Wolf und Biber sollen zum Abschuss freigegeben werden: Schweizer Tierschutz STS lehnt Revision der Jagd- und Schutzverordnung grossmehrheitlich ab
Der Schweizer Tierschutz STS lehnt die Vorlage zur Revision der Jagd- und Schutzverordnung (JSV) in weiten Teilen ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Der Revisionsentwurf wird dominiert von Eingriffsregelungen bei eigentlich geschützten Arten. So soll der Wolf quasi jagdbar und der Schutzstatus des Bibers massiv geschwächt werden.
Die Vorgaben der Bundesverfassung und des Jagdgesetzes (unter Berücksichtigung der Berner Konvention) müssen respektiert werden und der Umgang mit dem Wolf in diesem Rahmen rechtskonform bleiben. Dies bedeutet, dass der Schutz des Wolfes erhalten bleibt und er nicht zur quasi jagdbaren Art degradiert wird.
Das heisst auch, dass der Herdenschutz immer Vorrang vor Eingriffen in die Wolfspopulation hat. Abschüsse von Wölfen sind für den Schweizer Tierschutz STS nur dann zulässig,
- wenn trotz Herdenschutzmassnahmen entweder erhebliche Schäden entstanden sind
- oder die Regulierung von Rudeln notwendig ist, um schwere Schäden oder Gefahren abzuwenden, die trotz der getroffenen Schutzmassnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden.
Unauffällige Wolfsrudel schützen
Es muss sichergestellt werden, dass unauffällige Wolfsrudel von den Regelungen nicht betroffen sind. Rudel, die keine Schäden an fachgerecht geschützten Herden verursachen und nicht durch aktive Annäherung an den Menschen auffallen, müssen geschützt werden. Nur so können sie das von uns gewünschte Verhalten weitergeben. Zudem wird die wichtige Rolle des Wolfes im Ökosystem (natürliche Regulierung der Wildbestände, Verminderung des Wildverbisses im Wald etc.) zu wenig berücksichtigt und der Grundsatz, dass Wildtiere dort ein Lebensrecht haben, wo sie geeigneten Lebensraum vorfinden, missachtet.
Gegen Präventivabschüsse von Bibern
Strikt abzulehnen ist die geplante Aufweichung des Artenschutzes durch die vorgesehenen Einzelabschüsse von Bibern ohne Erreichung einer Schadensschwelle. Schon jetzt ist es gesetzlich möglich, in den Biberbestand einzugreifen. Eine explizite Nennung des Präventivabschusses des Bibers lehnt der STS ab. Ebenfalls ist die erlaubte Tötung von Bibervätern während der Fortpflanzungszeit dezidiert abzulehnen. Mit der Eliminierung des Familienvaters ist der Fortbestand der gesamten Biberfamilie gefährdet. Biber sind Förderer der Biodiversität und in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Für Verbot bleihaltiger Munition
Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst die vorgeschlagene Stärkung der Wildtierkorridore sowie die Präzisierung für die Pflege verletzter Wildtiere durch Tierärztinnen und Tierärzte, die somit Rechtssicherheit erhalten.
Zusätzlich hat der STS seine langjährige Forderung nach einem Verbot von bleihaltiger Jagdmunition erneut eingegeben. Auch bleihaltiges Schrot soll mit kurzer Übergangsfrist verboten werden.
Simon Hubacher
Leiter Medienstelle
Kontaktperson für Medienschaffende