Fuchs der mit seinen zwei Jungen vor einem Fels steht.

Wildtiere in Gefahr

Bedrohte Wildtiere


Wildtiere leben schon lange nicht mehr in unberührter Natur. Besonders in dicht besiedelten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Ländern wie der Schweiz sind die direkten und indirekten Auswirkungen der menschlichen Tätigkeiten überall spürbar. Diese direkten und indirekten Gefahren gilt es zu kennen und zu vermeiden. Einigen Tierarten scheint die menschliche Präsenz wenig auszumachen, im Gegenteil, die sogenannten Kulturfolger profitieren sogar davon. Andere Arten reagieren sehr sensibel auf menschverursachte Störungen oder sind in grossem Masse durch unsere Tätigkeiten beeinträchtigt.

Der Verkehr fordert jährlich unzählige tierische Opfer. Besonders betroffen sind Rehe, Füchse, Igel, Frösche und Kröten. Mit einer vorsichtigen Fahrweise lässt sich das Unfallrisiko reduzieren. Durch Mähmaschinen sind bei der Grasernte im Frühling besonders Rehkitze gefährdet. Grossflächig problematisch für Wildtiere sind Zäune, besonders solche, die schlecht betrieben und unterhalten sind und an Stellen mit viel Wildwechsel eingesetzt werden. Auch Vogelschutznetze im Reb- und Obstbau stellen, bei nicht fachgerechter Anwendung, ein grosses Gefahrenpotenzial dar, sowohl für Vögel als auch für Kleintiere wie Igel und Eidechsen.

Auch in der Freizeit oder in den Ferien dürfen Wildtiere möglichst wenig gestört werden. Gerade Outdooraktivitäten können Wildtiere aber massiv beeinträchtigen, besonders zu sensiblen Zeiten im Winter oder bei der Balz und Jungenaufzucht. Und auch in den Ferien muss ein sorgsamer Umgang mit Wildtieren gepflegt werden. Angebote, bei denen Wildtiere gequält, vorgeführt oder als Fotosujets benutzt werden, sind ganz klar zu meiden.

So können Sie Wildtiere schützen


Gefahr: Feuer

1. Augustfeuer: Diese Massnahmen können Sie zum Schutz der Wildtiere vornehmen

Grosse, leuchtende Feuer, an denen sich zahlreiche Menschen erfreuen, haben auch eine dunkle Seite: Jährlich verbrennen zehntausende Kleinlebewesen wie Igel, Mäuse, Spitzmäuse, Blindschleichen, Schlangen, Molche, Salamander, Kröten, aber auch Insekten, Spinnen oder Schnecken in den aufgeschichteten Holzhaufen.

Der trockene Haufen bildet für manches Wildtier einen vermeintlich sicheren Unterschlupf oder idealen Eiablageplatz. So beispielsweise für Barrenringelnattern, die in dieser Zeit geeignete Orte für ihr Gelege suchen. Die Eiablage in den
aufgeschichteten Haufen bedeutet für die Elterntiere und deren Nachwuchs den sicheren Tod. Oder auch für Igel, die gerne Holzhaufen als Verstecke wählen, werden diese zur tödlichen Gefahr.

Wie kann ich trotzdem ein Feuer machen, ohne Wildtiere zu gefährden?

Mit etwas Umsicht und richtiger Vorbereitung kann der unnötige Verbrennungstod vermieden werden. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Tiere zu schützen:

  • Kleinere Feuer
    Das gesammelte Holz erst am Tage des Abbrennens, also am 1. August auf- oder zumindest umschichten. Denn sobald eine Nacht dazwischenliegt, können sich nachtaktive Tiere darin verkriechen. Sie lassen sich anschliessend weder durch Lärm noch durch Stochern verscheuchen.
  • Grössere Feuer
    Grosse Holzhaufen werden oft über mehrere Wochen im Voraus aufgeschichtet und können nicht einfach umgeschichtet werden. Um den Holzhaufen herum wird deshalb ein Schutzzaun errichtet. Dieser soll verhindern, dass sich Tiere im Haufen verstecken. Ein solcher Schutzzaun ist schnell aufgestellt und wird erst kurz vor dem Abbrennen (1 – 2 Stunden vorher) entfernt. Diese Methode eignet sich auch bestens für sehr grosse Feuer.

Die richtige Anwendung des Schutzzaunes
Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Der Schutzzaun muss 30 – 40 cm hoch und glatt sein.
  • Plastikzaun im Selbstbau: Einschlagen von Holzpfosten (Dachlatten), 30 – 40 cm hoch in regelmässigen Abständen um den Holzhaufen. Die Pfosten leicht nach aussen neigen, damit der Zaun schräg steht (für die Tiere schwieriger zu überwinden). Eine ca. 50 cm breite Plastikbahn wird mit einer flachen Leiste auf den Pfosten befestigt (Bostich, Agraffen oder Nägel). Plastik nicht direkt auf die Pfosten nageln, da er sonst leicht einreisst. Das Plastik ca. 5 – 10 cm tief in den Boden eingraben, damit die Tiere nicht unten durchschlüpfen können. Dies geht am einfachsten mit einer Stechschaufel: Einstechen, kurz hin und her bewegen und Zaunmaterial in die Spalte drücken. Abgebaut ist der Zaun schnell und kann aufgerollt für das nächste Jahr gelagert werden.
  • Amphibienschutzzaun: Diese Zäune werden jeweils im Frühling entlang von Strassen aufgestellt. Sie eignen sich auch bestens für diesen Zweck, da sie schnell aufgestellt und robust sind. Eventuell lagert in Ihrer oder in der Nachbargemeinde ein solcher Zaun oder er ist bei einer lokalen Tier- oder Naturschutzorganisation erhältlich.
  • Schutzzaun kurz vor dem Abbrennen (1 – 2 Stunden) entfernen! Sonst schmilzt das Plastikmaterial.

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Gefahr: Outdooraktivitäten

Immer mehr Menschen drängt es mit immer neuen Freizeitaktivitäten in die Natur – sei es zum winterlichen Freeriden in die Berge, dem Mountainbike in den Wald, oder als GleitschirmpilotIn in die Lüfte. Dass unsere Tummelplätze im Grünen auch Lebensraum für Wildtiere ist, geht dabei leicht vergessen. Die verstärkte Erschliessung unserer Alpen mit touristischer Infrastruktur bringt es mit sich, dass Rückzugsräume für Wildtiere rar werden.

Wildtierverträglicher Outdoor-Sport
Nicht alle menschlichen Aktivitäten im Freien bedeuten zwangsläufig Stress für Wildtiere – es kommt sehr darauf an, wo, wann und wie diese ausgeübt werden. Im Folgenden soll auf häufige Sportarten und sonstige Aktivitäten eingegangen werden und aufgezeigt werden, wann und wie diese für Wildtiere bedeutsam sind und wie man sie möglichst tierschonend ausübt.

Skifahren abseits der Pisten (Free-Riden, Heli-Skiing)
Freerider können Wildtiere in ihren Wintereinstandsgebieten aufschrecken und zu energiezehrenden Fluchten zwingen. Schon eine einzige Flucht im Hochschnee kann einen Rothirsch oder ein Reh bedrohlich schwächen. Skifahrer abseits der Pisten überfahren zudem Schneehöhlen von Schneehühnern oder Schneehasen und gefährden die darin liegenden Tiere. Die Lärmbelastung v. a. durch sporadische, für die Wildtiere ungewohnte Helikopterflüge und die den Helikoptern entsteigenden Skifahrern, gefährden das Wild selbst abseits der etablierten Tourismusgebiete in seinen letzten Ruheräumen – also genau dort, wo die Wildtiere die menschliche Präsenz am wenigsten gewöhnt sind.

