Katzenausstellung Lenzburg
Internationale Katzenausstellung Lenzburg
23. und 24. Februar 2019, besucht am 24. Februar 2019
Positiv zu bewerten waren an der Ausstellung in Lenzburg der mehrheitlich gute Umgang mit den Katzen sowie die ruhige Atmosphäre. Erfreulicherweise schien die grosse Mehrheit der Tiere an die Ausstellungssituation gewöhnt und kam gut damit zurecht. Dies lässt den Schluss zu, dass viele Züchter abschätzen können, welchen Katzen eine Ausstellung zugemutet werden kann und welchen nicht.
Seit dem 1. März 2018 ist die revidierte Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft, die im Bereich der Ausstellungen für ein verbessertes Tierwohl einige Veränderungen mit sich bringt. Es wird dort unter anderem aufgeführt, dass keine Einschränkungen der (qualitativen) Anforderungen an die Einrichtung der Gehege an Veranstaltungen erlaubt sind. Das heisst, Ausstattung und Strukturierung der Gehege müssen den Mindestvorgaben für die Dauerhaltung der Tiere entsprechen. Damit müssen Katzen an Ausstellungen – analog der Dauerhaltung – erhöhte Ruheflächen, Rückzugsmöglichkeiten, Kratzgelegenheiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, eine Katzentoilette und ständiger Zugang zu Wasser gewährt werden. Oftmals eingebrachte Einwände seitens der Aussteller, dass gewisse Katzen gar keine Rückzugsmöglichkeit wollen oder ihnen Wasser und eine Katzentoilette bei Bedarf in den Käfig gegeben wird, sind damit hinfällig. Die Bestimmungen regeln nun, dass den Ausstellungstieren die erwähnte Ausstattung dauerhaft angeboten werden muss, unabhängig davon, ob eine Katze in Einzelfällen davon Gebrauch machen wird. Positiv aufgenommen wurde, dass die Organisatoren den neuen Gesetzen insofern nachkamen, als dass von den Ausstellern im Reglement verlangt wurde, dass die Käfige über Rückzugsmöglichkeiten, Wasser und eine Katzentoilette verfügen mussten. Wichtig wäre es nun aber auch, dass die Einhaltung dieser neuen Vorschriften vor Ort überprüft wird. Dies schien allerdings nicht gewährt: beispielsweise fehlten immer noch bei etwa 40 % aller Käfige die vorgeschriebenen Rückzugsmöglichkeiten. Im Vergleich zu anderen Katzenausstellungen konnten in Lenzburg mehr Katzen vom grösseren Platzangebot der Doppelkäfige profitieren. Ein positiver Trend, dem aber leider noch nicht alle Züchter folgten. So konnte auch in Lenzburg beobachtet werden, dass zwei Katzen in einem Einzelkäfig, bzw. drei Katzen in einem Doppelkäfig ausgestellt wurden, was gerade bei grossen Rassen nicht tolerierbar ist.
Obwohl die meisten Katzen mit der Ausstellungssituation dem Anschein nach gut zurechtkamen, gab es auch einige Ausnahmen. In diesen Fällen hätten Organisatoren und Aussteller reagieren sollen, schreibt doch die TSchV vor, dass Tiere, die mit der Situation an einer Ausstellung überfordert sind und deutliche Verhaltensabweichungen oder anhaltende Stresssymptome zeigen, aus den Veranstaltungsräumen entfernt werden müssen. Es liegt in der Verantwortung der Aussteller und Organisatoren alles dafür zu tun, dass Katzen sich möglichst wohl fühlen an der Ausstellung. Es sollte unbedingt regelmässig geprüft werden, ob Tiere vor Ort sind, die Belastungssymptome wie etwa erhöhte Atemfrequenz, geduckte Körperhaltung, Rückzug in die Käfigecke, erweiterte Pupillen etc. zeigen. Haben solche verängstigten Katzen keine Rückzugsmöglichkeiten, müssen die Züchter dazu angehalten werden, den betroffenen Tieren umgehend eine solche anzubieten. Falls dies nicht gemacht wird oder die Katze trotz Rückzugsmöglichkeit weiter belastet ist, sollte der Züchter aufgefordert werden mit seiner Katze die Ausstellung zu verlassen.
Weiterhin sehr problematisch bleibt das Ausstellen von Katzen, die den Extremzuchten zuzuordnen sind bzw. Extremzuchtmerkmale aufweisen, insbesondere wenn sich diese belastend auf die Tiere, ihr Verhalten oder ihre Gesundheit auswirken. Denn auch hier schreibt die revidierte TSchV nun deutlich vor, dass Tiere mit eingeschränkten Organ- und Sinnesfunktionen oder Abweichungen vom arttypischen Verhalten, die direkt mit den Zuchtzielen der entsprechenden Rassen zusammenhängen (z. B. brachycephales Syndrom) nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Daher sollten die nahezu nackten und in der Thermoregulation gestörten Sphynx und die Devon Rex Katzen, welche aufgrund fehlender oder verkümmerter Tasthaare nicht mehr in der Lage sind, einen essentiellen Teil ihres Tastsinns zu nutzen, in Zukunft von Ausstellungen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Vertreter der Rassen Perser und Exotic Shorthair, die aufgrund ihrer extrem ausgeprägten Brachycephalie mit diversen gesundheitlichen Problemen belastet sind.
Der Schweizer Tierschutz STS fordert die Ausstellungsverantwortlichen und die FFH (Fédération Féline Helvetiqué) auf, das Katzenwohl an Ausstellungen weiter zu verbessern. Die Anpassungen im Ausstellungsreglement in Lenzburg hinsichtlich der Einrichtung der Käfige sind positiv zu bewerten, reichen aber noch nicht aus, um den Anforderungen der revidierten Tierschutzverordnung zu entsprechen. Sie werden ausserdem in der Praxis noch nicht ausreichend umgesetzt.