Tierhandel melden
Dem skrupellosen Welpen- und Tierhandel einen Riegel schieben
Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen, insbesondere Hundewelpen, boomt in der Schweiz wie nie zuvor.
Viele dieser Tiere stammen aus tierquälerischen Haltungen und Zuchtbetrieben. Dort wird das Tierwohl mit Füssen getreten.
So hilft Ihre Meldung
Der Schweizer Tierschutz STS will den skrupellosen Tierhändlern das Handwerk legen. Mit Hilfe der neuen STS-Meldestelle Tierhandel soll es ihnen künftig verunmöglicht werden, in der Schweiz ihre Tiere zu verkaufen.
- Dank der Meldungen entsteht eine schweizweite Übersicht über negativ auffallende Tierhändler, unseriöse Zuchten, Importeure und skrupellose Welpenvermehrer.
- Die Strafverfolgung von illegalen Tierhändlern (etwa Welpenhändlern) kann in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verbessert werden.
- Die STS-Meldestelle verhindert Hundekäufe von skrupellosen Anbietern, so dass kein Geld in die Kassen der Tierhändler fliessen kann. Weil sich künftige Hunde- und Katzenhaltende vor dem Kauf melden und ein Inserat durch Tierschutz-Expertinnen des STS einschätzen lassen können.
So funktioniert es
Bei der Tierhandel-Meldestelle des Schweizer Tierschutz STS können Sie rasch und unkompliziert fragwürdige Händler und Inserate melden. Damit helfen Sie, den skrupellosen Tierhandel in der Schweiz zu stoppen.
Füllen Sie das Online-Formular aus
- wenn Sie Tierhandel beobachten, der unseriös erscheint oder bei Ihnen Fragen aufwirft
- wenn Sie im Internet auf Webseiten für Tierhandel stossen, die fragwürdig erscheinen
- wenn Sie ein Tier von einem unseriösen Anbieter, Züchterin und Züchter oder Verein gekauft oder adoptiert haben.
- wenn Sie im Internet auf Webseiten für Tierhandel oder Inserate stossen, die fragwürdig erscheinen
So melden Sie uns einen Fall von skrupellosem Tierhandel
- Füllen Sie das Online-Formular aus und schildern Sie dort Ihre Beobachtungen.
- Falls Sie das Online-Formular nicht ausfüllen möchten, schicken Sie uns eine Kontaktanfrage, und wir melden uns gerne bei Ihnen.
- Wir erfassen Ihre Meldung und kommen mit einer ersten Einschätzung der Situation auf Sie zu.
- Gemeinsam legen wir das weitere Vorgehen fest.
- Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.
Tierhandel Meldeformular
Tierhandel Meldung machen
Möchten Sie von uns kontaktiert werden?
Sie haben Fragen VOR einem Tierkauf?
Die STS-Expertinnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
- STS-Beratungsstelle Tierkauf: jeden Freitag 10:00–12:00 Uhr
- Telefonnummer: 061 365 99 99
- Die Beratung ist gratis.
Welche Fälle können der STS-Meldestelle Tierhandel gemeldet werden?
- Fälle von Welpenhandel:
Der skrupellose Handel mit Rassehundewelpen nimmt zu. Melden Sie uns sämtliche Fälle – egal, ob Sie ein verdächtiges Inserat gesehen haben oder Ihnen ein Hund aus «familiärer Hobbyzucht» angeboten wurde. Auch wenn Sie bereits einen Hund gekauft haben und der Verdacht aufkommt, dass das Tier doch nicht aus einer seriösen Zucht stammt oder gar illegal importiert wurde, sind Ihre Angaben für uns wertvoll.