Empfehlung:
Wer auf Abfahrten abseits der Pisten nicht gänzlich verzichten will, sollte diese zumindest sorgfältig planen. Auf der Website «Respektiere deine Grenzen» (www.respektieredeine- grenzen.ch) sind sämtliche Wildschutzgebiete und Wildruhezonen der Schweiz eingezeichnet. Diese Gebiete dürfen nicht befahren werden. Es versteht sich von selbst, dass Sie Warnhinweise zur Lawinensituation beachten (Lawinen töten Menschen wie Tiere und können Wildeinstände zerstören), abseits der Piste keinen unnötigen Lärm machen und im Sinne des Alpenschutzes auf die Teilnahme am Heliskiing verzichten.


Skitouren und Schneeschuhwanderungen
Tourengänger auf Skiern oder Schneeschuhen gelangen ebenfalls in Gebiete, die uns sonst verwehrt bleiben. Besonders licht bewaldete Südhänge mit dünner Schneedecke und längerer Sonnenscheindauer sind sowohl für das Schalenwild als Wintereinstand, als auch für Schneeschuh-Wanderer attraktiv. Die obere Waldgrenze ist Lebensraum für Birkhuhn und Schneehase, die im Winter besonders störungsanfällig sind.

Empfehlung:
Touren sollten genau geplant werden. Auf den Skitourenkarten und auf www.respektiere-deine-grenzen.ch sind sowohl die Wildruhezonen eingezeichnet als auch die Korridore, durch welche sie umfahren werden können. Generell sollten Wintereinstände von Wildtieren weiträumig umgangen werden (im Zweifelsfall beim Wildhüter nachfragen).


Gleitschirmflieger, Base-Jumper und Co.
Hängegleiter und Deltasegler können einen erheblichen Einfluss auf das Verhalten und die räumliche Verteilung von Wildtieren haben. Ähnliches ist auch für Wingsuit-Sportler und Base-Jumper sowie tief fliegende Segelflugzeuge zu erwarten. Auf Hängegleiter reagieren Gämse und Steinböcke im offenen Gebiet meist mit weiten Fluchten bis in den Wald oder unter geschützte Felsvorsprünge. Bereits ein einziger Flug kann die Tiere dabei für mehrere Stunden vertreiben. Regelmässig beflogene Hänge werden als Lebensraum gemieden. Für das Wild besonders problematisch sind Flüge oberhalb der Baumgrenze und in der Abenddämmerung. Für die Brut von Steinadler, Bartgeier, Wanderfalke, Uhu und Alpenkrähe sind Störungen im näheren Umkreis des Horstes problematisch.

Empfehlung:
Flüge/Sprünge können durch die Gemeinden (jahres-)zeitlich und räumlich eingeschränkt werden (offizielle Startplätze und Flugrouten; Überflugverbote bei Wildruhezonen erlassen; Zeitfenster von 11 bis 18 Uhr; keine Starts im Mai/Juni (Setzzeit Wildtiere und meist ungünstige Thermik = besonders problematische Tiefflüge)!

Auch wenn keine speziellen Vorschriften bestehen, sollten sich Gleitschirm-PilotInnen, Base-Jumper und Segelflieger an folgende Prinzipen halten:

  • Sich vor dem Flug über die Lage von Wildschutzgebieten / Wildruhezonen informieren und auf Überflug verzichten
  • Bei Sichtung von Wild abdrehen, sich den Tieren nicht nähern
  • Imponierflüge von Steinadler und Bartgeier respektieren und sich entfernen sich keinen bekannten Horststandorten nähern (entsprechende Felswände auch für Basejumps meiden – allenfalls vorgängig Informationen beim Wildhüter einholen)
  • Grössere Vorsicht walten lassen im Winter und Frühjahr, wenn Wildtiere besonders störungsanfällig sind.

Klettern/Bergsteigen/Bouldering
Kletterer gelangen in ansonsten für Menschen fast unzugängliche Naturräume. Felsen und Hochgebirge sind jedoch Brutgebiete für geschützte Vogelarten (z. B. Uhu, Bartgeier, Wanderfalke, Alpenkrähe, Mauerläufer) und Rückzugsgebiete für Schalenwild (Gämse, Steinbock). Schon ein einmaliges Durchklettern eines Horststandortes kann u. U. zur Brutaufgabe führen. Regelmässig begangene Kletterrouten (und hier insbesondere die fest montierten, touristisch genutzten Klettersteige) verdrängen Steinbock und Gämse aus Ruheplätzen, die sie zum Wiederkäuen, als Feindschutz oder während des Winters benötigen.

Empfehlung:
Wildruhezonen und Schutzgebiete respektieren. Beim Zu- und Abstieg die vorhandenen Wege/Pfade benutzen. Keinen unnötigen Lärm machen, sich an bekannte Routen halten und saisonale Felssperrungen während der Vogelbrutzeit respektieren. Felsen in der Nähe von Wildfütterungsstellen und Waldrändern spätestens eine Stunde vor Einsetzen der Dämmerung verlassen. Das Gesagte gilt selbstverständlich auch für Bergsteiger und Boulderer!


Canyoning
Ein Bergbach ist nicht nur reissendes Wasser, sondern auch Lebensraum für Tiere. Im groben Kiessubstrat gedeihen Köcherfliegenlarven und Strudelwürmer, die die Nahrungsgrundlage für Fische wie Bachforelle, Saibling, Elritze oder Groppe sind. Forellen legen ihre Eier in kiesiges Substrat, wo sich die Fischlarven entwickeln. Vertiefungen mit beruhigter Strömung (Kolke) dienen den Fischen als Verstecke und Ruheraum. Die Ufer sind Lebensräume für Wasseramsel und Alpensalamander; in Schluchten brüten Mauerläufer und Felsenschwalben. Regelmässige Störungen durch abenteuerlustige Outdoor-Sportler können diesen Lebensraum beeinträchtigen. Insbesondere Fische sind störungsanfällig. Das Aufwühlen und Verschlammen des Kiessubstrats zerstört Brutplätze von Fischen und Ansiedlungen ihrer Nährtiere. Ausgewachsene, territoriale Fische wie die bedrohte Bachforelle können durchs Canyoning vertrieben werden.

Empfehlung:
Begehen Sie Schluchten nur in Kleingruppen. Die Anzahl der Gruppen pro Tag und Ort sollte beschränkt sein (beim Anbieter nachfragen)! Respektieren Sie Schutzgebiete und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Begehen Sie Bergbäche nicht auf eigene Faust. Benutzen Sie nur bestehende Zu- und Ausstiege. Versuchen Sie, wenn möglich, das Aufwirbeln von Kies oder Schlamm zu vermeiden und keine Kolke zu betreten.


