widmen?

      Wohnumgebung

      • Habe ich genügend Platz für das Tier? Kann das Tier eventuell in einen Garten?
      • Kann ich das Tier artgerecht halten? (Checklisten sind bei uns erhältlich)
      • Hat jemand eine Allergie gegen Tierhaare?
      • Gibt es andere Tiere in der Nähe, die zu Problemen führen könnten?

      Organisatorisches, Kosten und Krankheit

      • Macht ein Kursbesuch mit dem Tier Sinn?
      • Wie hoch werden die Kosten für Futter und Tierarzt sein?
      • Was kostet die Ausstattung, um das Tier zu halten?
      • Wer versorgt das Tier, wenn ich in den Ferien bin?
      • Wer kümmert sich um das Tier bei Krankheit oder bei einem Unfall?
      • Was passiert mit dem Tier, wenn die Besitzerin / der Besitzer in ein Alterszentrum zügelt oder sogar stirbt?

      Warnhinweise für angehende Heimtierhaltende

      • Keine Spontankäufe von Tieren
      • Keine Mitleidskäufe von Tieren
      • Keine Tiere unbedacht aus dem Ausland mitbringen
      • Keine Tiere als Überraschungsgeschenke
      • Keine Tiere über Internetplattformen kaufen

      Welches Tier passt zu mir?


      Katze

      Vorteile:

      • Katzen sind unabhängige Tiere und stellen – sofern sie Freigang geniessen – keine hohen Anforderungen an die Mobilität der Tierbesitzenden.
      • Die meisten lassen sich gerne streicheln, brauchen nicht viel Platz und sorgen für soziale Kontakte. 

      Nachteile:

      • Freigang an einer nicht allzu dicht befahrenen Strasse sollte möglich sein.
      • Die finanzielle Belastung darf nicht unterschätzt werden. Der Schweizer Tierschutz STS geht von Unterhaltskosten von rund 1000 Franken aus. Hinzu kommen Kosten für Unvorhergesehenes (Unfall, Krankheit).
      • Katzen können bis zu 20 Jahre alt werden – die Nachfolgebetreuung muss zeitig geregelt werden.

      Hund

      Vorteile:

      • Hunde sind sehr treue Begleiter und helfen über Verluste hinweg.
      • Regelmässige Spaziergänge halten die Seniorinnen und Senioren fit und führen zu mehr Sozialkontakten.

      Nachteile:

      • Regelmässige Spaziergänge sind nötig und stellen daher hohe Anforderungen an die Mobilität
      • Gute Erziehung beziehungsweise ein gutes Durchsetzungsvermögen ist im Hinblick auf Stürze besonders wichtig.
      • Die regulären Unterhaltskosten – je nach Grösse des Hundes rund CHF 1000.- bis 2000.- – inklusive Rücklagen für Unvorhergesehenes – müssen einkalkuliert werden.
      • Die Nachfolgebetreuung muss rechtzeitig organisiert sein.

      Hunde für Senioren: Das sollten Sie vor dem Kauf wissen

      Vögel

      Vorteile:

      • Vögel singen, sind schön anzuschauen und interessant zum Beobachten.
      • Sie erfordern vonseiten der Halterinnen und Halter wenig Mobilität.
      • Die Unterhaltskosten sind vergleichsweise gering, und Wellensittiche beanspruchen vergleichsweise wenig Platz – sofern lediglich die gesetzlichen Mindestmasse eingehalten werden.

      Nachteile:

      • Vögel sind eigentlich Schwarmtiere. Die Haltung von nur zwei Vögeln ist zwar erlaubt, macht aber die betreffenden Tiere nicht unbedingt glücklich. Wenn ein Vogel stirbt, bleibt immer wieder einer alleine zurück.
      • Einige Vogelarten können sehr alt werden und sehr laut sein.
      • Eine tiergerechte Haltung von Vögeln erfordert einiges an Fachwissen.

