Einen graue Türe mit Gittern wodurch eine braun weisse Kuh hinausschaut

Tierschutz Nutztiere

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Tierschutz bei Nutztieren


Die Schweiz hat im Vergleich zu anderen Ländern ein fortschrittliches Tierschutzgesetz. Darauf wird gerade von bäuerlicher Seite oft und gerne hingewiesen. Verschiedene Eingriffe an Tieren oder die Käfighaltung von Hennen sind z.B. verboten. Auch die staatlichen Tierwohlprogramme BTS (Besonders Tierfreundliche Stallsysteme) und RAUS (Regelmässiger Auslauf ins Freie), welche Mehrleistungen beim Tierwohl durch finanzielle Beiträge belohnen, erfreuen sich bei vielen Bauern grosser Beliebtheit. Diese Anreize gehen durchaus in die richtige Richtung. Die Teilnahme am RAUS-Programm ist jedoch teilweise nur deshalb so hoch, weil es beim Rindvieh immer noch viele Betriebe mit Anbindehaltung gibt. Und bei den tierfreundlichen Stallsystemen sind je nach Tierart gerade mal 60% in solchen Haltungen untergebracht. Grob geschätzt muss deshalb immer noch fast die Hälfte der Nutztiere in der Schweiz nach den Minimalvorgaben der Tierschutzverordnung leben. Und diese ist für den STS die absolute Untergrenze zur Tierquälerei!

Es gibt also noch viel Luft nach oben im Tierschutz für Nutztiere in der Schweiz. So ist die Haltung von Mastschweinen und Mastrindern auf nicht eingestreutem Boden und mit minimalem Tageslicht noch nicht verboten. Viele Tiere haben ihr Leben lang keinen Auslauf an der frischen Luft. Und in den Bereichen Tiertransport und Schlachtung besteht durch die kleinstrukturierte Organisation der Schweiz ebenfalls eine sehr hohe Dunkelziffer bezüglich Einhaltung der Gesetze. Der STS hat mit seiner Arbeit in den Bereichen Tierhaltung, Tiertransport und Schlachtung schon viel für das Wohl der Nutztiere erreicht. Dies hat er durch unabhängige Kontrollen auf privatrechtlicher Basis bei förderungswürdigen Labels, ebensolchen Kontrollen von Tiertransporten und einem Teil der Schweizer Schlachthöfe sowie konsequentem Lobbying in der Politik erreicht.

Zur weiteren Verbesserung des Tierwohls in der Schweiz setzt der STS auf Aufklärung der Konsumenten, Beratung der Beteiligten, Förderung von tierfreundlichen Labels von der Haltung bis zur Schlachtung sowie Einflussnahme in der Politik, bei der Revision von Gesetzen und Verordnungen.

Drei braune Kühe auf einer Wiese vor einem verschwommenen Hintergrund wobei ein Wald zu erkennen ist

Nutztierhaltung

Erfahren Sie mehr über die artgerechte Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel. Welche individuellen Bedürfnisse haben diese Tierarten und welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Informieren Sie sich hier.

Mehrere braun-weisse Kühe aneinander gereiht die durch eine Metallkette zusammen befestigt wurden und alle in unsere Richtung blicken

Tierschutzkontrollen

Die Fachstelle Tierschutzkontrollen des Schweizer Tierschutz STS nimmt Meldungen über Haltungsbedingungen und Tiermisshandlungen entgegen und ergänzt damit die Inspektorentätigkeit seiner Sektionen im Bereich des Tierschutzes.

Schwarz weisse Katze die hinter einem Metall Gitter sitzt.

Unterstützen Sie uns, den Tieren zu helfen

Helfen Sie uns, den Tieren zu helfen. Mit Ihrer Spende arbeiten wir hartnäckig auf spürbare Verbesserungen für Tiere in Not hin. Die Fach- und Beratungsstellen des Schweizer Tierschutz STS und seine Sektionen setzen sich wirkungsvoll für das Wohl der Tiere ein. Das versprechen wir Ihnen.

Der STS ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Ihre Spende können Sie deshalb in der Steuererklärung als Abzug geltend machen.