Spaziergänger mit Hunden
Jedes Jahr werden gemäss eidgenössischer Jagdstatistik zwischen 600 und 900 (!) Rehe von streunenden oder frei laufenden Hunden gerissen. Auch ein kleiner Dackel oder Terrier kann für ein Reh oder einen Hasen zur Bedrohung werden! Besonders gefährdet sind Rehe, da sie aufgrund ihrer geringen Grösse vergleichsweise leichte Opfer für Hunde sind, und speziell Rehkitze im Frühjahr, wenn frei laufende Hunde zufällig im hohen Gras auf sie treffen. Doch auch im Winter sind Störungen durch Hunde ein grosses Problem, denn sie führen bei fliehenden Wildtieren zu enormem Energieverschleiss. Rehe und Hasen sind derart stressempfindlich, dass eine panische Flucht zu Herzversagen führen kann. Ausserdem besteht bei Hetzjagden eine beträchtliche Gefahr für die Tiere, auf eine Strasse zu geraten und überfahren zu werden. Auch für die Hunde sind Verfolgungsjagden übrigens nicht ungefährlich: Wiederholt wildernde Hunde dürfen vom Wildhüter erlegt werden!

Empfehlung:
Hunde gehören auf Waldwegen grundsätzlich an die Leine. Beachten Sie insbesondere Leinengebote während der Setzzeit der Rehe (Mai, Juni) – in den meisten Schweizer Gemeinden gilt gar Leinenpflicht von April bis Juli – und lassen Sie Ihren Hund nicht durch Mähwiesen laufen! Nur Hunde mit sehr gutem Appell, die sich jederzeit abrufen lassen, dürfen auf offener Flur oder auf Wanderwegen ausserhalb des Waldes von der Leine gelassen werden. Achten Sie darauf, in Sicht- und Rufkontakt mit dem Tier zu bleiben.


Mountainbiker
Biker haben für Wildtiere ein beträchtliches Störpotential: Sie tauchen oft plötzlich und mit nur kurzer Vorwarnzeit auf und erreichen entlegene Gebiete; beim Vorbeifahren in hohem Tempo oder von ganzen Gruppen verursachen sie beträchtliche Störungen durch Lärm (Bremsen, Rufe), und durch ihre Gestalt und Geschwindigkeit können sie auf Wildtiere bedrohlich wirken. Bewegen sich Wildtiere entlang von Wanderwegen (kommt bei Rehen und Gämsen vor), besteht bei plötzlichen Begegnungen sogar Kollisionsgefahr.

Empfehlung:
Halten Sie sich an ausgeschilderte Bike-Routen und respektieren Sie Fahrverbote und Wildruhezonen. Fahren Sie immer nur so schnell, dass Sie notfalls noch kontrolliert bremsen können. Vermeiden Sie unnötigen Lärm und verfolgen Sie keinesfalls ein Wildtier mit dem Rad! Begegnen Sie einem Wildtier, halten Sie an und warten Sie ab, bis es sich zurückgezogen hat, oder passieren Sie es im Schritt und schieben Sie das Velo. Vergessen Sie nicht, Weidezäune und Gatter hinter sich wieder zu schliessen!


Wassersportler und Angler Wasservögel benötigen für Brut und Jungenaufzucht, aber auch für Mauser und Überwinterung ganzjährig geschützte Bereiche auf Seen und Fliessgewässern, wo sie nicht durch Motorboote, Surfer oder Schwimmer gestört werden. Auch von Sportanglern ist gegenüber der Tierwelt allgemein Rücksicht gefragt!

Empfehlung:
Dass bei Bootsfahrten Schutzgebiete auf dem Wasser zu respektieren sind, sollte selbstverständlich sein. SurferInnen sowie LenkerInnen sowohl von Motor- als auch Segel- und Ruderbooten, Pedalos und Kanus sollten, soweit möglich, grössere Vogelansammlungen weiträumig umfahren oder zumindest die Geschwindigkeit bei einer Annäherung deutlich drosseln. Kite-Surfer sollten sich nur in dafür ausgeschiedenen Gebieten aufhalten oder, wenn diese nicht definiert sind, sich von Vogelrastplätzen und Schilfgebieten fernhalten. Besonders sensible Gebiete sind während der Brut- und Mauserzeit im Frühling und Sommer die Schilfgebiete an den Mittelland-Seen und an langsam fliessenden Flüssen. Das Schilf beherbergt Vogelnester und ist geschützter Rückzugsort für Jungvögel, aber auch für Vögel im Gefiederwechsel, die mit ihren Energiereserven vor dem herbstlichen Wegzug haushälterisch umgehen müssen. Störungen am und im Schilf können zu plötzlichen Fluchten führen, die die Vögel für Raubfeinde (Fuchs, Greifvögel) verletzlich machen und an ihren Kräften zehren. Auch Schwimmer sollten daher zu Schilfbeständen Abstand wahren! Allgemein gilt, dass an Ufern keine Abfälle zurückgelassen werden sollen (auch keine alten Angelschnüre und Haken), dass man Wasservögel nicht füttert und man die Ufer schont (nicht durch dichte Ufervegetation steigen).

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Gefahr: Rehkitze bei der Grasernte schützen

Die Jagdstatistik vermeldet in der Schweiz jährlich rund 1’700 Rehkitze, die durch Mähmaschinen ums Leben kommen. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen. Doch man kann junge Rehe vor diesem schrecklichen Tod bewahren.

Gibt es vorbeugende Massnahmen?
Inwiefern Rehe überhaupt daran gehindert werden können, sich in Mähwiesen zu verstecken, ist unter Experten umstritten. Eine genaue Kenntnis der problematischen Wiesen und des Rehverhaltens sowie eine enge Kooperation von Landwirten, JägerInnen und ggf. freiwilligen Tier- und NaturschützerInnen ist vonnöten, um gefährdete Gebiete rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Folgende Beobachtungen lassen eine Gefährdungssituation vermuten:

  • Wiesen mit Vegetation zwischen 30 und 130 cm Höhe
  • Rehgeissen, die zur Setzzeit wiederholt dieselbe Wiese aufsuchen
  • Rehgeissen, die auf Lockpfeifen reagieren, welche die Hilferufe der Kitze imitieren.
    Aber: Dass keine Rehgeiss auf Lockrufe reagiert, bedeutet nicht, dass auch wirklich keine Kitze
    zugegen sind!

Um die Rehgeissen fernzuhalten, werden am Vortag des Mähens flatternde Aluminium- und Plastikbänder oder CDs an Pfosten in der Wiese aufgestellt (Verblenden), oder die Tiere sollen mittels Duftstoffen, wie Raubtiergeruch, ferngehalten werden (sog. Verwittern). Es kann auch helfen, wenn die Wiese am Vortag angemäht wird und die dadurch verunsicherte Rehgeiss ihren Nachwuchs
allenfalls umquartiert. Diese Massnahmen sind allerdings nur bedingt wirksam. Rehkitze suchen instinktiv hohes Gras auf und lassen sich davon – anders als die Rehgeiss – auch nicht durch Feindgeruch oder Flatterbänder abbringen. Rehgeissen reagieren unterschiedlich auf Abschreckungsversuche; der Gewöhnungseffekt ist hoch. Präventionsmassnahmen allein reichen daher nicht aus, um Unfälle sicher zu vermeiden!

Auch mit angepasstem Mähen kann die Unfallgefahr reduziert werden. Es wird empfohlen, das
Feld grundsätzlich von innen nach aussen zu mähen. Liegt das Feld an einer Strasse, dann soll weg
von der Strasse gemäht werden. Liegt es an einem Wald, dann soll Richtung Wald gemäht werden.