Wichtig: Auch wenn der gekaufte Welpe gesund ist, melden Sie uns bitte den Fall. - Unseriöse Adoptions-Angebote von Hunden aus dem Ausland-Tierschutz (z.B. aus Rumänien, Ungarn, Spanien etc.):
Wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, den Hund direkt ab Transport im grenznahen Ausland abzuholen. - Unseriöse Zuchten in der Schweiz:
Sind Sie auf eine Schweizer Hunde- oder Katzenzucht gestossen, die sich als «liebevolle Hobbyzucht» oder Ähnliches ausgibt, bei näherer Betrachtung das Tierwohl jedoch nur ungenügend beachtet wird, Sie unsicher sind, ob Extremzucht gemacht oder gar Handel im grossen Stil betrieben wird? Bitte melden Sie uns diese Fälle. - Fälle, die den Verkauf von Rassekatzen betreffen (Rassekatzenhandel):
Der Handel mit Rassekatzen ist ebenfalls im Aufwind. Niemand weiss genau wo und unter welchen (schrecklichen) Bedingungen die Rassekatzen gezüchtet werden. Insbesondere Bengalkatzen, British Shorthair und oft auch Rassen, die der Extremzucht zuzuordnen sind, sind sehr beliebt. Melden Sie dem STS verdächtige Zuchten, Inserate und Angebote.
Derzeit interessiert sich der STS speziell für den Handel mit Hunden und Katzen. Falls Sie Zweifel haben, ob Sie eine Beobachtung oder ein Vorkommnis melden sollen, können Sie uns gerne vorab kontaktieren (Telefon 061 365 99 99). Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sind Sie unsicher, ob ein Tierverkauf seriös ist?
Die Maschen der Tierhändler und hauptsächlich der Welpenverkäufer werden immer perfider und ausgeklügelter. Daher ist es selbst Tierschutz-Fachpersonen heutzutage nicht mehr möglich, seriöse von unseriösen, skrupellosen Verkäufern auf den ersten Blick zu unterscheiden. Wenn Sie nach einem Kauf oder einer Adoption von einem Hund Zweifel an der Seriosität des Verkäufers bekommen, oder feststellen, dass Sie auf einen illegalen Händler hereingefallen sind:
Melden Sie sich ungeniert bei uns (Telefon 061 365 99 99).
Welche Indizien können auf skrupellosen Tierhandel hinweisen?
- Es gibt keine plausible Adresse in der Schweiz, an der sich die Zucht oder Organisation befindet (Überprüfung mit Google Maps ergibt, dass die Adresse z.B. in der Innenstadt von Zürich liegt).
- Angebote von Extremzuchten
- Die Zucht gehört zu keinem glaubwürdigen Dachverband.
- Die Zucht liegt im Ausland.
- Die Tiere sollen sich «zurzeit in den Ferien bei Bekannten im Ausland» befinden.
- Es werden Modeerscheinungen oder Rassen angeboten, von denen bekannt ist, dass es praktisch keine seriösen Zuchten in der Schweiz gibt, oder von denen bekannt ist, dass die Zucht an sich schon tierschutzwidrig ist:
- Pomeranian Spitz
- MiniAussie
- Hunde mit Merle-Färbung sämtlicher Rassen (mit unregelmässigen, zerrissen wirkenden Flecken im Fell)
- Pomsky
- Labradoodle
- Bengalkatze
- Savannahkatze
FAQ
Was bezweckt die STS-Meldestelle Tierhandel?
Dank der STS-Meldestelle Tierhandel kann unseriösen Tierhändlern der Verkauf von Tieren in der Schweiz künftig verunmöglicht werden. Mit den von der Meldestelle gesammelten Daten kann der STS nachvollziehen, wer, wann und wo mit dubiosen Tierverkäufen auffällt. Nur wenn die Verantwortlichen für diesen tierquälerischen Handel besser bekannt sind, können sie kantonsübergreifend zur Rechenschaft gezogen werden.
Aufgrund verschiedener Schlupflöcher in der Schweizer Tierschutzgesetzgebung gibt es keinen Überblick, wer in der Schweiz Hunde und Katzen züchtet, importiert oder mit ihnen handelt. Der Hundehandelsplatz Schweiz ist eine riesige «Blackbox». Deshalb wurde bisher kaum strafrechtlich verfolgt, wenn ein Hundeverkäufer etwa illegal gezüchtet oder importiert hat oder bei der Aufzucht der Welpen gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung verstösst. Auch mit problematischen Extremzuchten, die in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten sind, machen viele Anbieter gutes Geld.
Dank der Meldestelle kann der STS skrupellosen Tierhändlern das Handwerk legen. Mit Ihrer Meldung unterstützen Sie den STS dabei tatkräftig.
Welche Angaben werden für eine Meldung bei der STS-Meldestelle benötigt?
Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn Sie dem STS eine möglichst aussagekräftige Dokumentation der Ereignisse rund um den Kauf zukommen lassen. Die wichtigsten Informationen, die wir zur Bearbeitung eines Falls benötigen, finden Sie direkt im Online-Formular.
Auch wenn Sie nicht alle Informationen zur Verfügung stellen können, zögern Sie bitte nicht, eine Meldung zu machen. Wenn Sie etwa den vollständigen Namen des Verkäufers nicht kennen oder der Verkäufer einen Fantasienamen verwendet hat, ist das nicht schlimm. Auch wenn uns nur eine Handynummer vorliegt, kann dies hilfreich sein. Sollten nach Ihrer Meldung noch Unklarheiten bestehen, werden sich die STS-Expertinnen persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Es ist wichtig, dass Sie in Ihrer Meldung alle Beweise aufführen, die die Richtigkeit Ihrer Schilderungen belegen können. Es empfiehlt sich, die beobachteten Missstände möglichst genau zu dokumentieren, zu fotografieren oder zu filmen. Machen Sie Screenshots von der Korrespondenz (z.B. per Whatsapp oder E-Mail), der Verkaufsanzeige oder dem Profil des Verkäufers in den sozialen Medien.
Sollte es zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Verkäufers kommen, ist zu bedenken, dass der Tierverkäufer den Sachverhalt bestreiten kann. In diesem Fall sind die Behörden auf Beweise angewiesen. Hilfreich sind folgende Angaben:
- Möglichst genaue Angaben über den Tierhändler
- Foto- und Filmaufnahmen
- Screenshots vom Inserat
- Beim Handel in den sozialen Medien: Screenshots des involvierten Profils
- Name und Adresse von Zeugen
- Datum, Uhrzeit, Ort und Art des Verkaufs
- Art und Anzahl der betroffenen Tiere
Sind Sie Opfer des illegalen oder skrupellosen Tierhandels geworden?
Die Maschen der Tierhändler, insbesondere der Welpenhändler, werden immer perfider und ausgeklügelter. Daher ist es heute auch für Tierschutzexperten nicht immer möglich, auf den ersten Blick seriöse von unseriösen und skrupellosen Anbietern zu unterscheiden.
Wenn Sie nach dem Kauf oder der Adoption eines Hundes Zweifel an der Seriosität des Verkäufers haben oder gar feststellen, dass Sie einem illegalen Händler aufgesessen sind, brauchen Sie sich nicht zu schämen. Im Gegenteil: Ihr Wissen über den Verkäufer, den Ablauf des Kaufs oder der Adoption ist für unseren Kampf gegen den skrupellosen Tierhandel enorm wertvoll: Indem Sie uns jetzt Ihren Fall melden und uns alle Informationen über den getätigten Hundekauf zukommen lassen, tragen Sie dazu bei, dass keine weiteren Hunde unter den Machenschaften der Händler leiden müssen.
Wenn Sie vermuten, Opfer eines skrupellosen Welpenhändlers geworden zu sein, sollten Sie Folgendes tun:
- Vor allem sollten Sie auf die Gesundheit Ihres Tieres achten. Speziell bei Welpen, auch wenn sie auf den ersten Blick gesund erscheinen, ist eine tierärztliche Untersuchung in jedem Fall sinnvoll. Suchen Sie umgehend eine Tierarztpraxis auf.
- Sichern Sie alle Dokumente, die mit dem Kauf oder der Adoption zusammenhängen:
- Heimtierausweis
- Kommunikation mit dem Verkäufer: Machen Sie Screenshots der gesamten Konversation auf Whatsapp, Mail, Messenger etc.
- Verkaufsanzeige: Sichern Sie die Anzeige mit einem Screenshot.
- Gegebenenfalls Befund vom Tierarztbesuch
- Besonderheiten schriftlich festhalten: Notieren Sie alle Auffälligkeiten rund um den Kauf: Personen vor Ort, Autokennzeichen, Adresse der Übergabe, welche Angaben hat der Verkäufer zur Herkunft des Hundes gemacht, stehen dort noch weitere Tiere zum Verkauf, etc.
- Strafverfolgung prüfen: Prüfen Sie, ob gegen den Verkäufer eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Tierschutz- oder Tierseuchengesetz bei der Polizei erstattet werden kann. Wenn Sie unsicher sind oder eine rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes benötigen, können Sie sich beim STS melden: Telefon 061 365 99 99.
