Bundesrätlicher Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative: Lob und Kritik von Tierschutzseite
Der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative den Import sowie den Handel mit Qualpelzen verbieten und illegal importierte Pelze beschlagnahmen können. Der Schweizer Tierschutz STS, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, der Zürcher Tierschutz, die Alliance Animale Suisse (AAS) und das Initiativkomitee der Pelz-Initiative begrüssen dieses Ansinnen, weisen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme aber auf kritische Lücken im Vorschlag des Bundesrats hin.
Die Pelz-Initiative wurde Ende 2023 eingereicht und fordert ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte. Im August 2024 hat der Bundesrat hierzu einen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf greift das Anliegen der Initiantinnen und Initianten auf und geht teilweise sogar darüber hinaus. Hintergrund des Gegenvorschlags ist, dass die geltende Deklarationspflicht von den Verkaufsstellen seit Jahren grossflächig missachtet wird.
Wichtige Änderungen im Tierschutzgesetz
- Erweiterung des Importverbots: Der Vorschlag umfasst nicht nur ein Verbot des Imports von Pelzen, die unter tierquälerischen Bedingungen (Qualpelz) hergestellt wurden, sondern auch ein Handelsverbot für solche Produkte innerhalb der Schweiz.
- Beschlagnahmung von illegal importierten Pelzen: Pelze, die illegal eingeführt oder gehandelt wurden, sollen dank einer rechtlichen Grundlage im Tierschutzgesetz künftig beschlagnahmt und eingezogen werden können.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme begrüssen die fünf Tierschutzorganisationen und das Initiativkomitee diese Änderungen ausdrücklich. Sie weisen jedoch darauf hin, dass der Entwurf des Bundesrats auch einige kritische Punkte grosser Tragweite enthält.
Kritikpunkte und Forderungen
Einerseits wird bemängelt, dass sich der bundesrätliche Entwurf an den Leitlinien der World Organisation of Animal Health (WOAH) orientiert, um «tierquälerische» Herstellungsformen zu definieren. Die Regelung sollte sich stattdessen auf jene Definition stützen, die bereits im Schweizer Tierschutzgesetz enthalten ist. Zwei verschiedene Definitionen innerhalb desselben Gesetzes sind unnötig und verwirrend. Der Bundesrat begründet seinen Vorschlag damit, dass sich dieses Verbot so besser mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinen liesse. Zwei von der TIR erstellte Rechtsgutachten belegen jedoch, dass das Importverbot auch ohne Bezugnahme auf die WOAH-Leitlinien mit den Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre.
Andererseits wird von Tierschutzseite gefordert, das Verbot auf alle tierquälerischen Gewinnungsmethoden auszuweiten. Dazu zählen auch Totschlagfallen, die keinen schnellen Tod der Tiere garantieren und daher in der Schweiz verboten sind. Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrats sollen diese aber vom Import- und Handelsverbot ausgenommen werden. Dies ist aus Tierschutzsicht inakzeptabel. Ebenso sind sämtliche tierquälerischen Haltungsformen unter das Verbot zu stellen – nicht nur die Haltung in Käfigen mit Gitterböden, die der Bundesrat im erläuternden Bericht als einziges Beispiel nennt. Dazu zählen auch Zertifizierungen und Labels, die zwar eine tierfreundliche Haltung der Pelztiere vorspiegeln, tatsächlich jedoch gemäss Schweizer Tierschutzrecht als klare Tierquälerei einzustufen sind.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die im bundesrätlichen Entwurf enthaltenen Ausnahmen für den Import von Pelzprodukten zu nichtkommerziellen Zwecken. Diese Ausnahmen sind so zu begrenzen, dass eine Umgehung des Verbots durch Einkaufstourismus verhindert wird.
Werden diese Punkte berücksichtigt, so bedeutet der Gegenvorschlag des Bundesrats einen enormen Gewinn für den Tierschutz. Zugleich wird ein grosses Anliegen der Schweizer Bevölkerung endlich erfüllt.
Simon Hubacher
Leiter Medienstelle
Kontaktperson für Medienschaffende