Wie lassen sich Rehkitze finden?
Multikopter: Bei der BFH-HAFL-Rehkitzrettungs-Methode fliegt das Fluggerät (Drohne, Multikopter) die zu mähenden Wiesen über einen Autopiloten gesteuert ab und registriert die Bodentemperatur mittels einer Wärmebildkamera. Die Bilder werden live auf einen Bildschirm beim Piloten übertragen, wo die Kitze aufgrund ihrer Körpertemperatur als helle Flecken in der dunklen Wiese erscheinen. Deren Position im Feld wird gespeichert und nach der Feldabsuche überprüft. Auch hier ist es wichtig, dass die Aktion möglichst früh am Morgen stattfindet, solange sich das Feld noch nicht aufgeheizt hat und die Temperaturdifferenz zum Kitz zu klein wird. Der Verein Rehkitzrettung Schweiz bietet für den Landwirt kostenlose Rehkitzrettungsflüge an. Der STS unterstützt diese Aktion mit seiner eigenen Drohnenflotte, die den Pilotinnen und Piloten zur Verfügung gestellt werden. Das Netz von fliegenden Rehkitzrettungsteams befindet sich im Aufbau und steht noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Trotzdem konnten im Jahr 2021 schon über 2’500 Rehkitze dank dieser Methode gerettet werden.

ISA-Wildretter
Es handelt sich um eine knapp 5 kg schwere, 5,5 m lange, ausziehbare Teleskopstange aus Aluminium, an der in regelmässigen Abständen 10 Infrarotdetektoren befestigt sind. Das Gerät wird in Bauch- bis Brusthöhe (mind. 1 m ab Boden) an einem bequemen Tragegurt durch die Wiese getragen. Die suchende Person schreitet die Wiese in regelmässigen Linien ab. Entdeckt einer der Sensoren eine Wärmequelle, ertönt ein Warnton, und auf der Konsole wird im Displayfeld angezeigt, welcher Detektor das Signal gegeben hat. Mit Vorteil wird das Gerät frühmorgens eingesetzt, wenn sich die Körperwärme des Rehkitzes noch deutlich vom kühleren Boden abhebt. Der ISA-Rehkitzretter wird in der Schweiz durch die Firma Zootechnik Rüti GmbH vertrieben.

Infrarotsensoren an Mähmaschine
Die Firma Claas hat in Deutschland dazu einen Sensorarm entwickelt, der seitlich an der Mähmaschine angebracht wird. Diese Auslegerarm-Methode hat allerdings ihre Tücken (Vibrationen, Unterbruch der Mäharbeit bei jedem (Fehl-)Alarm), und ist nur für sehr flache, grosse Felder eine Option.

Balken mit optischen Sensoren
Die Firma Pöttinger hat mit dem Sensosafe eine Methode entwickelt, die den Untergrund optisch
erfasst und bei Gefahrenerkennung die Fahrerin oder den Fahrer in der Kabine optisch und akustisch
warnt. Der Traktor muss darauf möglichst schnell angehalten und/oder das Mähwerk ausgehoben
werden. Bei der Frontmäherversion wird die Mäheinheit bei Gefahr zusätzlich automatisch angehoben. Dieses Prinzip mit den optischen Sensoren und der integrierten Beleuchtung kann unabhängig von Tageslicht und Umgebungstemperatur betrieben werden. Erste Erfahrungen im Ausland sind vielversprechend, im Frühjahr 2022 sollen nun auch in der Schweiz erste Einsätze mit dieser neuen Technologie stattfinden.

Was tun mit aufgefundenen Rehkitzen?
Rehkitze dürfen nicht mit den blossen Händen berührt werden, denn die Mutter könnte sich am Menschengeruch stören. Zudem wären die Kitze für Fressfeinde nicht mehr geruchlos. Daher sollten die Hände gründlich mit Erde und frischem Gras eingerieben und Kitze nur indirekt durch eine Schutzschicht aus Gras aufgehoben werden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie mit dem Kitz verfahren werden soll:

  • Fundort markieren und Kitz unter einer Holzkiste liegen lassen. Kiste in den gemähten Schwad
    verstellen und weiter mähen (kann bei grosser Hitze und durch Lärm der Maschine problematisch
    sein).
  • Kitz in einer Holzkiste an den Wiesen- bzw. Waldrand tragen und im Schutz einiger Büsche abstellen. Nach der Mahd wieder freilassen.
    Die Mutter sucht ihre Kitze am Abend auch am Wiesen- oder Waldrand auf, um sie zu säugen und
    führt sie dann zumeist in ein neues Versteck.

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Gefahr: Tier im Verkehr

Jede Stunde wird auf unseren Strassen ein Reh totgefahren. Rund 20’000 Wildtierunfälle werden jährlich gemeldet, und die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Tiere achten nicht auf den Verkehr. In ihrem Instinkt sind Strassen als Gefahrenkategorie nicht verankert. Sie müssen die Gefahren der Strasse am eigenen Leib erfahren – und oftmals endet dies tödlich. Die Futter- oder Partnersuche zwingt Wildtiere in unserem dicht besiedelten Land aber immer wieder, Strassen zu überqueren. Unfälle passieren auch mit Kühen, Pferden, Hunden und Katzen, wenn AutofahrerInnen zu wenig Vorsicht walten lassen.

Welche Tiere sind betroffen?

Rehe, Hirsche und Wildschweine:
Diese Tiere sind vor allem abends und nachts unterwegs. Meist trifft man Reh- und Hirschmütter mit ihren Jungtieren, Rehgeiss und Rehbock, oder eine Muttersau mit Frischlingen an. Aber auch ganze Wildschweinrotten oder Hirschrudel überqueren Strassen. Vorsicht: Dem ersten Reh oder Wildschwein folgt meist ein zweites oder drittes! Weibliche Rothirschrudel folgen dem Leittier auf die Strasse.

Füchse, Dachse, Marder, Luchse, Igel:
Diese heimlichen Tiere werden nachts vom Auto aus leicht übersehen. Vor allem unerfahrene Jungtiere sind gefährdet. Vorsicht: nachts sind viele Tiere – auch in Wohngebieten − unterwegs.

Vögel:
Greif- und Rabenvögel fressen oft überfahrene Tiere, die auf der Strasse liegen.
Vorsicht: Hinabstossende oder auffliegende Vögel können in den Bereich des fahrenden Autos gelangen!

Hunde und Katzen:
Katzen rennen auf ihren Streifzügen oft über die Strasse. Auch mit herumlaufenden Hunden ist innerorts zu rechnen. Vorsicht: Innerorts und speziell in Wohnquartieren ist immer mit frei herumlaufenden Haustieren zu rechnen!

Amphibien:
Feuchtes, warmes Frühlingswetter ist Wanderzeit für Amphibien, denn dann suchen sie ihre Laichgewässer auf. Vorsicht: Im Frühjahr ist nachts mit Tausenden Fröschen und Kröten auf den Strassen zu rechnen. Beachten Sie die Warnschilder, fahren Sie langsam oder meiden Sie betroffene Strassen gänzlich.

Kühe, Schafe, Pferde:
Im Landwirtschaftsgebiet und speziell in den Bergen ist v.a. im Frühsommer und Herbst mit Viehherden auf den Strassen zu rechnen. Auch Reiter oder Kutschen müssen als Verkehrsteilnehmer respektiert werden. Halten Sie an, bis eine Herde die Strasse überquert hat. Überholen Sie Herden, Reiter oder Kutschen nur langsam und mit möglichst viel Abstand.
Achtung: Betätigen Sie auf keinen Fall die Hupe.

Wann ist es besonders gefährlich?
Einige Situationen bergen eine besonders hohe Gefahr für Tierunfälle. Autolenker, die sich dieser Gefahren bewusst sind, können durch eine angepasste Fahrweise Unfälle vermeiden.

