Junge Katze die gespannt in die Kamera schaut.

Erbschaftsspende

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Erbschaftsspende für den Tierschutz


Tierliebe kann wortwörtlich unendlich sein. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, auch über Ihr Leben hinaus den Tieren zu helfen und die gemeinnützige Arbeit des Schweizer Tierschutz STS zu unterstützen. Erbschaftsspenden an den Schweizer Tierschutz STS sind steuerbefreit und werden somit vollumfänglich für das Tierwohl eingesetzt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Legat? Mit einer Erbschaft vermachen Sie einen Teil Ihres Nachlasses. Beim Legat ist es ein festgelegter Betrag oder ein definierter Sachwert.

Das müssen Sie beim Testament beachten

Damit Ihr Testament gültig ist, muss dieses entweder eigenhändig verfasst sein mit Ort, Datum und Unterschrift oder von einem Notar respektive einer Notarin öffentlich beurkundet werden.

Sie können den Schweizer Tierschutz STS als Erben oder Vermächtnisnehmer begünstigen. Der STS-Rechtsdienst hilft Ihnen gerne dabei, alle Formalitäten für eine Erbschaftsspende korrekt umzusetzen.

So hilft Ihre STS-Erbschaftsspende den Tieren

Dank Ihrer Erbschaftsspende unterstützen Sie den Tierschutz der Zukunft. Sie helfen dabei den Fach- und Beratungsstellen sowie den Sektionen des Schweizer Tierschutz STS, sich weiterhin engagiert und professionell für das Wohl und die Würde der Tiere einzusetzen. Ihr Nachlass wird zielbewusst dafür eingesetzt, die Tierheime und Auffangstationen der STS-Sektionen langfristig und kompetent zu betreiben, nationale sowie internationale Tierschutzprojekte weiterzubringen sowie Behandlungen für Tiere in Not zu finanzieren.

Eine Katze die einer alten Frau auf den Beinen sitzt.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich

Es ist uns wichtig, Testament-Angelegenheiten diskret und professionell zu behandeln. Falls Sie allgemeine Fragen zur Erbschaftsspende haben oder sich tiefer informieren möchten, können Sie unsere Broschüre «Vorsorge für Tiere – Ein Testamentsratgeber für Tierfreunde» kostenlos bestellen.

Falls Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation haben, steht Ihnen der STS-Rechtsdienst gerne zur Verfügung.

    Bestellformular Testamentsratgeber

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    Häufige Fragen zur Erbschaftsspende


    Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Legat?

    Bei einer Erbschaft vermachen Sie dem Schweizer Tierschutz STS einen Teil Ihres gesamten Nachlasses. Mit einem Legat (Vermächtnis) bestimmen Sie einen fixen Geldbetrag oder einen Sachwert, der direkt für die Tierschutzarbeit eingesetzt wird. Beide Formen ermöglichen es, dass Ihr letzter Wille einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz, zur Versorgung und zum Wohlergehen von Tieren leistet.

    Ist eine Erbschaftsspende an den STS steuerbefreit?

    Ja. Erbschaften und Legate an den Schweizer Tierschutz STS sind in der Schweiz vollumfänglich steuerbefreit. Das bedeutet, dass Ihre Spende ohne Abzüge direkt für den Tierschutz eingesetzt wird – sei es für Tierheime, Auffangstationen oder nationale und internationale Projekte.

    Wie muss ein Testament verfasst sein, damit es gültig ist?

    Ein Testament ist in der Schweiz nur dann rechtsgültig, wenn es eigenhändig handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist oder durch eine Notarin bzw. einen Notar öffentlich beurkundet wird. Der STS-Rechtsdienst unterstützt Sie dabei, Ihre Erbschaftsspende korrekt zu regeln.

    Wie wird meine Erbschaftsspende konkret für die Tiere eingesetzt?

    Ihre Erbschaftsspende fliesst gezielt in den Betrieb von Tierheimen und Auffangstationen, die Arbeit der Fach- und Beratungsstellen sowie in nationale und internationale Tierschutzprojekte. So tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft Tiere in Not Hilfe und Schutz erhalten.