      Fische

      Vorteile:

      • Fische haben insbesondere auf demenzbetroffene Personen eine beruhigende Wirkung und sind schön anzuschauen.
      • Die Lebensdauer der meisten Fische ist überschaubar und sie brauchen nicht extrem viel Platz.

      Nachteile:

      • Die Haltung von Aquarium-Fischen ist extrem pflegeintensiv und erfordert hohes Fachwissen – unter anderem in Bezug auf Wasserwerte, Fütterung, Vergesellschaftung und Bepflanzung

      Nagetiere

      Vorteile:

      • Nagetiere brauchen nicht extrem viel Platz und sind interessant zum Beobachten.
      • Die meisten Nagetiere werden – etwa im Unterschied zu Schildkröten – nicht sehr alt.

      Nachteile:

      • Nagetiere wie Meerschweinchen oder Kaninchen sind keine Kuscheltiere.
      • Die regelmässige Reinigung erfordert von den Besitzern eine gewisse Mobilität.

      Auf was müssen Angehörige und ambulante Dienste achten?


      Im Gegensatz zu öffentlichen Institutionen ist die Tierhaltung in Privathaushalten versteckter und weniger kontrollierbar. Genau aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit und die Unterstützung der ambulanten Dienstleister und pflegenden Angehörigen äusserst wichtig. In Ihrer täglichen Arbeit mit den Seniorinnen und Senioren haben sie unmittelbaren Zugang zur privaten Tierhaltung.

      Folgende äussere Merkmale oder Auffälligkeiten im Verhalten eines Haustiers können darauf hinweisen, dass es einem Tier nicht gut geht:

      Äussere Merkmale

      • Das Tier ist stark fettleibig oder sehr mager
      • Übler Geruch ausgehend vom Tier oder allgemein in der Wohnung
      • Stark verkotete Gehege von beispielsweise Nagern, dreckiges Katzenklo, Kot überall in der Wohnung
      • Schmutziges, trübes Wasser in Aquarien
      • Milchige, trübe, entzündete oder verklebte Augen
      • Stumpfes, struppiges Fell, extremer Haarausfall, Verlust des Gefieders bei Vögeln

      Auffälliges Verhalten

      • Sehr aggressives oder extrem ängstliches Verhalten
      • Lahmheit oder Hinken, Schwierigkeiten beim Aufstehen
      • Apathisches, sehr ruhiges oder lethargisches Verhalten 
      • Übermässiges Kratzen, Lecken und Knabbern an einer Stelle
      • Bellen, Knurren, Wimmern, Jammern ohne ersichtlichen Grund
      • Ungewöhnliches Keuchen
      • Vernachlässigung der Fellpflege, wenn sich beispielsweise eine Katze nicht mehr selber putzt.

      Was brauchen Haustiere?

      In der Schweiz haben wir das Glück, dass Tiere durch das Tierschutzgesetz rechtlich geschützt sind. Es gibt ganz klare Bestimmungen, welche Tierart wie gehalten werden darf. Bei Verstossen gegen diese Regeln kann Anzeige erstattet werden.

      Nachfolgend finden Sie einige gesetzliche Bestimmungen zu den häufigsten Tierarten von Seniorinnen und Senioren:

      Checkliste was braucht ein Haustier?


      Hunde

      • Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und, soweit möglich, mit anderen Hunden haben.
      • Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihren Bedürfnissen ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch abgeleint bewegen können.
      • Können sie nicht ausgeführt werden, so müssen sie täglich Auslauf haben. Der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette gilt nicht als Auslauf.
      • Die Anwendung von Erziehungshalsbändern mit elektrischen Reizen und Stachelhalsbändern ist in der Schweiz nicht erlaubt.
      • Hunde brauchen lebenslang ein- bis zweimal täglich ausreichend ausgewogene Nahrung. Der Zugang zu frischem Wasser muss stets gewährleistet sein.