Morgen- und Abendstunden:
In der Morgen- und Abenddämmerung sind besonders viele Wildtiere unterwegs, und für die FahrzeuglenkerInnen ist die Sicht eingeschränkt. Fahren Sie immer mit Licht und mit höchster Aufmerksamkeit!

In der Nacht:
In der Dunkelheit sind nachtaktive Tiere schlecht oder erst spät zu sehen und bleiben vom Scheinwerferlicht geblendet auf der Strasse stehen. Fahren Sie immer nur so schnell, dass Sie innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können.

Im Frühjahr:
In dieser Jahreszeit sind viele Tiere auf Partnersuche oder unternehmen mit ihren Jungtieren die ersten Ausflüge. Junge Rehböcke sind auf Reviersuche und bei Kämpfen zwischen Böcken laufen die Unterlegenen auf der Flucht oft «kopflos» auf die Strasse.

Im Sommer:
Amphibien und Reptilien nutzen vor allem im Gebirge, die von der Sonne aufgeheizten Strassen, um sich aufzuwärmen. Es ist mit Kröten, Eidechsen oder Schlangen auf den Strassen zu rechnen.

Im Herbst:
Meiden Sie Gebiete, in denen Treibjagden ausgeschildert sind. Fliehendes Wild oder stöbernde Hunde könnten Ihnen unvermittelt vor das Auto laufen.

Im Winter:
Im Winter halten sich auch Hirsche oder Gämsen vermehrt in Tälern auf. Rehe und Hirsche lecken gerne Salzresten von den Strassen. Sie werden im Dunkeln oft zu spät entdeckt und angefahren.

Was tun, wenn es trotzdem kracht?
Auch den aufmerksamsten FahrzeuglenkerInnen kann ein Unfall passieren. Gemäss Gesetz sind bei Unfällen mit jagdbarem Wild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Marder) oder mit geschützten Tierarten (Luchs, Wolf, Greifvögel) unverzüglich die Polizei und, bei Haustieren, der Tierbesitzer zu benachrichtigen (sofern dieser bekannt ist oder eruiert werden kann, bspw. durch Halsband). Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar!

1. Sofort Anhalten und Warnblinker einschalten.
2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck). Ist das Tier geflohen, Unfallstelle markieren.
3. Polizei benachrichtigen – egal, ob bei Wild- oder Haustierunfällen (die Polizei bietet die Fachleute auf). Tel. 117. Wer sich in der Gegend nicht auskennt, sollte sich an den Strassenlaternen orientieren. Diese sind mit Identifikationsnummern versehen, welche für Polizei und Wildhut hilfreich sein können.
4. Tote Tiere an den Hinterläufen an den Strassenrand ziehen. Evtl. vorher Fotos machen (v.a. im Fall von Haustieren), Zeugen suchen.
5. Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern! Wichtig ist, nicht selber zu versuchen, einem verletzten Wildtier zu helfen. Die Nähe von Menschen verängstigt es, der Stress und das Leid sind noch schlimmer; Verletzungen können durch Flucht- oder Verteidigungsversuche verschlimmert werden.

Verantwortungsvolle FahrerInnen schauen aber auch bei Kollisionen mit kleineren Tieren wie Igeln, Krähen und anderen Vögeln oder Amphibien und Reptilien wenn irgend möglich nach, ob das Tier noch lebt und ggf. die Polizei / Wildhut benachrichtigt werden muss, um ein schwer verletztes Tier fachmännisch zu erlösen. Lieber einmal zu viel Meldung erstatten, als einmal zu wenig! Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur, wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht und erlöst werden. Wichtig ist, dass Sie dem Wildhüter Angaben machen können über den Unfallverlauf und die Fluchtrichtung des Tieres. So kann er das verletzte Tier möglichst rasch mit dem Schweisshund aufspüren.

Versicherungstechnische Fragen
Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen und der Unfall sofort der Polizei gemeldet und protokolliert wurde. Für den Autofahrenden gilt auch bei einer Kollision mit Tieren die Gefährdungshaftung. Der Autofahrer, bzw. sein Haftpflichtversicherer, muss also einen Teil der Haftung übernehmen, selbst wenn kein Selbstverschulden vorliegt. Läuft bspw. ein Hund ins Auto, muss i.A. die Versicherung des Fahrers zwei Drittel der Kosten übernehmen, die dem Hundehalter entstehen. Dessen Anteil erhöht sich nur, wenn ihm ungenügende Beaufsichtigung nachgewiesen werden kann. Überlebt das Tier den Unfall nicht, kann der Besitzer Schmerzensgeld fordern. Bei kleineren Verletzungen übernimmt der Fahrer den Anteil des Versicherers häufig selbst, um eine Rückstufung in der Bonusskala zu vermeiden.

Kollisionsschäden am Auto sind durch die Teilkaskopolice gedeckt und fallen unter das Schadereignis «Unfall mit Tieren», welches sowohl Haus- als auch Wildtiere umfasst. Weichen Sie einem Tier aus, gilt ein allfälliger Schaden (z. B. durch Kollision mit Baum oder Leitplanke) nicht als Wildschaden und ist nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben.

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Gefahr: Todesfallen Vogelschutznetz & Rebnetz

Jede Stunde wird auf unseren Strassen ein Reh totgefahren. Rund 20’000 Wildtierunfälle werden jährlich gemeldet, und die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Tiere achten nicht auf den Verkehr. In ihrem Instinkt sind Strassen als Gefahrenkategorie nicht verankert. Sie müssen die Gefahren der Strasse am eigenen Leib erfahren – und oftmals endet dies tödlich. Die Futter- oder Partnersuche zwingt Wildtiere in unserem dicht besiedelten Land aber immer wieder, Strassen zu überqueren. Unfälle passieren auch mit Kühen, Pferden, Hunden und Katzen, wenn AutofahrerInnen zu wenig Vorsicht walten lassen.

Falsch gewählte und montierte Netze stellen in Rebbau- und Obstkulturen, aber auch im privaten Garten eine tödliche Gefahr für Vögel, Igel und Reptilien dar. Sie verheddern sich in den Netzen und verdursten, ersticken oder werden leichte Beute von Fressfeinden. Das Tierschutzgesetz macht Bewirtschafter von Rebbergen verantwortlich für die Vermeidung von Tierleid durch falsch montierte Netze.

Empfehlungen zur Verwendung von Vogelschutznetzen:

  • Netze nur verwenden, wenn nötig und sinnvoll.
  • Falls ein Netz nötig ist, dann sind Seitennetze zu bevorzugen.
  • Vogelabwehr oder Netze frühzeitig zu Beginn der Beerenreife einrichten.
  • Netze mit weichen Fäden und hellen und auffälligen Farben wählen.
  • Netze gut befestigen und immer spannen.
  • Netzbahnen überlappen, Löcher schliessen.
  • Keine losen Netzteile auf dem Boden liegen lassen.
  • Reste von Netzen satt aufrollen und so an Rebzeile befestigen, dass sich keine Tiere darin verfangen können.
  • Netze regelmässig und gewissenhaft kontrollieren und verfangene Tiere befreien.
  • Nach der Ernte Netze sofort entfernen.

