Tauben in einem sehr engem Käfig

Brieftaubensport

Brieftauben und Tierschutz


Gemäss mehrjähriger Recherchen des Schweizer Tierschutz STS kehren jährlich kaum die Hälfte der für Rennen ausgesetzten Tauben in die Schläge ihrer Besitzer zurück. Es ist davon auszugehen, dass ein Grossteil dieser Renntauben in der rund dreimonatigen Wettflugsaison zu Tode kommt. Viele sind bei diesen Wettflügen, die oft über mehrere hundert Kilometer weit gehen, überfordert. Sie verirren sich, werden dann Opfer von Beutegreifern oder verenden völlig entkräftet und elendig. Manche der Tiere, die sich verirrt haben, dürften sich auch Taubenpopulationen in den Städten anschliessen und damit die Problematik der Strassentauben verschärfen.

Die Ausübung eines Sportes, bei dem regelmässig ein hoher Anteil der eingesetzten Tiere stirbt, erlaubt unser Tierschutzgesetz nicht. Wer an solchen Wettflügen trotzdem teilnimmt, nimmt nach Meinung des STS mindestens in Kauf, dass ein Teil seiner Tiere qualvoll stirbt oder verloren geht und erfüllt damit den Tatbestand der vorsätzlichen Tierquälerei gemäss Art. 26 Tierschutzgesetz.

Taube auf einer Mauer

Forderungen des Schweizer Tierschutz STS

  • Umfassende Kontrollen der Taubenbestände bei Haltern mit mutmasslich hohen Verlusten durch den Vollzug.
  • Korrekte Klärung der Ursachen der hohen Tierverluste an Rennen.
  • Konsequente Auflagen, damit die hohen Verluste gesenkt werden können. Überprüfung dieser Massnahme hinsichtlich Zielerreichung.
  • Sollte das Ziel einer drastischen Verringerung der Verluste nicht erreicht werden, sind Taubenrennen in der Schweiz zu verbieten.
  • Die «übrigen» Taubenverluste um den Schlag sind ebenfalls zu analysieren und entsprechende Auflagen zur Verbesserung der Situation zu erlassen und deren Wirkung zu überprüfen.
  • Konsequente Kontrolle der Transporte im Hinblick auf Transportzeiten und Unterbringung der Tiere.

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Fachstelle Wildtiere

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