Hundeausstellung Kreuzlingen
Internationale Hundeausstellung Kreuzlingen
3.und 4. August 2019, besucht am 4. August 2019
Grundsätzlich boten die grosszügigen Grünflächen und der See in unmittelbarer Nähe zu den Ausstellungshallen den Hunden sehr gute, abwechslungsreiche Bedingungen. Es konnten viele Hundehalter beobachtet werden, die dies ausgiebig und immer wieder nutzten und mit ihren Tieren Spaziergänge in der Umgebung unternahmen und ihnen so einen Ausgleich zum anstrengenden Ausstellungstag boten. Auch eine erfrischende Abkühlung im Bodensee war vielen Hunden gestattet, wenn auch erst am Ende des Ausstellungstages.
Die wegen der Sonneneinstrahlung eher heikle Parkplatzsituation wurde dieses Jahr gut kontrolliert. Durch die gute Einteilung des Geländes mit Nutzung der Grünfläche für die Präsentationen und richterlichen Beurteilungen, konnten die vormals eher engen Platzverhältnisse gelockert werden, was zu entspannteren Begegnungen zwischen den Richterringen führte.
Die Organisatoren haben die Aussteller in Kreuzlingen auch heuer deutlich über das Ausstellungsreglement und somit über das Verbot des übermässigen Zurechtmachens und den verbotenen Einsatz von Würgehalsbändern und Leinen ohne Stopp informiert und wir hatten den Eindruck, dass tatsächlich weniger solcher Leinen und Halsbänder benutzt wurden. Dennoch wurden unserer Beobachtung nach die meisten Tiere im Ring hochgezerrt und gewürgt, unter anderem, weil die Stoppvorrichtungen der Leinen und Halsbänder zu eng gesetzt wurden – oder weil die Aussteller beim Laufen im Ring den Zug auf der Leine zu stark und unnachgiebig hielten. Das übermässige Zurechtmachen schien tendenziell etwas weniger verbreitet oder «offen» ausgeführt worden zu sein als bei früheren Ausstellungen. Dennoch mussten vor allem die kleineren Hunderassen und auch die langhaarigen Hunde das übermässige und langandauernde Zurechtmachen über sich ergehen lassen, ohne dass dies seitens der Kontrolleure unterbunden wurde.
Es zeigte sich auch an dieser Ausstellung wieder, dass Verbote nicht viel bringen, wenn deren Einhaltung nicht eingefordert wird. So leidet die Glaubwürdigkeit der Organisatoren, gerade auch gegenüber den Aussteller- und ZüchterInnen: Das Würgen und Hochzerren im Ring mit nicht korrekt gesetzten Stoppvorrichtungen oder zu harter Hand sowie das übermässige Zurechtmachen sind zwar explizit verboten – es hatte aber kaum Konsequenzen zur Folge, wenn diese Vorschriften missachtet wurden. Auch in Bezug auf das Ausstellen von Extremzuchten wurden aus unserer Sicht die bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten, denn nur gesund gezüchtete Tiere dürfen ausgestellt werden. Wir konnten viele Fälle dokumentieren, wo das ganz klar nicht der Fall war und gegen die Verordnung Tierschutz beim Züchten verstossen wurde. Die Vorschriften müssten deshalb, auch von Behördenseite, konsequenter kontrolliert und umgesetzt werden.
Der Schweizer Tierschutz STS fordert deshalb, dass die Behörden, die Organisatoren und auch die RichterInnen das Einhalten der Tierschutzbestimmungen und des Ausstellungsreglements strenger kontrollieren und Verstösse auch entsprechend sanktionieren.
Zudem sehen wir die RichterInnen auch in der Verantwortung, mit ihren Beurteilungen die erkennbaren Extremzuchtmerkmale stärker zu selektieren. Nur so kann nachhaltig gewährleistet werden, dass gesunde, nicht durch züchterische Extravaganzen vorbelastete Tiere nachgezüchtet werden.