      Katzen

      Einzeln gehaltene Katzen müssen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt mit Artgenossen haben.

      Vorgeschrieben sind zudem:

      • erhöhte Ruheflächen
      • Rückzugsmöglichkeiten
      • geeignete Kletter- und Kratzgelegenheiten
      • Beschäftigungsmöglichkeiten
      • pro Katze eine Kotschale, die täglich gereinigt werden muss

      Nager

      Für Nager wie beispielsweise Meerschweinchen, Kaninchen oder Mäuse müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

      • Die Tiere sind in Gruppen von mindestens zwei Tieren zu halten. (Ausnahme: Goldhamster)
      • Geeignete Einstreu, grob strukturiertes Futter wie Heu oder Stroh und tägliches Frischfutter u. a. für Meerschweinchen und Kaninchen.
      • Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden.
      • Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste zur Abnutzung der Zähne und zur Beschäftigung.
      • Grosszügige Gehege – besonders für Kaninchen ist eine Freilandhaltung zu empfehlen, dabei gilt eine Mindestfläche von 6 m², mit einer Höhe von mindestens 70 cm für 2 bis 4 Tiere.
      • Klettermöglichkeiten u. a. für Hamster, Rennmäuse, Degus, Ratten und Farbmäuse.

      Vögel

      • Vögel dürfen nicht alleine gehalten werden.
      • Vögel sind in Gruppen von mindestens zwei Tieren zu halten.
      • Grosszügige Volieren, die nicht von allen Seiten her einsehbar sind.
      • Viel Flugraum in der Länge und Rückzug in die Breite.
      • Natürliche federnde Sitzstangen auf verschiedenen Höhen, mit unterschiedlichen Durchmessern und Ausrichtungen.
      • Ein Wasserbad zur Beschäftigung und Gefiederpflege.
      • Nageobjekte wie Äste für Papageienartige.
      • Nisthöhlen oder Schlafhäuser für bestimmte Arten.
      • Grit/Vogelsand für Körnerfresser.
      • Beschäftigungsmöglichkeiten (Stroh, Spielzeuge)

      Fische

      • Gesellschaft je nach Tierart, Schwarmfische sollten nie allein gehalten werden.
      • Grosszügige Aquarien, die nicht von allen Seiten her einsehbar sind.
      • Angepasste Technik: Wassertemperatur, Salz-/Süsswasser je nach Art, und weitere Wasserparameter, Beleuchtung. (Tag-Nacht-Rhythmus)
      • Naturähnlicher Lebensraum mit Rückzugsmöglichkeiten.
      • Jede Fischart hat spezifische Bedürfnisse. Verschiedene Arten können nicht beliebig

      Hundespaziergänge

      Wenn Sie sehen, dass ein Hund den ganzen Tag in der Wohnung eingesperrt ist und sich nie oder nur sehr selten draussen bewegen kann, so ist das ein ganz klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Jedoch möchten wir nicht Anzeige erstatten oder gar dem älteren Menschen den geliebten Hund wegnehmen. Vielmehr ist es uns ein grosses Anliegen, dass Mensch und Tier auch im hohen Alter gut und gesund zusammenleben können.

      Durch abnehmende Mobilität können Seniorinnen und Senioren den täglichen Spaziergang mit ihren geliebten Vierbeinern oft nicht mehr selbst durchführen. In diesem Fall kann die Fachstelle externe Spaziergänger und Spaziergängerinnen vermitteln.

      Weshalb Tiere älteren Menschen gut tun

      Das Zusammenleben mit ihren geliebten Haustieren ist für ältere Menschen enorm wertvoll. Oft ist das Tier der einzige ständige Begleiter und nimmt eine wichtige Rolle im Leben eines älteren Menschen ein. Tiere haben auf das psychische und physische Wohlergehen einen positiven Einfluss.