Was passiert nach einer Meldung bei der Meldestelle?
Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese in unserer Datenbank erfasst. Die Meldungen werden von unserem Expertenteam nach Tierschutzrelevanz und Dringlichkeit analysiert. Je nach Sachverhalt und Dringlichkeit erhalten Sie als Melderin oder Melder innerhalb einer Woche per E-Mail oder telefonisch eine Rückmeldung und einen Vorschlag mit verschiedenen Handlungsmöglichkeiten.
Bitte beachten Sie, dass der STS nicht bei jeder Meldung gegen den Händler vorgehen kann: Oft hilft es schon, wenn wir den Fall (inkl. Namen des verdächtigten Händlers) in unserer Datenbank erfassen können. So können wir in Zukunft besser und schneller reagieren, wenn z.B. einige Monate später ein ähnlich unseriöses Angebot von der gleichen Verkäuferschaft gemeldet wird.
Was ist illegaler Welpenhandel?
Illegaler Welpenhandel ist die «klassische Form» des Hundehandels, die in Tierschutzkreisen seit vielen Jahren bekannt ist: Rassehundewelpen werden im Ausland unter katastrophalen Bedingungen produziert, mit dem einzigen Ziel, die Welpen gewinnbringend zu verkaufen. Diese sogenannten Vermehrungsstationen befinden sich meist in Osteuropa (Slowakei, Ungarn, Rumänien). Die mit dem illegalen Welpenhandel verbundenen Tierschutzprobleme sind vielfältig.
Aus welchen Gründen ist der Welpenhandel problematisch?
Das Schicksal der erschöpften Mutterhündinnen, der Zuchtrüden sowie der sich nicht optimal entwickelnden Wurfgeschwister wird mit jedem Welpenkauf beeinflusst. Hier gilt: Wer keinen Profit bringt, wird aussortiert. Jeder Kauf verursacht somit Tierleid für weit mehr Tiere als nur den gehandelten Welpen selbst. Da die Zuchttiere selbst nicht verkauft werden, leiden sie ihr ganzes Leben lang.
Aufzuchtbedingungen
Die Welpen inklusive Elterntiere werden unter desaströsen, tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen. Die Hündinnen werden bei jeder Läufigkeit gedeckt, Welpen viel zu früh von den Müttern und Wurfgeschwistern getrennt, um Aufzuchtkosten zu sparen. Ihr Immunsystem bleibt häufig lebenslang schwach. Die Hunde sind schlecht sozialisiert, oft traumatisiert und verhaltensgestört.
Extremzucht
Welpenhändler produzieren, was gefragt ist, also Moderassen, «exklusive» Farbschläge und problematische, extreme Zuchtformen. Zum Beispiel stark brachycephale und/oder Merle-Hunde, Teacup- oder Mini-Hunde: Schlicht alles, was «exotisch» ist und sich teuer verkaufen lässt.
Transport
Der lange (Sammel-)Transport von den Produktionsstätten bis in die Verkaufsländer ist eine Strapaze für die sehr jungen Welpen. Die Ansteckungsgefahr ist gross (z.B. Parvovirose, Staupe). Manche überleben den Transport nicht oder stark geschwächt. Zur Sterblichkeit während der Transporte liegen keine Daten vor.
Welche Arten von Hundehandel gibt es?
«Klassischer» Welpenhandel
Typischerweise sind bei dieser Handelsform Rassehundewelpen zwischen 8 und 15 Wochen betroffen. Der STS schätzt, dass rund 40 Prozent der Importe hier einzuordnen sind, was etwa 10 000-14 000 Hunden pro Jahr entspricht. Die Bandbreite reicht von illegalem bis zu legalem, aber dennoch skrupellosem Handel (inkl. Bewilligung für gewerbsmässigen Handel, TRACES-Dokumenten, korrektem Import etc.).
Diese Welpen sind primär NICHT mehr am Preis erkennbar. Sie werden von billig (500 Franken) bis sehr teuer (bis 3000 Franken für Pomerian Spitze) verkauft. Die Verkäufer wissen, dass vor «Billigwelpen» gewarnt wird. Neu werden deshalb «exklusive» und «hervorragende» Tiere angeboten, die aus «Championzuchten» stammen würden, was natürlich Unsinn ist.