Seitennetze:
Im Fachhandel sind verschiedene Einwegnetze (Heuballennetze) und Mehrwegnetze erhältlich. Korrekt montierte Seitennetze sind für Vögel und andere Tiere ungefährlich. Empfehlenswert sind Netze mit weichen Fäden in hellen, auffälligen Farben (blau, grün), mit einer Maschenweite von höchstens 30 – 40 mm. Richtig montierte Seitennetze bergen die kleinste Gefahr für Wildtiere. Bei entsprechender Maschengrösse können Trauben auch gegen Wespen und Essigfliegen geschützt werden.

Was tun bei schlecht verlegten Netzen und verhedderten Tieren?
Ein neues Meldeformular soll helfen, dass schlecht verlegte Rebnetze erkannt, offiziell gemeldet und in der Folge rasch verbessert werden müssen. Im Fall von in den Netzen verendeten Tieren sind diese Hinweise wichtig für eine strafrechtliche Verfolgung durch die kantonalen Vollzugsorgane. Das Meldeformular finden Sie unter: www.swisswine.ch/de.

Sollten Sie in Netzen noch lebende Tiere entdecken, so sind diese sofort zu befreien. Wenn dies nicht innert 1 bis 2 Minuten gelingt, schneiden Sie diese grosszügig heraus und bringen die Tiere in eine Pflegestation.

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Gefahr: Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere

Tiere, die sich in Zäunen verfangen, leiden Todesqualen. Der Kampf ums Überleben ist oft lang und erfolglos. Besonders gefährlich sind verwahrloste, nicht unterhaltene Zäune sowie Weidenetze, die nicht täglich kontrolliert werden.

Jährlich finden zwischen 3’000 und 4’500 Wildtiere in Zäunen einen qualvollen Tod. Die Anzahl verletzter Tiere dürfte drei bis viermal höher liegen. Alleine der Kanton Bern registrierte 2018 105 in Zäunen verendete Rehe. Zu den häufigen Unfallopfern zählen, neben den Rehen, Rothirsche, Gämsen, Füchse, Feldhasen, Marderartige, Wildschweine, Höckerschwäne und Rotmilane. Eindeutige Ergebnisse lieferte die Resultateauswertung zur Problematik von Zaunsystemen. Über 70 % der verendeten Tiere starben qualvoll in Weidenetzen. Knotengitter und Litzenzäune waren weniger problematisch, aber immer noch für je 6,5 % der Todesfälle verantwortlich.

Ein guter Zaun…

  • ist straff gespannt, umschliesst nur die wirklich notwendigen Flächen und wird bei Nichtgebrauch schnellstmöglich wieder entfernt.
  • stellt für Weidetiere eine sichtbare und akzeptierte Grenze dar (Für Tieraugen sichtbare Farben, Flatter-/Warnbänder).
  • hält «schadstiftende» Wildtiere von Feldkulturen resp. Nutztierherden fern.
  • ist für Wildtiere sichtbar und – wo immer möglich und sinnvoll – durchlässig.
  • verursacht keine Verletzungen, weder bei Menschen noch bei Tieren.
  • kann nach Weidegang einfach entfernt werden (Mobilzaun).

Problematische Zäune

Stacheldraht
Stacheldraht ist schlecht sichtbar und wegen der scharfen Stachelspitzen sehr gefährlich für Mensch und Tier. Wild- und Weidetiere können sich verletzen, wenn sie Stacheldraht überspringen, unterqueren oder wenn sie gegen einen solchen Zaun laufen. An den Verletzungen gehen Wildtiere oft qualvoll ein.

Stacheldraht ist schlecht sichtbar und wegen der scharfen Stachelspitzen sehr gefährlich für Mensch und Tier. Wild- und Weidetiere können sich verletzen, wenn sie Stacheldraht überspringen, unterqueren oder wenn sie gegen einen solchen Zaun laufen. An den Verletzungen gehen Wildtiere oft qualvoll ein.

Lösung:
Verzicht auf Stacheldraht – es gibt praxistaugliche, sicherere und einfacher zu installierende Alternativen, z.B. fester, dehnbarer Litzenzaun.


Knotengitter- und Maschendraht-Zäune
Für grössere Wildtiere stellen diese Zäune unüberwindbare Hindernisse dar. Daher werden sie etwa entlang von Autobahnen erstellt, um Unfälle mit Tieren zu verhindern. Je nach Maschenweite besteht zudem die Gefahr, dass Tiere beim Durchschlüpfen hängen bleiben.

Lösung:
Möglichst auf diese Zäune verzichten. Auf jeden Fall nur in überwachten Situationen einsetzen, z. B. für den Schutz von Obstkulturen oder für feste Weide in unmittelbarer Hofnähe. Tägliche Kontrolle!


Weidenetze
Dieses Zaunsystem wirkt wie ein Fangnetz. Wenn sich Tiere darin verheddern, haben sie keine Chance mehr, sich selbst zu befreien.

Lösung:
Möglichst auf Weidenetze verzichten. Auf jeden Fall nur in überwachten, temporären Situationen einsetzen, z. B. beim Herdenschutz. Tägliche Kontrolle! Weidenetze sind nicht für Dauerweiden geeignet und müssen bei Nichtgebrauch umgehend, aber spätestens innert Wochenfrist abgebaut werden.


Empfohlene Zäune:
Ganz unproblematisch ist kein Zaunsystem. Für Wildtiere stellt ein Zaun immer eine mehr oder weniger deutliche Einschränkung ihres Lebensraumes dar.

Fester Drahtzaun:
eventuell stromführend oder mit einer zusätzlichen stromführenden Litze; bei Stromführung nicht zu hohe, der Tierart angepasste Leistung.

Mobiler (elektrifizierter) Mehrlitzenzaun (z. B. SmartFence): gut geeignet bei fachgerechter Installation; Entfernen nach Weidegang.

Die Forderungen des Schweizer Tierschutz STS sind klar: Zäune sind bei Weideführung täglich zu kontrollieren. Nicht mehr gebrauchte und nicht mehr unterhaltene Zäune sind umgehend zu entfernen. Stacheldraht soll generell verboten werden.

Wer Zäune setzt, ist für deren Funktion und Zustand verantwortlich. Verantwortungsbewusste Landwirte und Tierhalter nehmen Rücksicht beim Erstellen und beim Unterhalt von Zäunen, sowohl auf ihre Weidetiere als auch auf Wildtiere. Und verantwortungsbewusste Landwirte und Tierhalter informieren sich über die verschiedenen Möglichkeiten, über geeignete Zauntypen je nach Tierart und Situation und über die möglichen Gefahren unterschiedlicher Zaunsysteme.

Mehr Informationen

Krankes oder verletztes Wildtier gefunden – Was ist zu tun?

Jedes Jahr werden Tausende junger, verletzter und kranker Wildtiere von tierliebenden Menschen bei Wildtierstationen zur Pflege abgegeben. Doch nicht immer benötigen scheinbar notleidende Wildtiere menschliche Hilfe – und manchmal richtet eine vermeintliche «Rettung» mehr Schaden als Nutzen an! Hier finden sich Tipps, wie häufige Situationen richtig eingeschätzt und im Sinne des Tierwohls sinnvoll gehandelt werden kann.


Kaninchen im Gras

Wildtieren helfen – wann und warum?

Während die einen Menschen eher der Natur ihren Lauf lassen wollen und grundsätzlich auf Hilfeleistung für kranke oder hungergeschwächte Wildtiere verzichten, ja darin sogar eine Beeinträchtigung der «natürlichen Auslese» sehen, sehen TierschützerInnen eine ethische Verpflichtung, leidenden Mitgeschöpfen zu helfen. Leider sind die meisten Menschen sehr subjektiv in Bezug auf die Tiere, denen sie Hilfe angedeihen lassen: Haustieren eher als Wildtieren, Säugetieren und Vögeln eher als Amphibien oder Fischen, und geschützten Arten eher als vermeintlichen Schädlingen…!