      • Ältere Menschen mit Tieren fühlen sich weniger einsam.
      • Tiere geben eine Tagesstruktur und eine sinnvolle Aufgabe.
      • Oft ist das Haustier der wichtigste soziale Partner im Leben eines älteren Menschen.
      • Tiere motivieren zu mehr Bewegung, beispielsweise durch Spaziergänge mit dem Hund. Einige Senioren und Seniorinnen würden das Haus ohne Hund kaum bis gar nicht mehr verlassen.
      • Tiere spenden Liebe sowie Trost und tragen zur Lebensfreude bei.
      • Senioren / Seniorinnen mit einem Tier sind fröhlicher
      • Tiere fördern den Sozialkontakt zu anderen Menschen.
      • Bei starken Schmerzen kann ein Tier ablenken.
      • Tiere sorgen für psychische Stabilität.
      • Alleinlebende Menschen finden im Haustier einen Mitbewohner, der ihnen zuhört, sich streicheln lässt und ihnen ihre Zuwendung zurückgibt.
      • Über Tiere kann man zum Teil besser den Kontakt zu Patienten aufbauen. Die Stimmung ist harmonischer.

      Anlaufstelle bei Notsituationen

      In kritischen Situationen kann es sehr wertvoll sein, eine neutrale Person beizuziehen. Beispielsweise um in heiklen Situationen zu vermitteln oder um bei Heimplatzierungen eines Haustieres zu helfen.

      Oft stehen Personen im Zwiespalt, dass sie das Beste für ein Tier wollen, sich aber nicht in Streitigkeiten mit dem Tierhalter verwickeln möchten. In diesem Fall kann die Fachstelle Tiere und ältere Menschen eine neutrale externe Stelle sein, die vermittelt. Wir können Sie auch beraten, falls Sie unsicher sind, ob ein Tier korrekt gehalten wird oder nicht. Denn oft ist nicht ganz klar, ob und ab wann man sich in eine Tierhaltung einmischen soll.

      Wir können Sie mit Informationen zum Tierschutzgesetz und rechtlichen Aspekten beraten und unterstützen.

      Finanzielle Unterstützung/Altersarmut

      In der Schweiz leben längst nicht alle Menschen im Wohlstand. In keiner anderen Altersklasse als bei den über 60-Jährigen ist das Vermögen ungleicher verteilt. Tierarztkosten, Futter oder gar eine Operation können erhebliche Kosten verursachen. Für ältere Menschen können diese Kosten zur Belastung werden. Der Schweizer Tierschutz STS verfügt über einen Fonds für mittellose Heimtierbesitzerinnen und Heimtierbesitzer, der in finanziellen Schwierigkeiten Entlastung bieten kann. Sehr gerne informieren und beraten wir Sie zur Beantragung von finanzieller Unterstützung in Engpässen.

      Wir sind für Sie da

      Wenn Sie sehen, oder auch nur vermuten, dass es einem Haustier nicht gut geht, können Sie sich jederzeit an die Fachstelle Tiere und ältere Menschen wenden. Wir stehen Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite, falls Sie nicht mehr weiterwissen oder Sie eine Situation überfordert.

      Wir helfen unkompliziert und vermitteln in schwierigen Situationen. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir sind sehr gerne für Sie da.

      Wie kann ich für mein Tier vorsorgen, wenn ich einmal nicht mehr da bin?


      Was geschieht mit meinem Haustier, wenn ich einmal nicht mehr da bin?

      Für viele von uns sind unsere Haustiere treue Begleiter, meist bis ins hohe Alter. Selbstverständlich möchten wir, dass es ihnen auch nach unserem Tod gut geht und dass sie gut umsorgt sind. Diese Broschüre gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie für Ihre geliebten Vierbeiner vorsorgen können, wenn Sie einmal nicht mehr da sind.

      Sie erhalten praktische Tipps und rechtliche Auskünfte, wie Sie für Ihre Schützlinge die richtige Vorsorge treffen können. Auch wenn Sie selbst keine eigenen Tiere (mehr) halten, können Sie mit Ihrem Nachlass das Tierwohl unterstützen. Wir vom Schweizer Tierschutz STS helfen Ihnen gerne dabei.

