Beratung für Rechtsfragen im Tierschutz
Rechtsdienst Schweizer Tierschutz STS
Der Rechtsdienst des Schweizer Tierschutz STS verfügt über eigene, qualifizierte Juristen, die Ihnen kompetent Auskunft zu Tierschutzfragen geben und Sie auch in sämtlichen Nachlassangelegenheiten beraten. Sind Sie unsicher, ob ein Verhalten tierschutzwidrig ist, wissen Sie nicht, wo und wie Sie eine Anzeige wegen Tierschutzwidrigkeiten einreichen können oder benötigen Sie Unterstützung bei der Vorsorge für Ihre eigenen Tiere oder der Tiere im allgemeinen (Nachlassberatung), wenden Sie sich an uns.
Seit dem 1. Januar 2015 betreibt der Schweizer Tierschutz STS eine Fachstelle «Tierschutzkontrollen», die in Ergänzung zur Inspektorentätigkeit seiner Sektionen Meldungen über tierschutzwidrige Haltungen und Tiermisshandlungen bearbeitet. Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Meldungen über alle Tierarten aus der ganzen Schweiz entgegen. Meldungen von Tierschutzwidrigkeiten können Sie auch bei einer der STS-Sektionen einreichen. Sie sind vor Ort, stehen in engem Kontakt mit den örtlich zuständigen Vollzugsbehörden und können somit rasch einschreiten, sofern dies erforderlich wird.
Kostenlose Beratung
Unsere Beratung im Tierschutzbereich ist kostenlos. In anderen Rechtsbereichen bieten wir aus Rücksicht auf unsere Spendengelder keine Beratungen an, auch wenn Tiere mit im Spiel sind (z.B. Scheidungsrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht).
Unsere Nachlassberatung steht all jenen unentgeltlich zur Verfügung, die ein spezielles Problem bei der Vorsorge für ihre eigenen Tiere haben oder die über ihren Tod hinaus den Tierschutz unterstützen möchten. Wir können Sie dabei in allen Nachlassfragen kompetent beraten.