Hilfe aus Tierschutzsicht

Aus Tierschutzsicht ist Hilfe angebracht und vernünftig, wenn mindestens einer der untenstehenden

  • Wenn der Mensch und seine Aktivitäten Grund für das ungewollte und vermeidbare tierische Leiden sind (z.B. Verkehrsunfall, Verwickeln in Weidezäunen, Vogelschlag an Glasscheiben);
  • Wenn das Tier eine realistische Überlebenschance hat, also gepflegt und wieder freigelassen werden kann;
  • Wenn das Tier möglichst schnell und human von seinem Leiden erlöst werden muss.

Gut zu wissen

  • Auch bei Hilfeleistungen an Tieren müssen das dabei evtl. entstehende, zusätzliche Leiden
    (Operationen, Gefangenschaft, bleibende Handicaps), das Hervorrufen von Angst (beim Einfangen)
    oder anderen Schäden (etwa nicht artgerechte Haltung in Gefangenschaft) möglichst vermieden oder durch den Zweck der Hilfeleistung gerechtfertigt werden können.
  • Grundsätzlich dürfen Wildtiere nicht eingefangen und ohne Bewilligung gehalten werden. Ausgenommen ist selbstverständlich die kurzfristige Betreuung eines Notfalls!
  • Grundsätzlich dürfen Wirbeltiere nicht von Laien getötet werden, da diese keine schmerzfreie
    Tötung garantieren können.
  • Wer Wildtiere einfängt und ohne Bewilligung hält – auch in der Absicht zu helfen – macht sich
    strafbar.
  • Anerkannte Pflegestation (Igelstationen, Vogelstationen, Tierspital etc.) besitzen eine Bewilligung,
    Wildtiere zur Pflege aufzunehmen.

Verletztes oder krankes Wildtier gefunden?

Eine Meldepflicht besteht nicht, jedoch sollte aus Tierschutzsicht unbedingt sofort der Wildhüter informiert werden! (Über Polizei 117 oder die Gemeinde).

Häufige Fälle


Igel

Igel werden hauptsächlich im Spätherbst und Frühjahr aufgefunden, wenn sie entweder zu wenig Fettvorräte haben, um den Winterschlaf anzutreten, oder im zeitigen Frühjahr geschwächt und unterernährt aufwachen. Auch kranke Igel (Parasitenbefall, Lungenprobleme) sind relativ häufig. Verwaiste Nestjunge benötigen Hilfe.

  • Wann und wie handeln? Winterigel mit weniger als 300 g Körpergewicht, von Parasiten befallene oder kranke (hustende, abgemagerte) Tiere, verletzte Tiere sowie verwaiste Nestjunge benötigen Hilfe. Tiere mit Handschuhen aufheben und in Kartonkiste setzen.
  • Wem melden? Der nächstgelegenen Igelpflegestation. Zusätzlich den Wildhüter informieren.

Jungvögel

Längst nicht alle Jungvögel, die scheinbar hilflos am Boden oder auf Ästen sitzen, benötigen Hilfe! Viele haben bloss ihr zu eng werdendes Nest verlassen (sog. «Ästlinge») und werden von den Alttieren weiterhin gefüttert. Insbesondere junge Eulen und Greifvögel sind selten hilfsbedürftig! Meist reicht es, das Tier ausser Gefahr (Verkehr, Katzen) zu bringen und auf einen Ast oder Zaun zu setzen.

  • Wann und wie handeln? Jungvögel, welche die Katze ins Haus bringt oder deren Eltern nachweislich tot sind (resp. nach über einer Stunde nicht auftauchen); verletzte oder unterkühlte Jungvögel; in der Stadt und auf Strassen verirrte Jungvögel von Enten, Gänsesägern, Schwänen; junge Mauersegler oder Schwalben, die am Boden liegen oder in Dachstöcken eingeschlossen sind. Vögel in gepolsterter Kartonschachtel transportieren. Vögel bis zur Abgabe nicht füttern – falsches Futter macht die Situation nur schlimmer! Wasser geben ist ok.
  • Wem melden? Der nächstgelegenen Vogel- oder Wildauffangstation melden; zusätzlich den Wildhüter informieren.

Verletzte und geschwächte Vögel

Glasscheiben, Stromleitungen oder Katzenattacken führen bei Vögeln zu teilweise schweren Verletzungen an Kopf, Flügeln, Weichteilen oder Läufen. Auch Krankheiten, Hunger oder Vergiftungen mit Bleischrot schwächen Vögel und bringen sie in Notlagen.

  • Wann und wie handeln? Vögel, die nicht mehr fliegen können, apathisch wirken, bei Annäherung keine oder erfolglose Fluchtversuche ergreifen, von Katzen verletzt werden, nach Kollisionen mit Scheiben liegen bleiben, oder gebrochene Flügel oder Läufe haben, sind immer ein Notfall! Den Vogel keinesfalls einfach aufheben und in die Luft werfen! Fliegt ein auf offener Hand gehaltener Vogel nicht von alleine fort, ist er ohne Hilfe nicht mehr überlebensfähig!
  • Beim Einfangen Ruhe bewahren, Vogel nach Möglichkeit in eine Nische oder gegen eine Wand drängen, hastige Bewegungen vermeiden und Tiere behutsam anfassen. Beim Einfangen grosser, wehrhafter Vögel (Greifvögel, Reiher, Schwäne) Handschuhe anziehen und auf Augen Acht geben, ein Tuch oder eine Jacke über das Tier werfen oder ein Fangnetz gebrauchen. Transport in Kartonschachtel mit Luftlöchern.
  • Vögel, die in Glasscheiben geflogen sind, sollte man behutsam in eine Kartonschachtel legen und diese an einen geschützten, dunklen Ort (ausserhalb direkter Sonne oder grosser Kälte) stellen – sofern das Tier nicht offensichtliche Verletzungen (Brüche, Kopfverletzungen) aufweist und der sofortigen Hilfe bedarf! Wenn der Vogel sich nach ein, zwei Stunden nicht erholt hat und von sich aus wegzufliegen versucht, oder ständig den Kopf schief hält, muss er in Pflege gebracht werden.
  • Wem melden? Bei verletzten Greifvögeln, Eulen, Hühnervögeln, Enten, Gänsen und Schwänen unbedingt zuerst den Wildhüter kontaktieren! Bei kleineren Vögeln nächstgelegene Vogelauffangstation kontaktieren.

Fledermäuse

Gelegentlich findet man geschwächte Fledermäuse oder bringt eine Katze eine noch lebende Fledermaus nach Hause. Manche verheddern sich in Vorhängen oder bleiben an Fliegenfallen hängen. Fledermäuse, die tagsüber aktiv sind, sind nicht selten krank.