      Kann ich mein Vermögen meinem Haustier vererben?

      Grundsätzlich können Sie Ihrem Tier Ihr Vermögen nicht direkt vererben. Sie können beispielsweise nicht in Ihr Testament schreiben: «Ich vermache meinem Hund mein gesamtes Vermögen.» Da Tiere keine Rechtsfähigkeit besitzen, sind sie auch nicht erbfähig, können also selbst keine Erben oder Vermächtnisnehmer sein. Vielmehr sind Tiere Eigentum der Erblasserin oder des Erblassers und werden wie alle anderen Vermögenswerte vererbt. Wie Sie aber trotzdem dafür sorgen können, dass Ihr geliebtes Tier von Ihrem Nachlass profitieren kann, erfahren Sie in den nächsten Fragen und Antworten.

      Wie sorge ich dafür, dass es meinem Haustier nach meinem Tod gut geht?

      Falls Sie zu Lebzeiten bestimmen möchten, wer sich nach Ihrem Tod um Ihr geliebtes Haustier kümmern soll, müssen Sie dies unbedingt schriftlich festhalten. Es ist von grossem Vorteil, wenn Sie die betreffende Person oder Institution in Ihre Wünsche einbeziehen und mit ihr sprechen. Falls möglich, sollten die Unterhaltskosten für das Tier gedeckt sein. Sie können etwa mit einem Vermächtnis einen bestimmten Geldbetrag monatlich oder pauschal der Person zukommen lassen, die Ihr Tier nach Ihrem Tod pflegen soll.

      Sie können beispielsweise schriftlich folgendes in Ihrem Testament festhalten:

      «Ich vermache der Person X ein Barvermächtnis in Höhe von CHF 10’000.– mit der Auflage, dass sie sich um die Pflege und Betreuung meines Hundes Nero kümmert.»

      Ein anderes Beispiel könnte wie folgt lauten:

      «Ich vermache meinen Hund Nero der Person X. Für die Zeit, in der mein Hund bei dieser Person lebt, erhält sie aus dem Nachlass einen monatlichen Betrag in Höhe von CHF 300.–»

      Auch einem Tierheim kann ein Vermächtnis hinterlassen werden, damit sich dieses nach Ihrem Tod um Ihr Tier kümmert.

      Wie kann ich meinen letzten Willen ausdrücken?

      Grundsätzlich können alle Personen, die volljährig und urteilsfähig sind, ein Testament verfassen. Damit dieses Testament gültig ist, sind einige formale Bestimmungen zu beachten.

      Eigenhändiges Testament

      Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie bestimmen können, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihr eigenhändiges Testament vollumfänglich von Hand verfassen. Zudem muss es von Ihnen unterschrieben und datiert sein. Ist dies nicht der Fall, erlangt das eigenhändige Testament keine Gültigkeit. Zudem sollte es leserlich geschrieben und klar formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

      Öffentliches Testament

      Im Unterschied zum eigenhändigen Testament wird das öffentliche Testament von einer Notarin, einem Notar oder einer Urkundsperson erstellt und anschliessend von Ihnen unterschrieben. Dies kann Ihnen Sicherheit geben, alles richtig gemacht zu haben, besonders dann, wenn komplizierte Vermögensverhältnisse vorliegen. Anschliessend kann Ihr öffentliches Testament bei einer Amtsstelle oder einem Notariat hinterlegt werden.