Auslandstierschutz
Die Vermittlung von Hunden aus dem Auslandstierschutz boomt. Die Anzahl Organisationen, die Hunde aus Rumänien, Spanien, Ungarn etc. vermitteln, ist unüberblickbar. Neben seriös arbeitenden Organisationen, die nachhaltige Tierschutzprojekte vor Ort aufgebaut haben, gibt es andere, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes gewinnorientiert Hunde in die Schweiz vermitteln. Meistens sind ausgewachsene Mischlingshunde betroffen. Der STS schätzt, dass rund 30 % der Importe dieser Kategorie zuzuordnen sind, was etwa 8000–12 000 Hunden pro Jahr entspricht.
Oft ist nicht erkennbar, ob ein Hund von einer seriösen Quelle stammt. Um betrügerische Machenschaften auszuschliessen, müssen Details zur Organisation bekannt sein: u.a. Aktivitäten vor Ort, Bewilligungen und Umfang des Handels, Geldfluss. Auslandsadoptionen sind für den STS nur akzeptabel, wenn ein persönliches Kennenlernen vor der Adoption stattfinden kann.
Gibt es skrupellosen Handel auch mit Katzen?
Ja, leider sind auch Katzen vom illegalen und/oder skrupellosen Tierhandel betroffen, insbesondere Rassekatzen. Der Rassekatzenhandel ist – was vielen Menschen nicht bewusst ist – mit der gleichen Tierschutzproblematik behaftet wie der Hundehandel. Die Tiere aus dem Ausland stammen meist aus Zuchten bzw. Vermehrungsstätten, wo Katzen unter erbärmlichen Bedingungen gehalten und gezüchtet werden. Meist werden die Kätzchen schon nach wenigen Wochen zum Verkauf angeboten, wenn sie besonders süss sind und dadurch leicht verkauft werden können. Dabei wird keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass die Kleinen unter der viel zu frühen Trennung von der Mutter und den Wurfgeschwistern sehr leiden. Neben den negativen körperlichen Folgen, die dies für die Kätzchen zur Folge hat, ist auch bekannt, dass diese in ihrem späteren Leben verstärkt unter Verhaltensauffälligkeiten neigen.
Aus Tierschutzsicht besonders problematisch ist, dass viele der Rassekatzen, die zum Verkauf angeboten werden, den Extremzuchten zuzuordnen sind. So etwa Scottish Fold, Sphynxkatzen oder auch brachycephale Rassen wie Perserkatzen.
Momentan boomt insbesondere der skrupellose Handel mit Bengalkatzen, die zu den problematischen Wildtierhybriden gehören.
Das Schicksal der erschöpften Mutterkätzinnen, der Zuchtkater sowie der sich nicht optimal entwickelnden Wurfgeschwister wird mit jedem Kauf einer Rassekatze aus unseriöser Quelle beeinflusst. Hier gilt: Wer keinen Profit bringt, wird aussortiert. Jeder Kauf verursacht somit Tierleid für weit mehr Tiere als nur für die verkaufte Katze selbst. Da die Zuchttiere selbst nicht verkauft werden, leiden sie ihr ganzes Leben lang.
Ausserdem werden inzwischen auch vermehrt «normale» Hauskatzen zum Verkauf angeboten. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn einige Händler haben entdeckt, dass sich auch mit ihnen gutes Geld verdienen lässt.
Mehr Infos über skrupellosen Tierhandel
Lesen Sie den Artikel in der STS-Zeitschrift Tierreport.
Tierschutz bei Hunden
Mehr Informationen zum Thema Hunde und Tierschutz.
Hundehaltung
Mehr Informationen zur Hundehaltung allgemein.
Unterstützen Sie das Projekt STS-Meldestelle Tierhandel
Helfen Sie uns, den skrupellosen Tierhandel zu bekämpfen. Mit Ihrer Spende arbeiten wir hartnäckig auf spürbare Verbesserungen für Tiere in Not hin. Die Fach- und Beratungsstellen des Schweizer Tierschutz STS und seine Sektionen setzen sich wirkungsvoll für das Wohl der Tiere ein. Das versprechen wir Ihnen.
Der STS ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Ihre Spende können Sie deshalb in der Steuererklärung als Abzug geltend machen.