
Trauerspende für den Tierschutz
Trauerspende – Vermächtnis für den Tierschutz
«In Gedenken Gutes tun» – das wünschen sich viele Verstorbene zu Lebzeiten oder auch Hinterbliebene. Mit einer Trauerspende an den Schweizer Tierschutz STS setzen Sie ein besonderes Zeichen und zeigen sich gleichzeitig solidarisch mit Tieren in Not.

Wie ist das Vorgehen bei einer Trauerspende für den Schweizer Tierschutz STS?
- Bitte informieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, damit wir die Trauerspende richtig zuordnen können: Wir benötigen Name und Adresse der verstorbenen Person, um sie, falls eingetragen, in unserer Datenbank löschen zu können.
- Bitte teilen Sie uns auch die Adresse der Trauerfamilie mit, damit wir Ihnen eine Übersicht der eingegangenen Spenden zustellen können.
- Geben Sie in der Todesanzeige das Spendenkonto des STS an, zusammen mit dem Vermerk: «im Gedenken an (Name des/der Verstorbenen)»
Beispiel Vermerk Trauerspende in einer Todesanzeige:
«In Gedenken an den Verstorbenen / die Verstorbene bitten wir anstelle von Blumen um eine Spende an den Schweizer Tierschutz STS.
Spendenkonto: 40-33680-3, IBAN: CH16 0900 0000 4003 3680 3,
Vermerk: Trauerfall «Vorname + Name der verstorbenen Person»
Trauerspenden können auch online erfolgen.
Bitte geben Sie im Feld «Spendenzweck» den Namen der/des Verstorbenen an.
QR-Einzahlungsschein mit Spendenzweck
QR-Einzahlungsscheine mit eingedrucktem Spendenzweck können gerne bei uns angefordert werden.
Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail an: sts@tierschutz.com
Möchten Sie die Kollekte dem STS spenden?
Besprechen Sie Ihren Wunsch am Vorbereitungsgespräch für die Beerdigung oder Abdankungsfeier. Die Administration der Kirchgemeinde wird die gesammelte Kollekte an den Schweizer Tierschutz STS überweisen. Im Zahlungsvermerk bitten wir um die Adresse der Trauerfamilie und den Namen der verstorbenen Person.
Kontoangaben:
Schweizer Tierschutz STS
40-33680-3
IBAN: CH16 0900 0000 4003 3680 3
Der Schweizer Tierschutz STS ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Spenden aller Art, also auch Trauerspenden, sind im Rahmen der kantonalen Steuergesetzgebungen abzugsberechtigt.

Schweizer Tierschutz STS
Häufige Fragen zur Trauerspende
Wie läuft eine Trauerspende an den Schweizer Tierschutz STS ab?
Nach einem Todesfall können Angehörige oder Bekannte anstelle von Blumen um eine Spende an den STS bitten. Dazu wird in der Todesanzeige das Spendenkonto angegeben, ergänzt mit dem Vermerk „im Gedenken an [Name der verstorbenen Person]“. So wird die Spende eindeutig zugeordnet.
Können Trauerspenden auch online gemacht werden?
Ja. Über das Online-Spendenformular können Trauerspenden direkt eingezahlt werden. Wichtig ist, im Feld „Spendenzweck“ den Namen der verstorbenen Person zu vermerken. So kann der STS die Spende der entsprechenden Trauerfamilie zuordnen.
Was passiert mit den Trauerspenden?
Die Spenden fliessen direkt in die Arbeit des Schweizer Tierschutz STS und unterstützen Projekte für Tiere in Not – beispielsweise in Tierheimen, Auffangstationen oder bei Kampagnen gegen Tierleid. Damit entsteht aus dem Gedenken an einen geliebten Menschen ein bleibender Beitrag zum Tierschutz.
Können auch Kollektenspenden an den STS gehen?
Ja. Angehörige können beim Vorbereitungsgespräch zur Abdankung festlegen, dass die Kollekte an den STS überwiesen wird. Die Kirchgemeinde leitet die Spenden anschliessend weiter. Auch hier sollte im Zahlungsvermerk der Name der verstorbenen Person und die Adresse der Trauerfamilie angegeben werden.