      Erbe oder Vermächtnis

      Testament

      Sie können eine Person entweder als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen. Wenn Sie eine Person als Erbin einsetzen, wird sie Teil der Erbengemeinschaft. Als solche hat sie Einblick in alle Erbschaftsangelegenheiten und muss sich an der Erbteilung beteiligen. Zudem haftet sie für allfällige Erbschaftsschulden. Es gilt die Vermutung, dass eine Person als Erbin eingesetzt ist, wenn ihr der ganze Nachlass oder ein Bruchteil davon zugeteilt wird. Möchten Sie einer Person hingegen bloss einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (auch Grundstücke) zuhalten, ohne dass sie Erbin wird, setzen Sie diese als Vermächtnisnehmerin ein.

      Einer Vermächtnisnehmerin oder einem Vermächtnisnehmer können Sie übrigens auch einen Bruchteil Ihres Nachlasses als Vermächtnis zuwenden. Dann müssen Sie diese Zuweisung aber ausdrücklich als «Vermächtnis» kennzeichnen. Sie können sowohl Erbschaften als auch Vermächtnisse an bestimmte Auflagen knüpfen. Beispielsweise können Sie bestimmen, dass eine Person aus Ihrem Umfeld einen bestimmten Geldbetrag aus Ihrem Vermögen erhält, dafür aber Ihren hinterbliebenen Hund bei sich aufnimmt und gut für ihn sorgt. Es ist sehr zu empfehlen, diese Person zu Lebzeiten in Ihre Entscheidung miteinzubeziehen. Ein Beispiel, wie Sie eine Person als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, könnte wie folgt aussehen:

      Wo soll ich mein Testament aufbewahren

      Das beste Testament nützt nichts, wenn es nach Ihrem Tod nicht gefunden wird. Eine gute Möglichkeit ist, Ihr Testament bei der zuständigen Amtsstelle in Ihrem Kanton zu hinterlegen. Auch ein Notariat, Ihre Anwältin, Ihr Anwalt oder Ihre Bank können Ihr Testament sicher aufbewahren. Es ist sinnvoll, eine Vertrauensperson oder die Begünstigten Ihres Testaments zu informieren, wo Ihr Testament aufbewahrt wird

      Kann ich über mein ganzes Vermögen frei verfügen?

      Gesetzlicher Erbanspruch ohne Testament oder Erbvertrag

      Gewisse Personen haben Anspruch auf einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses, der ihnen nicht entzogen werden kann. Man nennt diesen Teil «Pflichtteil». Heute haben nur noch die überlebende Ehegattin oder der überlebende Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner und die Nachkommen einen Pflichtteil. Deren Pflichtteil beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs. Unter «gesetzlicher Erbanspruch» versteht man denjenigen Teil des Nachlasses, den sie erhielten, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine Anordnungen getroffen hätte. Die Höhe dieses gesetzlichen Erbanspruchs ist davon abhängig, welche Personen zum Zeitpunkt des Todes noch leben. Es sind die nachfolgenden Konstellationen denkbar.

      Hinterlassen Sie sowohl eine Ehegattin oder einen Ehegatten bzw. eine eingetragene Partnerin oder einen eingetragenen Partner als auch Nachkommen, beträgt der gesetzliche Erbanspruch von beiden je die Hälfte.

      Der Pflichtteil von beiden beträgt je die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbanspruchs, bezogen auf den ganzen Nachlass also je einen Viertel. Somit können Sie über die Hälfte Ihres Nachlasses frei verfügen.

      Hinterlassen Sie bloss Nachkommen, so beträgt deren gesetzlicher Erbanspruch (= Erbanspruch bei Fehlen von Anordnungen der Erblasserin oder des Erblassers) den ganzen Nachlass.

      Pflichtteil und verfügbare Quote

      Ihr Pflichtteil beträgt demnach die Hälfte des Nachlasses, womit der frei verfügbare Teil ebenfalls die Hälfte des Nachlasses beträgt. Hinterlassen Sie weder Nachkommen noch eine Ehegattin oder einen -gatten respektive eine eingetragene Partnerin oder einen eingetragenen Partner, so können Sie über Ihren ganzen Nachlass frei verfügen.