  • Wann und wie handeln? Von Katzen gefangene Fledermäuse sind meist verletzt, selbst wenn äusserlich nichts zu sehen ist. Diese Tiere sollten schnellstmöglich zu einer Pflegestation oder zum Tierarzt gebracht werden. Verlinkung: www.fledermausschutz.ch. Verirrte Fledermäuse in der Wohnung finden meist den Weg nach draussen, wenn man das Fenster über Nacht weit offen stehen lässt, Lichter löscht und Türen schliesst. Verfangene Tiere grosszügig mit einer Schere freischneiden und in Pflege bringen. Fledermäuse in Brunnen oder Pools aus dem Wasser heben, in ein Tuch wickeln und an die Wärme bringen. Falls sie abends trotz Starthilfe (Kartonschachtel erhöht anbringen, Holzstück als Kletterhilfe (Socke) und Abflugrampe hinein legen) nicht von selber losfliegt, in Pflege bringen.
  • Wem melden? Stiftung Fledermausschutz Schweiz. Sicherheitshalber auch den/die WildhüterIn informieren. Vogelauffangstation; aber auch hier empfiehlt sich zusätzlich die Information des/der WildhüterIn.

Fuchs- und Marderwelpen

Da Steinmarder und Füchse als ausgesprochene Kulturfolger in unseren Städten leben, kommt es immer wieder vor, dass man ihre Welpen in Gärten, Scheunen oder Dachstöcken antrifft. Ehe man handelt, sollte man allerdings sicher sein, dass die Jungtiere Hilfe benötigen. Im Alter von rund drei Monaten verlassen sie nämlich auf eigene Faust das Nest und machen ihre ersten Ausflüge. Dabei ist die Mutter nicht immer in Sichtweite, denn sie muss ja Nahrung beschaffen!

  • Wann und wie handeln? Wenn ein ausserhalb eines Wurfnests / eines Baus aufgefundenes Jungtier offensichtlich noch hilflos ist (geschlossene Augen und/oder Kriechen auf dem Bauch, unsicherer Gang, Fiepen) und die Mutter länger als eine Stunde fernbleibt; oder wenn ein Welpe verletzt, krank (verstopfte Nase, tränende Augen, verschmutzte Afterregion) oder unterkühlt (Zittern, Körper deutlich kälter als Hand) ist.
  • Wem melden? Dem/der WildhüterIn. Diese(r) wird die nächste Wildauffangstation (www.wildstation.ch) kontaktieren. Jungtiere werden dort meistens aufgenommen und gepflegt.

Eichhörnchen, Siebenschläfer

Jungtiere von Nesthockern wie Eichhörnchen oder Siebenschläfern fallen gelegentlich aus dem Nest und werden von Spaziergängern oder Gartenbesitzern aufgefunden. Gelegentlich findet die Mutter die Welpen und bringt sie zurück ins Nest; meist wären diese Jungtiere aber verloren. Hilfe ist daher in den meisten Fällen angebracht.

  • Wann und wie handeln? Bei Nesthockern, die ausserhalb eines Nests aufgefunden werden; sowie bei verletzten oder unterkühlten Tieren. Behutsam in ein Tuch wickeln und in eine Kartonschachtel legen und schnell in professionelle Pflege bringen.
  • Wem melden? Dem/der WildhüterIn. Er/Sie wird veranlassen, dass das Tier der nächsten Wildauffangstation (www.wildstation.ch) abgegeben wird. Gesund gepflegte Jungtiere können meist erfolgreich wieder freigelassen werden.

Reptilien und Amphibien

Kröten, Schlangen und Blindschleichen werden zuhauf auf den Strassen überfahren oder von Rasenmähern oder Katzen verstümmelt. Spezialisierte Pflegestationen für verletzte Amphibien und Reptilien gibt es nicht. Die wenigsten Tierärzte sind in der Lage, medizinisch weiterzuhelfen.

  • Wann und wie handeln? Aufgrund der fehlenden Pflegemöglichkeiten und der Schwierigkeit, diese Tiere fachgerecht zu töten, sollten Reptilien und Amphibien in Ruhe gelassen werden. Bei geringfügigen Verletzungen, z.B. abgetrennten Schwänzen oder Zehen, (die für das menschliche Auge bisweilen dramatischer aussehen, als sie sind), verfügen Reptilien und Amphibien über erstaunliche Selbstheilungskräfte. Findet man ein schwer verletztes Tier auf, sollte man zumindest einen Wildhüter oder die lokale karch-Sektion (www.karch.ch) kontaktieren – evtl. kennen diese Personen in der Gegend, die sich um das Tier kümmern können.
  • Wem melden? Eine Meldung an die Polizei ist dann sinnvoll, wenn auf einem Strassenabschnitt mehrere Dutzend Frösche oder Kröten überfahren wurden. Der entsprechende Strassenabschnitt kann signalisiert und es kann dort zumindest im kommenden Jahr ein Froschzaun erstellt werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Wer ein krankes oder verletztes Wildtier zu einem Tierarzt oder einer Pflegestation bringt, gilt grundsätzlich als deren Auftraggeber und hat deshalb auch deren Kosten zu tragen. Möchte er bzw. sie diese Pflegekosten nicht tragen, muss er bzw. sie dies bei der Übergabe des Tieres klar zu erkennen geben. Pflegestationen werden in diesen Fällen die Pflege trotzdem übernehmen, da sie sich in der Regel über Spenden finanzieren können. Anders sieht es bei Tierärztinnen und Tierärzten aus: diese könnten dann die Pflege des verletzten Tieres ablehnen, denn eine gesetzliche Pflicht zur

Hilfeleistung gibt es für sie nicht. Ist die Tierärztin oder der Tierarzt jedoch Mitglied bei der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, so ist sie bzw. er gemäss den Standesregeln dieses Verbandes immerhin verpflichtet, dem Tier erste Hilfe zu leisten. Darunter fallen aber keine teuren Operationen oder lange Aufenthalte in der Praxis.

Fazit

Von gut gemeinten eigenen Massnahmen wie Einfangen und privates Pflegen kranker oder verletzter Wildtiere, eigenmächtiger Tötung im Sinne einer «Erlösung» oder Verbringung eines Wildtieres zum Tierarzt ohne vorgängige Information des Wildhüters ist abzusehen. Immer sollten Wildhüter und Polizei sowie zugleich auch die für die Tierart zuständigen Auffangstationen direkt kontaktiert und das Tier in fachliche Pflege gebracht werden.

Im Zweifelsfalle rufen Sie die Polizei oder den lokalen Tierschutzverein an. Diese werden Sie möglichst rasch an die zuständigen Stellen weiterleiten resp. erste Massnahmen in die Wege leiten.

Anlaufstellen und Wildtierhilfe


Igelzentrum Zürich

Hochstrasse 13
8044 Zürich

Tel. 044 362 02 03
www.izz.ch

Pro Igel

Kirchgasse 16
CH 8332 Russikon

Notfallnummer: 0800 070 080
www.pro-igel.ch

Schweizerische Vogelwarte

Seerose 1
CH-6204 Sempach

Tel. 041 462 97 00
www.vogelwarte.ch

Stiftung Fledermausschutz Schweiz, Zoo Zürich

Zürichbergstrasse 221
8044 Zürich,

Fledermaus-Nottelefon 079 330 60 60
www.fledermausschutz.ch

Stiftung Wildstation Landshut

Stiftung Wildstation Landshut
Schloss Strasse 21
3427 Utzenstorf

Tel. 032 665 38 93
www.wildstation.ch

Tierspital der Universität Zürich, Klinik für Zoo-, Heim- und Wildtiere

Winterthurerstrasse 260
8057 Zürich

Notfalltelefon 044 635 81 11
www.tierspital.uzh.ch

Haben Sie Fragen?


Fachstelle Wildtiere

+41 61 365 99 99
sts@tierschutz.com

Schwarz weisse Katze die hinter einem Metall Gitter sitzt.

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