      Etwas komplizierter ist die folgende letzte Konstellation:

      Hinterlassen Sie keine Nachkommen, jedoch eine Ehegattin oder einen Ehegatten bzw. eine eingetragene Partnerin oder einen eingetragenen Partner, so hängt die Höhe des gesetzlichen Erbanspruchs davon ab, ob noch Personen aus dem elterlichen Stamm vorhanden sind oder nicht (z.B. Eltern oder Geschwister). Im ersten Fall beträgt der gesetzliche Erbanspruch der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners drei Viertel des Nachlasses, im zweiten Fall den ganzen Nachlass. Somit beträgt der Pflichtteil drei Achtel bzw. die Hälfte des Nachlasses. Der frei verfügbare Teil beträgt bei dieser Konstellation fünf Achtel bzw. die Hälfte des Nachlasses

      Wo kriege ich Rat und Unterstützung?

      Wie kann ich mich für das Wohl der Tiere einsetzen? Auch wenn Sie keine eigenen Tiere (mehr) besitzen, so können Sie sich trotzdem mit Ihrem Erbe für das Tierwohl einsetzen. Sie können beispielsweise den Schweizer Tierschutz STS oder eine andere Organisation als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen. Der Schweizer Tierschutz STS setzt sich seit Jahrzehnten für das Wohl der Tiere ein. Unsere Aufgabe ist es nicht nur, Tiere vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, sondern auch für die kontinuierliche Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen und den rechtlichen Schutz der Tiere zu kämpfen. Unser Engagement wird weitgehend durch grosszügige finanzielle Zuwendungen von Menschen mit einem Herz für Tiere ermöglicht. Durch Ihren Beitrag können Sie unser tägliches Engagement für das Wohlergehen der Tiere aktiv unterstützen, auch über Ihren Tod hinaus.

      Falls Sie Fragen haben oder eine persönliche und vertrauliche Beratung wünschen für Ihr Testament zum Wohl der Tiere, ist der Rechtsdienst des Schweizer Tierschutz STS sehr gerne für Sie da. Auf Wunsch können wir Ihnen auch Muster oder individuell angefertigte Vorlagen für die von Ihnen gewünschte Regelung zukommen lassen. Eine solche Beratung ist kostenfrei, sofern Sie mit Ihrem Testament nach Lösungen für Ihre Tiere suchen oder den Schweizer Tierschutz STS unterstützen möchten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir sind sehr gerne für Sie da.

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        Tierbesuche in Alters- & Pflegeheimen


        Angebot, Teilnahmebedingungen und Bestellung

        Die Fachstelle Tiere und ältere Menschen möchte den Kontakt zu Tieren für ältere Menschen fördern, die selbst keine eigenen Tiere halten können. Wir organisieren sechs Besuche in Ihrer Institution mit Hunden, Alpakas oder Esel (je nach Region). Diese sechs ersten Besuche werden vom Schweizer Tierschutz STS gesponsert. Danach können Sie selbst bestimmen, ob Sie die Besuche fortführen möchten und die Konditionen direkt mit der Tierbesitzerin vereinbaren.

        Vor dem ersten Besuch findet jeweils eine Präsentation von ca. 20 Minuten statt, in der wir das die Fachstelle für Tiere und ältere Menschen sowie die Arbeit des Schweizer Tierschutz STS erläutern. Zu dieser Präsentation sind auch die Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner sehr herzlich eingeladen. Im Anschluss dieser Präsentation findet jeweils der erste tierische Besuch statt.

          Falls Ihre Institution Interesse an Besuchen mit Tieren hat, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

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          Erreichbarkeit

          Für wie viele Personen oder für welche Abteilung in ihrer Institution sollen die Besuche stattfinden? *

          3-4 Datumvorschläge für einen ersten Besuch inkl. Präsentation:

          Mitteilung

          Schweizer Tierschutz STS

          Fachstelle Tiere und ältere Menschen

          Geschäftsstelle
          Dornacherstrasse 101
          Postfach 151
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